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Fragen zur Heutrocknung

Hier ist Platz für alles was mit Futterbau und Grünland zu tun hat.
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104 Beiträge • Seite 3 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
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Beitragvon Egbert » So Sep 17, 2006 15:19

Lieber kone 77, schön wäre es ja , wenn es so wäre wie Du schreibst :
Viele "Hobbylandwirte" sind bei ihrer Tätigkeit schon verunfallt.


Und dann ? Die Landw. BG zahlt unter keinen Umständen. Denn es ist ja bei " Hobbylandwirten " immer eine Vorversicherung vorhanden, welche die Kosten trägt !

Beispiel gefälligst ?: Ein Imker und Nebenerwerbslandwirt welcher Beiträge zur Landwirtschaftl.BG zahlt. Er will per Leiter einen Schwarm aus einem Baum holen. Leitersprosse bricht. Er fällt auf den Boden. Unterschenkelfraktur beim Imker. Durch unglücklichen Umstand bleibt eine Behinderung von 20 % zurück. Er will sich die Behandlungskosten von der BG erstatten lassen. Denkste teilt ihm die BG mit, du bist ja bei der AOK pflichtversichert , wir zahlen nicht. So geschehen im Landkreis Rott am Inn. Anschrift und Name des Betroffenen ist mir persönlich bekannt.

Ähnliche Beispiele von Zahlungsverweigerung der BG füllen ganze Aktenordner, bzw. beschäftigen die Sozialgerichte.

Grundsätzlich gilt : Ein Hobbylandwirt erhält im Gegensatz zu den Vollerwerbslandwirten keinerlei Subventionen. Es ist leicht daherzureden, wenn ich aus den Subventionen die LSV- Beiträge zahlen kann.

Ein Imker leistet einen nicht bezifferbaren Nutzen für die Umwelt und die Landwirte. Soll er für sein aus sich selbst heraus kostspieliges Hobby auch noch bestraft werden indem ihm Beiträge zur LSV abgenötigt werden ? Es reicht schon das er seinen Dienst an der Umwelt , im Gegensatz zu manchem Landwirt, auch noch kostenlos zur Verfügung stellt.

Komme nur niemand mit dem blödsinnigen Argument, das der Imker schließlich Honig vermarktet. Diese Vermarktung ist schon aus Gründen welche die Landwirtschaft verursacht, niemals kostendeckend, bzw. gewinnbringend. Allein die Tatsache das jährlich 30.000 t teilweise hochgiftige Pflanzengiftmittel ( PSM ) allein in D die Umwelt und die Insekten ( auch Bienenvölker ) vernichten, spricht für sich.
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Beitragvon Geronimo » So Sep 17, 2006 15:40

Ein Landwirt erhält keine Subventionen, sondern Ausgleichszahlungen, damit die Lebensmittel schön preisgünstig bleiben.
So gesehen werden eigentlich die Verbraucher subventioniert.


Imker werden übrigens nicht dazu gezwungen, ihrem Hobby nach zu gehen..... Wer damit drauf zahlt muß eben aufhören.
Das Bestäuben der Pflanzen könnte man ja Gartenbesitzern und Landwirten in Rechnung stellen.
Dann verlange ich aber auch was dafür, dass meine Pflanzen der Bevölkerung kostenlos Sauerstoff zur Verfügung stellen.
:-) :-) :-)

Rott am Inn ist eine Gemeinde in Oberbayern. Wenn dann heißt der Landkreis Rottal-Inn.
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Beitragvon Manfred » So Sep 17, 2006 15:59

@Krone77,
ich hatte versucht, dass mit der BG nachzuvollziehen. Auf der oben verlinkten Seite gibt es einen Link zum Berechnungsverfahren. Dort konnte ich nur anteilige BG-Beiträge für Angestellte finden. Die BG ist bei den betrieblichen Versicherungen sogar ausdrücklich ausgenommen. Deshalb habe ich sie der privaten Sozailversicherung zugeschlagen. Das dürfte den Kuchen aber eh nicht fett machen.
Die 50.000 sind wieder vor SozVers. und Einkommensteuer?
Ich denke aber, dass wir unsere Positionen ganz gut verstehen, und kein hier kein weiterer Diskussionsbedarf besteht.

