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Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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1253 Beiträge • Seite 22 von 84 • 1 ... 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 ... 84
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Maxl1996 » Sa Dez 05, 2020 21:42

Hallo,
10 Hektar gepflegten Mischwald Buche und Fichte , mittlerweile 1 Hektar Käfer bedingt abgeholzt...

Ich hab die Angebote bei Antragstellung bereits hochgeladen.
Gruß Max
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Maxl1996
 
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Maxl1996 » Sa Dez 05, 2020 21:52

Gruul86 hat geschrieben:
Maxl1996 hat geschrieben:Hallo,
Ich hole mir einen Stepa b9 5275 (Netto 28500), hatte zum Glück schon 2 Angebote Zuhause als die Förderung kam weil wir mit oder ohne Förderung diesen RW gekauft hätten.
Mir ist klar das es im Endeffekt keine 40% Förderung sind.
1700euro Zinskosten auf 5 Jahre und die Mehrwertsteuer bekommt der liebe Staat ja auch gleich wieder... .
Mir bereiten nur gerade der Bescheid etwas Kopfzerbrechen...
vielleicht kann mir von euch wer Helfen sonst muss ich Montags mal bei der Rentenbank anrufen.

1. Frage
"Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig. Sofern Sie sich schriftlich mit dem Inhalt des Bescheides einverstanden erklären und damit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichten, wird der Bescheid erst mit Eingang ihrer Erklärung wirksam "
-Welche Erkmärung bzw. wie muss ich einwilligen

-Kann ich den Kaufvertrag jetzt unterzeichnen oder miss ich noch meine Einwilligung abwarten (keinen vorzeitigen Maßnahmen beginn)

2 Frage
"Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt Förderung (ANBest-P)"
Die ganzen Klauseln unter 6tens Nachweis der Verwendung
Welcher kleine Waldbesitzer kann das Durchführen und Vorlegen ?!

Wäre echt Dankbar wenn jemand darüber Bescheid weiß
Schon mal Danke
Gruß Max


Hallo Maxl,

jeder Bescheid einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist im Prinzip rechtsbehelfsfähig! Das heißt, dass du dagegen meist innerhalb eines Monats einen Rechtsbehelf einlegen kannsd (z. B. Einspruch oder Klage)! Am Ende des Bescheides ist die Rechtsbehelfsbelehrung, da steht welchen Rechtsbehelf du wie lange einlegen kannst!

Das wirsd du vermutlich nicht machen, weil du ja bekommst, was du willst!

Der Bescheid wird nach der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, also unanfechtbar! Wenn du erklärst, dass du keinen Rechtsbehelf einlegen möchtest, kannst du keinen mehr einlegen und der Bescheid wird gleich rechtskräftig also wirksam!

Ob du vor dem Wirksamwerden des Bescheides den Rückewagen kaufen kannst, kann ich dir nicht sagen! Müsstest nochmal bei den Richtlinien nachlesen, was da genau geschrieben steht!

Was steht in den Nebenbestimmungen?

Welche Steuerung kaufsd du beim B9? Werde den gleichen kaufen aber mit FL5285 Kran!


Also werde ich mal sicherheitshalber Anrufen...

Nebenbestimmungen:

6. Nachweis der Verwendung
6.1 Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwen-
dungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgen-
den Monats, der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis, Verwendungs-
bestätigung, VV Nr. 10.2, 10.3).
6.1.1 Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nach-
weis.
6.1.2 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Ein-
zelnen darzustellen.
6.1.3 In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und
voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen. Der
Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwen-
dungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen
Tag, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit
der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuer-
gesetzes hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt werden.
6.1.4 Mit dem Nachweis sind die Belege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen
und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen.
6.1.5 Sofern ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen ist, besteht dieser aus dem Sachbe-
richt und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen, in dem Einnahmen und
Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans summarisch zusammenzu-
stellen sind.
6.1.6 Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Aus-
gabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungs-
beweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein ein-
deutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (z.B. Projektnummer) enthalten. Das gilt entspre-
chend für den Nachweis von Eigenleistungen. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass
die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die
Angaben mit den Büchern und gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen.
6.2 Sofern im Zuwendungsbescheid zugelassen, genügt eine Verwendungsbestätigung mit dem in
Muster 4a zu Art. 44 BayHO vorgegebenen Inhalt ohne Vorlage von Belegen.
6.3 Der Zuwendungsempfänger hat die in Nr. 6.1.4 genannten Belege und Verträge – auch im Falle
der Verwendungsbestätigung –, alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen
(vgl. Nr. 7.1 Satz 1) sowie im Falle des Nachweises bzw. der Bestätigung der Verwendung auf
elektronischem Wege eine Ausfertigung des Verwendungsnachweises bzw. der Verwendungs-
bestätigung fünf Jahre nach ihrer Vorlage aufzubewahren, sofern nicht nach steuerlichen oder
anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Zur Aufbewahrung können
auch Bild- oder Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren
muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwal-
tung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen.
6.4 Darf der Zuwendungsempfänger zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Mittel an Dritte weiter-
leiten, sind die von den empfangenden Stellen ihm gegenüber zu erbringenden Verwendungs-
und Zwischennachweise bzw. -bestätigungen dem Verwendungs- oder Zwischennachweis
nach Nr. 6.1 bzw. der Verwendungsbestätlinigung nach Nr. 6.2 beizufügen.

