Hallo,
10 Hektar gepflegten Mischwald Buche und Fichte , mittlerweile 1 Hektar Käfer bedingt abgeholzt...
Ich hab die Angebote bei Antragstellung bereits hochgeladen.
Gruß Max
Aktuelle Zeit: So Nov 16, 2025 12:15
Moderator: Falke
Gruul86 hat geschrieben:Maxl1996 hat geschrieben:Hallo,
Ich hole mir einen Stepa b9 5275 (Netto 28500), hatte zum Glück schon 2 Angebote Zuhause als die Förderung kam weil wir mit oder ohne Förderung diesen RW gekauft hätten.
Mir ist klar das es im Endeffekt keine 40% Förderung sind.
1700euro Zinskosten auf 5 Jahre und die Mehrwertsteuer bekommt der liebe Staat ja auch gleich wieder... .
Mir bereiten nur gerade der Bescheid etwas Kopfzerbrechen...
vielleicht kann mir von euch wer Helfen sonst muss ich Montags mal bei der Rentenbank anrufen.
1. Frage
"Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig. Sofern Sie sich schriftlich mit dem Inhalt des Bescheides einverstanden erklären und damit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichten, wird der Bescheid erst mit Eingang ihrer Erklärung wirksam "
-Welche Erkmärung bzw. wie muss ich einwilligen
-Kann ich den Kaufvertrag jetzt unterzeichnen oder miss ich noch meine Einwilligung abwarten (keinen vorzeitigen Maßnahmen beginn)
2 Frage
"Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt Förderung (ANBest-P)"
Die ganzen Klauseln unter 6tens Nachweis der Verwendung
Welcher kleine Waldbesitzer kann das Durchführen und Vorlegen ?!
Wäre echt Dankbar wenn jemand darüber Bescheid weiß
Schon mal Danke
Gruß Max
Hallo Maxl,
jeder Bescheid einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist im Prinzip rechtsbehelfsfähig! Das heißt, dass du dagegen meist innerhalb eines Monats einen Rechtsbehelf einlegen kannsd (z. B. Einspruch oder Klage)! Am Ende des Bescheides ist die Rechtsbehelfsbelehrung, da steht welchen Rechtsbehelf du wie lange einlegen kannst!
Das wirsd du vermutlich nicht machen, weil du ja bekommst, was du willst!
Der Bescheid wird nach der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, also unanfechtbar! Wenn du erklärst, dass du keinen Rechtsbehelf einlegen möchtest, kannst du keinen mehr einlegen und der Bescheid wird gleich rechtskräftig also wirksam!
Ob du vor dem Wirksamwerden des Bescheides den Rückewagen kaufen kannst, kann ich dir nicht sagen! Müsstest nochmal bei den Richtlinien nachlesen, was da genau geschrieben steht!
Was steht in den Nebenbestimmungen?
Welche Steuerung kaufsd du beim B9? Werde den gleichen kaufen aber mit FL5285 Kran!
Gruul86 hat geschrieben:Es steht doch überall das man die Angebote, die Rechnung und den Zahlungsbeleg hochladen muss bevor man den Zuschuss bekommt!?
Mineralwasser hat geschrieben:Gruul86 hat geschrieben:Es steht doch überall das man die Angebote, die Rechnung und den Zahlungsbeleg hochladen muss bevor man den Zuschuss bekommt!?
Aber doch nicht vorher. Man gibt die Beträge der Angebote ein. Die Angebote muss man noch nicht hoch laden. Erst wenn die Unterlagen angefordert werden.
https://ibb.co/r7j49Py

Mitgelfranke hat geschrieben:Antrag 11.11 gestellt.
40 % am 06.12. per Post gekommen.
TMueller hat geschrieben:Mitgelfranke hat geschrieben:Antrag 11.11 gestellt.
40 % am 06.12. per Post gekommen.
Interessant - bei euch kommt am Sonntag die Post?

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