@Egbert:
Sind nicht-gewerbliche Imker nicht von der BG-Pflicht ausgenommen?
http://www.mdr.de/escher/archiv/1814325 ... 14144.html

Welche Leistungen dir die BG im Schadensfall bietet, kannst du ja bei der BG selbst erfragen.

Anspruch auf Subventionen hat jeder Hobbyimker im gleichen Umfang wie ein Landwirt. Wenn du z.B. Flächen pachtest und als Bienenweide bewirtschaftest, stehen dir die gleichen Ausgleichszahlungen zu. Dein Gejammer kann ich echt nicht verstehen.
Ein Landwirt, der keine Flächen hat, sondern z.B. nur einen Schweine-Maststall, erhält auch keine Flächenprämien.

Weitere Subventionen für Imker kannst du z.B. hier nachlesen:
http://www.stmlf.bayern.de/agrarpolitik ... wegweiser/

Viele Grüße,
Manfred
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Beitragvon Egbert » So Sep 17, 2006 16:07

Lieber kone77 ,

Über den Begriff Ausgleichzahlungen, läßt sich trefflich streiten. Also laß ich es.

Nur eines, ein leitender Funktionär des Verbandes der Milchviehbauern
( BDM ) prägte folgenden Satz : " Das Elend der Bauern ging mit der Einführung der Subventionen ( Ausgleichszahlungen ) los! " Wie recht er hat !!

Den Bauern möchte ich sehen, welcher freiwillig bereit ist dem Imker eine kostendeckende Bestäubungsprämie zu gewähren !

Da wo teilweise Bestäubungsprämien gezahlt werden. im Obstanbau, sind diese so niedrig, das sich die Anfahrt schon nicht rechnet. Außerdem muß der Imker jederzeit damit rechnen , dass seine Bienenvölker durch unsachgemäße und unangekündigte Giftduschen verrecken. Allein die Ausnahmegenehmigungen durch Ausbringung von Antibiotika wegen Feuerbrand ( Bodenseeraum ) macht den Honig unverkäuflich ! Dabei ist die Antibiotikaanwendung bei Feuerbrand absolut unnötig. Siehe dazu die Publikation von Dr.hort Dipl.Ing.agr. F. Berger: Antibiotika in der Landwirtschaft unnötig Experte setzt auf Ersatz in Ackerbau und Viehzucht www.umweltbund.de/deutsch/pflanzen.html
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Beitragvon gerd gerdsen » So Sep 17, 2006 18:32

...für die Beiträge zur LAK gibts ja nachher auch eine Bauernrente, und im Vergleich zur BfA wird sogar mehr ausgezahlt !
Und die LSV ist zu 100% durch die Landwirte selbstverwaltet, laßt euch bloss kein Schmarn erzählen .
Klar bekommen Imker auch Subventionen, sogar Dieselverbilligung für ihren PKW .
Die Beiträge von Egbert hier kann man auch so beschreiben : Von Allem eine Meinung und von nichts eine Ahnung !
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Beitragvon Geronimo » So Sep 17, 2006 18:55

@Egbert

Ich bin auch der Meinung, dass die ganze Subventionspolitik von Anfang an ein großer Fehler war, aber sie war auch keine "Erfindung" der Bauern.
Wenn wir für unsere Produkte kostendeckende Preise erzielen würden, dann bräuchten wir keine Ausgleichszahlungen. Die europäischen Landwirte sollen zu Weltmarktpreisen erzeugen, aber für ihre Betriebsmittel gilt das hohe EU-Preisniveau.

Mein Landmaschinenmechaniker, Elektriker, Tierarzt usw arbeitet hier in Deutschland auch nicht zu Preisen wie seine Kollege in Südamerika.

