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Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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1253 Beiträge • Seite 21 von 84 • 1 ... 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 ... 84
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Alla gut » Do Dez 03, 2020 19:19

So Förderungen sind doch gar nichts Neues .Das gab es schon in den 60er Jahren .Damals die ersten Buschholzhackergemeinschaften .
Je nach Gemeindegröße und Größe der Waldfläche gab es pro Gemeinde eine Gemeinschaft und auch mehrere .
Hier in der Gegend , irgendwo an der Westseite des Schwarzwaldes .
Ich weiß noch welche alte Hacker die da irgendwo in alten Scheunen rumstehen ,so gut wie nicht mehr benutzt werden .

Auch in den 80ern ,90ern und 00er Jahren gab es immer mal wieder solche Zuschüsse .
Teils über die örtliche FBG,s wurde da der Zuschuß abgegriffen , teils wurden extra Gemeinschaften dafür gegründet .

Pfahlschälmaschinen , Holzspalter , Rüwas sogar mal eine Funkwinde ,das in Gemeinschaft .

Zum Teil waren die Gemeinschaften erfolgreich mit viel Auslastung der Maschinen ,zum Teil auch nicht .
Aber egal , wichtig war ja erstmal die Förderung abzugreifen .
Problem an Gemeinschaften ist halt immer einen Obmann zu finden ,der sich um alles kümmert ,Wartung , Instandsetzung und Abrechnung .

Das aktuelle Programm wäre schon mal nichts für mich ,ausdrücklich sind die geförderten Maschinen nicht für die Landwirtschaft da .
Theoretisch dürfte man mit einem bezuschussten Rüwa nicht mal Rundballen heimfahren .
was hier noch fehlt ist ein Bau Forum
Alla gut
 
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Maxl1996 » Sa Dez 05, 2020 13:15

Hallo,
Hab heute den förderbescheid bekommen.
40% Förderung!
Gruß Max
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon kubota91 » Sa Dez 05, 2020 14:24

Glückwunsch! Hoffe die Rentenbank macht weiter so :D
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Mitgelfranke » Sa Dez 05, 2020 16:07

@Maxl1996:
Wann hast du den Förderantrag eingereicht?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Maxl1996 » Sa Dez 05, 2020 17:12

Im Portal wurde der Antrag am 11.11 gestellt die Bank hat in am 16.11 an die Rentenbank gesendet.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Oli H. » Sa Dez 05, 2020 18:05

Maxl1996 hat geschrieben:Hallo,
Hab heute den förderbescheid bekommen.
40% Förderung!
Gruß Max



hi
was hast du dir den für eine Maschine geholt?
Gruß Oliver
Oli H.
 
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bengelerber » Sa Dez 05, 2020 18:26

Maxl1996 hat geschrieben:Hallo,
Hab heute den förderbescheid bekommen.
40% Förderung!
Gruß Max


Wer sagt es denn schon die ganze Zeit, dass es bei Maschinen 40% sind???
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Bengelerber » Sa Dez 05, 2020 18:29

Bengelerber hat geschrieben:
Westerwälder hat geschrieben:Das steht da natürlich nicht so deutlich drin, da muss man sich schon die ganzen Bedingungen mal untereinander schreiben und in Ruhe drüber nachdenken.
Weiter vorne hab ich das schon mal erklärt am Beispiel einer Maschinenhalle.
Ich mag jetzt aber nicht mehr mit dem Thema mitreden, wir drehn uns nur im Kreis zwischen erster Euphorie und später eintretender Ernüchterung.

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Es steht nicht nur nicht so deutlich drin. Es steht sogar klipp und klar drinnen, dass 40% gefördert wird, ausser bei Nasslagern und Gebäuden. Punkt.
Insofern halte ich die kolportierten 17% für Fake-News.

So viel zum Thema Fake-News.
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Westerwälder » Sa Dez 05, 2020 18:35

Du bekommst eine Förderung kombiniert mit einem Darlehn, schön und da darf man sich drüber freuen. Aber es sind keine 40%, da sollte man ehrlicherweise nochmal nüchtern die Zahlen über die gesamte Laufzeit untereinander schreiben.

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Der Westerwald wächst ständig!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Mineralwasser » Sa Dez 05, 2020 18:39

Maxl1996 hat geschrieben:Hallo,
Hab heute den förderbescheid bekommen.
40% Förderung!
Gruß Max


Meiner ging zwei Tage später raus. Kam der per post oder Email?
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon kubota91 » Sa Dez 05, 2020 19:12

Klar - ich sehe darin auch bestätigt, dass es sich um Fake News handelt n8
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Gruul86 » Sa Dez 05, 2020 19:27

Westerwälder hat geschrieben:Du bekommst eine Förderung kombiniert mit einem Darlehn, schön und da darf man sich drüber freuen. Aber es sind keine 40%, da sollte man ehrlicherweise nochmal nüchtern die Zahlen über die gesamte Laufzeit untereinander schreiben.