Hab diese Nebenbestimmungen Zuvor nirgends gesehen oder gefunden in den Informationen des Programs, und finde das verdammt heftig .
Noch der Link für das komplette Dokument

https://www.google.com/search?safe=off& ... immungen+für+Zuwendungen+zur+Projekt+Förderung+%28ANBest-P&oq=Allgemeine+Nebenbestimmungen+für+Zuwendungen+zur+Projekt+Förderung+%28ANBest-P&gs_lcp=ChFtb2JpbGUtZ3dzLXdpei1ocBADMgQIABANMgYIABAWEB4yBggAEBYQHjIGCAAQFhAeMgYIABAWEB4yBggAEBYQHjIGCAAQFhAeOgcIIxDqAhAnUPgTWPgTYIl2aABwAHgAgAGGCYgB0AuSAQczLTEuNy0xmAEAoAECoAEBsAEP&sclient=mobile-gws-wiz-hp
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Kormoran2 » Sa Dez 05, 2020 22:12

Warum wartet man monatelang auf Fördermittel, die bereits im Sommer zugesagt wurden? Weil beamtete Bürokraten monatelang damit beschäftigt sind, sich solche Schikanen wie oben auszudenken! Unfassbar!
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bengelerber » Sa Dez 05, 2020 22:17

Habt ihr wirklich gedacht, es gibt 40% vom Staat und das ganz ohne Auflagen/ Nebenbestimmungen?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Westerwälder » Sa Dez 05, 2020 22:31

Ich verstehe die Kritik nicht, da steht doch nur, dass man sauber auflisten soll welche Beträge wer genau bekommen hat und die Belege dazu 5 Jahre aufbewahren.

Das darf man als Steuerzahler doch auch erwarten das solche Förderungen auch überwacht werden. Sonst kassiert einer eine Förderung ohne den geförderten Sachverhalt zu realisieren, kurz: Betrug mit Steuergeldern.

Warum findest du das denn „verdammt heftig“?

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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Gruul86 » Sa Dez 05, 2020 22:44

Es steht doch überall das man die Angebote, die Rechnung und den Zahlungsbeleg hochladen muss bevor man den Zuschuss bekommt!?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Mineralwasser » So Dez 06, 2020 8:20

Gruul86 hat geschrieben:Es steht doch überall das man die Angebote, die Rechnung und den Zahlungsbeleg hochladen muss bevor man den Zuschuss bekommt!?


Aber doch nicht vorher. Man gibt die Beträge der Angebote ein. Die Angebote muss man noch nicht hoch laden. Erst wenn die Unterlagen angefordert werden.

https://ibb.co/r7j49Py
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Gruul86 » So Dez 06, 2020 8:32

Mineralwasser hat geschrieben:
Gruul86 hat geschrieben:Es steht doch überall das man die Angebote, die Rechnung und den Zahlungsbeleg hochladen muss bevor man den Zuschuss bekommt!?


Aber doch nicht vorher. Man gibt die Beträge der Angebote ein. Die Angebote muss man noch nicht hoch laden. Erst wenn die Unterlagen angefordert werden.

https://ibb.co/r7j49Py


Ja genau!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bernhard B. » So Dez 06, 2020 11:27

Wieso die Aufregung? Es handelt sich dabei nur um einen Auszug aus der AnBest-P. Und die ist Gegenstand von so ziemlich jeder investiven Förderung. Bzw sie ist die Grundlage und im Bewilligungsbescheid werden lediglich die Abweichungen zu diesen Nebenbestimmungen definiert :klug:
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Mitgelfranke » Mo Dez 07, 2020 6:24

Antrag 11.11 gestellt.
40 % am 06.12. per Post gekommen.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon TMueller » Mo Dez 07, 2020 7:17

Mitgelfranke hat geschrieben:Antrag 11.11 gestellt.
40 % am 06.12. per Post gekommen.

Interessant - bei euch kommt am Sonntag die Post?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon novus » Mo Dez 07, 2020 7:34

Guten Morgen, kommen die Bescheide per Post oder Mail?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Fendt312V » Mo Dez 07, 2020 8:13

TMueller hat geschrieben:
Mitgelfranke hat geschrieben:Antrag 11.11 gestellt.
40 % am 06.12. per Post gekommen.

Interessant - bei euch kommt am Sonntag die Post?

Was hier geschrieben steht hat gefühlt immer weniger Wahrheitsgehalt :roll:
:lol: Benutze Klopapier beidseitig dann hast den ökologischen Erfolg auf der Hand !! :prost:
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Sottenmolch » Mo Dez 07, 2020 9:52

Solange niemand schreibt, "Antrag wurde am 15.11. gestellt, Zusage am 14.11. erhalten." ist es doch in Ordnung. :wink:

Die Schnelligkeit in der dieses Amt arbeitet ist aber schon erstaunlich. Passt gar nicht zu Deutschland.
Sottenmolch
 
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