Der negative Einfluss der EU zeigt sich auch am Milchmarkt. Die Milchquote hat ihren Zweck nicht erfüllt. Aufstrebende Betriebe werden in ihrem Wachstum gehemmt, für Quoten wird unnötig viel Kapital gebunden. Kapital das den Milchbauern fehlt. Wenn der Bauer im Stall steht, lassen sich die Sofamelker die Sonne auf den Bauch scheinen.
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Beitragvon Egbert » So Sep 17, 2006 19:52

@ manfred Du fragst :
Sind nicht-gewerbliche Imker nicht von der BG-Pflicht ausgenommen?


Eben nicht !! In Hessen z. B. sind die Imker ab 4 Bienenvölker BG pflichtig, in Bayern ab 25 Völker, in Mecklenburg- Vorpommern ab 10 Völker. in Brandenburg sind es wieder 4 Völker. Der totale Wirrwar. Abgesehen davon das die BG bei Hobbyimkern niemals in die Verlegenheit kommen würde, irgendwelche Leistungen zu erbringen. Die Streitfrage ist: Ab wann ist eine Imkerei gewerblich ? Das Finanzamt sagt : Ab 160 Bienenvölkern ist von einer gewerblichen Imkerei auszugehen. ( § 13 Einkommensteuergesetz. )

Selbst mit weit über 160 Völkern ist in Nordeuropa keinerlei Gewinn zu erzielen. Das hat vielerlei Gründe, Honigschwemme aus Übersee, permanente Bienenvölkerverluste durch rücksichtslose PSM- Anwendung in der Landwirtschaft, Stichwort Agrarkulturwüste in D u. v. a. mehr.
Kurz gesagt die heutige intensive Landwirtschaft ist der Todfeind der Imkerei geworden.
Siehe dazu den offenen Brief an den Bundespräsidenten/ Publikation II unter folgender HP :

www.imkereibrandt.de

Zu den Subventionen für Imker: Einzig und allein Bayern zahlt noch für Anfänger einen Zuschuß von 30 % auf die Erstanschaffung der Betriebsmittel aus . Dieser ist in der Höhe begrenzt und macht nur Peannuts aus. Imker in allen anderen Bundesländern gehen leer aus !
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Beitragvon Bananajoe » So Sep 17, 2006 20:16

Schonmal den typischen Imker betrachtet ? In unserer Region ist dass entweder ein Neureicher, der nicht auf Pferde satteln will und sich stattdessen sein Ferienhaus im Wald dadurch legalisieren lässt indem er Bienen hält, Gefallen daran gefunden hat und nun teure Zuchtköniginnen einkauft oder der kleine Mann von nebenan, typischer Mittelstand, der Spass daran hat und den Leuten guten Honig bieten kann.
Zufällig kenne ich einen dieser Imker und er erkundigt sich immer, wo sich die Rapsflächen dieses Jahr befinden, sodass er in direkter Nähe (wird reden hier von max. 3 Metern) seine Kästen aufstellen kann.
Bienensterben ? - Keine Spur, genauso wie ich seit Jahren einen Ameisenhaufen neben einem Feld leben sehe, dessen einziger Schaden scheinbar mechanischer Natur ist wenn man ihn mit dem Pflug "ankratzt".

Kommt doch lieber auf die ursprüngliche Problematik zu sprechen, die Sache mit BG und sonstwas bringt doch garnichts. Ich muss als kleiner Waldbesitzer ja auch überpropotional viel für die BG bezahlen als ein Waldbauer ...
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Beitragvon gerd gerdsen » So Sep 17, 2006 20:21

so hier nochmal alles zum nachlesen, ganz offiziel und auch die möglichkeiten sich befreien zu lassen :
http://www.adiz-online.de/online/54131/ ... 20imker%22

auch hier gilt: wer lesen kann ist klar im vorteil !
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Beitragvon Egbert » So Sep 17, 2006 20:42

@ gerd gerdsen

Die von Dir zitierte " Adiz " ist ein Kampfblatt, welches vom Deutschen Bauernverlag herausgegeben wird. Also ein Organ des DBV. Das dieser für die LSV kämpft und voreingenommen ist liegt wohl auf der Hand.