Westerwälder


Viele Maschinen werden heutzutage auch per Kredit gekauft und das auch ohne Förderung! Einen Teil müsste ich sowiso finanzieren! Deshalb werde ich hoffentlich die volle Förderung bekommen und einen günstigeren Kredit als bei der Bank!

Wenn man die Investition bar bezahlen hätte können, hättest du natürlich recht, aber da würde ich das Geld lieber unters Kopfkissen legen! Trotz der zusätzlichen Kreditzinsen und Inflation usw. ist es noch günstiger!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Maxl1996 » Sa Dez 05, 2020 19:28

Hallo,
Ich hole mir einen Stepa b9 5275 (Netto 28500), hatte zum Glück schon 2 Angebote Zuhause als die Förderung kam weil wir mit oder ohne Förderung diesen RW gekauft hätten.
Mir ist klar das es im Endeffekt keine 40% Förderung sind.
1700euro Zinskosten auf 5 Jahre und die Mehrwertsteuer bekommt der liebe Staat ja auch gleich wieder... .
Mir bereiten nur gerade der Bescheid etwas Kopfzerbrechen...
vielleicht kann mir von euch wer Helfen sonst muss ich Montags mal bei der Rentenbank anrufen.

1. Frage
"Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig. Sofern Sie sich schriftlich mit dem Inhalt des Bescheides einverstanden erklären und damit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichten, wird der Bescheid erst mit Eingang ihrer Erklärung wirksam "
-Welche Erkmärung bzw. wie muss ich einwilligen

-Kann ich den Kaufvertrag jetzt unterzeichnen oder miss ich noch meine Einwilligung abwarten (keinen vorzeitigen Maßnahmen beginn)

2 Frage
"Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt Förderung (ANBest-P)"
Die ganzen Klauseln unter 6tens Nachweis der Verwendung
Welcher kleine Waldbesitzer kann das Durchführen und Vorlegen ?!

Wäre echt Dankbar wenn jemand darüber Bescheid weiß
Schon mal Danke
Gruß Max
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Gruul86 » Sa Dez 05, 2020 20:53

Maxl1996 hat geschrieben:Hallo,
Ich hole mir einen Stepa b9 5275 (Netto 28500), hatte zum Glück schon 2 Angebote Zuhause als die Förderung kam weil wir mit oder ohne Förderung diesen RW gekauft hätten.
Mir ist klar das es im Endeffekt keine 40% Förderung sind.
1700euro Zinskosten auf 5 Jahre und die Mehrwertsteuer bekommt der liebe Staat ja auch gleich wieder... .
Mir bereiten nur gerade der Bescheid etwas Kopfzerbrechen...
vielleicht kann mir von euch wer Helfen sonst muss ich Montags mal bei der Rentenbank anrufen.

1. Frage
"Dieser Bescheid ist rechtsbehelfsfähig. Sofern Sie sich schriftlich mit dem Inhalt des Bescheides einverstanden erklären und damit auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs verzichten, wird der Bescheid erst mit Eingang ihrer Erklärung wirksam "
-Welche Erkmärung bzw. wie muss ich einwilligen

-Kann ich den Kaufvertrag jetzt unterzeichnen oder miss ich noch meine Einwilligung abwarten (keinen vorzeitigen Maßnahmen beginn)

2 Frage
"Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt Förderung (ANBest-P)"
Die ganzen Klauseln unter 6tens Nachweis der Verwendung
Welcher kleine Waldbesitzer kann das Durchführen und Vorlegen ?!

Wäre echt Dankbar wenn jemand darüber Bescheid weiß
Schon mal Danke
Gruß Max


Hallo Maxl,

jeder Bescheid einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist im Prinzip rechtsbehelfsfähig! Das heißt, dass du dagegen meist innerhalb eines Monats einen Rechtsbehelf einlegen kannsd (z. B. Einspruch oder Klage)! Am Ende des Bescheides ist die Rechtsbehelfsbelehrung, da steht welchen Rechtsbehelf du wie lange einlegen kannst!

Das wirsd du vermutlich nicht machen, weil du ja bekommst, was du willst!

Der Bescheid wird nach der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig, also unanfechtbar! Wenn du erklärst, dass du keinen Rechtsbehelf einlegen möchtest, kannst du keinen mehr einlegen und der Bescheid wird gleich rechtskräftig also wirksam!

Ob du vor dem Wirksamwerden des Bescheides den Rückewagen kaufen kannst, kann ich dir nicht sagen! Müsstest nochmal bei den Richtlinien nachlesen, was da genau geschrieben steht!

Was steht in den Nebenbestimmungen?

Welche Steuerung kaufsd du beim B9? Werde den gleichen kaufen aber mit FL5285 Kran!
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Re: Förderung für Rückewagen und Seilwindenkauf

Beitragvon Mikel86 » Sa Dez 05, 2020 21:24

Hallo Max!
Wie viel Hektar Wald hast du? Hab auch nen Antrag gestellt und warte auch auf den Bescheid. Hast du bei der Antragstellung gleich die Angebote mit hochgeladen?

Bin neu hier,bzw lese schon ne Weile mit im Forum,echt interessant hier. Komme aus Oberfranken.
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