Viele "Hobbylandwirte" sind bei ihrer Tätigkeit schon verunfallt.
Und dann ? Die Landw. BG zahlt unter keinen Umständen. Denn es ist ja bei " Hobbylandwirten " immer eine Vorversicherung vorhanden, welche die Kosten trägt !
Beispiel gefälligst ?: Ein Imker und Nebenerwerbslandwirt welcher Beiträge zur Landwirtschaftl.BG zahlt. Er will per Leiter einen Schwarm aus einem Baum holen. Leitersprosse bricht. Er fällt auf den Boden. Unterschenkelfraktur beim Imker. Durch unglücklichen Umstand bleibt eine Behinderung von 20 % zurück. Er will sich die Behandlungskosten von der BG erstatten lassen. Denkste teilt ihm die BG mit, du bist ja bei der AOK pflichtversichert , wir zahlen nicht. So geschehen im Landkreis Rott am Inn. Anschrift und Name des Betroffenen ist mir persönlich bekannt.
Ähnliche Beispiele von Zahlungsverweigerung der BG füllen ganze Aktenordner, bzw. beschäftigen die Sozialgerichte.
Grundsätzlich gilt : Ein Hobbylandwirt erhält im Gegensatz zu den Vollerwerbslandwirten keinerlei Subventionen. Es ist leicht daherzureden, wenn ich aus den Subventionen die LSV- Beiträge zahlen kann.
Ein Imker leistet einen nicht bezifferbaren Nutzen für die Umwelt und die Landwirte. Soll er für sein aus sich selbst heraus kostspieliges Hobby auch noch bestraft werden indem ihm Beiträge zur LSV abgenötigt werden ? Es reicht schon das er seinen Dienst an der Umwelt , im Gegensatz zu manchem Landwirt, auch noch kostenlos zur Verfügung stellt.
Komme nur niemand mit dem blödsinnigen Argument, das der Imker schließlich Honig vermarktet. Diese Vermarktung ist schon aus Gründen welche die Landwirtschaft verursacht, niemals kostendeckend, bzw. gewinnbringend. Allein die Tatsache das jährlich 30.000 t teilweise hochgiftige Pflanzengiftmittel ( PSM ) allein in D die Umwelt und die Insekten ( auch Bienenvölker ) vernichten, spricht für sich.