Alles in dem von Dir zitierten Bericht in der ADIZ ist sachlich falsch, mindestens aber strittig. Das sind die Vorstellungen der LSV, nicht die der Hobbyimker oder der des Finanzamtes. Dieser von Dir zitierte Beitrag hat nichts mit dem " richtigen Leben " zu tun und ist schlicht weltfremd.

Siehe dazu meinen obigen Beitrag :
Eben nicht !! In Hessen z. B. sind die Imker ab 4 Bienenvölker BG pflichtig, in Bayern ab 25 Völker, in Mecklenburg- Vorpommern ab 10 Völker. in Brandenburg sind es wieder 4 Völker. Der totale Wirrwar. Abgesehen davon das die BG bei Hobbyimkern niemals in die Verlegenheit kommen würde, irgendwelche Leistungen zu erbringen. Die Streitfrage ist: Ab wann ist eine Imkerei gewerblich ? Das Finanzamt sagt : Ab 160 Bienenvölkern ist von einer gewerblichen Imkerei auszugehen. ( § 13 Einkommensteuergesetz. )

Selbst mit weit über 160 Völkern ist in Nordeuropa keinerlei Gewinn zu erzielen. Das hat vielerlei Gründe, Honigschwemme aus Übersee, permanente Bienenvölkerverluste durch rücksichtslose PSM- Anwendung in der Landwirtschaft, Stichwort Agrarkulturwüste in D u. v. a. mehr.....
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Beitragvon automatix » So Sep 17, 2006 20:47

und wie geht das jetzt mit der Heutrocknung? zahlt die Berufsgenossenschaft das, wenn sich haupteberufliche Nebenerwerbsimker sowas bauen?
Wie war das mit der Vollkostenrechnung? was rentiert sich mehr? Heutrocknung oder Berufsgenossenschaftsbeitrag?
Wieviel Gewinn braucht ein Heutrocknungsvollerwerbsbetrieb, um Hartz 4 zu gekommen?

oder um was gings hier nochmal?
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Beitragvon Egbert » So Sep 17, 2006 20:57

@Bananajoe,

kein Imker welcher verantwortlich mit seinem ihm anvertrauten Geschöpfen umgeht, würde auf die Idee kommem seine Völker ausgerechnet in den Raps zu stellen !

Warum, es ist erwiesen, das die Saatgutbeizmittel Imidachloprid und Clothandithin ( noch nicht zugelassen aber trotzdem angewendet, eine Klage gegen die ausliefernde Firma läuft )für die katastrophalen Bienenvolkverluste in Europa verantwortlich sind. Siehe dazu :
www.oekosmos.de/article/articleview/508/1/7

In Frankreich wurden die betreffenden Wirkstoffe Imidachloprid BAYER AG und Fipronil BASF vor 2 Jahren verboten. Seitdem erholen sich die Bienenvölker in Frankreich wieder. In D darf weiter vergiftet werden.
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Beitragvon Geronimo » So Sep 17, 2006 21:58

Gibts in Deutschland eigentlich keine Beschäftigungstherapie für gelangweilte Öko-Imker-Frührentner?
Vielleicht zahlt sowas ja die LBG?

:-) :-) :-)
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Beitragvon gerd gerdsen » So Sep 17, 2006 22:39

[Sowas muss nicht sein - Grüsse Bananajoe]
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Beitragvon Manfred » Mo Sep 18, 2006 6:54

Hallo Egbert,

auch Hessen fördert u.a. die Aus- unnd Weiterbildung der Imker und unterhält das Bieneninstitut Kirchhain.
Für Flächenprämien gilt das oben gesagte.

Weiter sagt die steuerliche Grenze nach §13 Einkommensteuergesetzt nichts, aber auch gar nichts, über die Einstufung einer einer Imkerei als gewerblich aus.
Sie legt lediglich eine Grenze fest, bis zur der Pauschalbeträge angesetzt werden können, um die Bürokratie etwas einzudämmen.

Viele Grüße,
Manfred
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