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Fünf Jahre KULAP und was dann?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mi Sep 13, 2017 12:35

Ja, Simmal1, hast schon recht. Aber durch lesen und probieren lernt man ja dazu. Und da seid Ihr Spezialisten von unschätzbarem Wert für mich.

Ich denke, die 1,5 ha, die ich erst mal machen würde, sind da überschaubar und das Risiko nicht zu groß. Es gibt hier auch genügend Bauern, die mich unterstützen können bei der Arbeit.

Außerdem gibt es auch so Bioberater beim Landwirtschaftsamt, die man fragen kann.

Jedenfalls hat der Biobauer, der mir sein Beispiel erzählt hat, vielleicht etwas zu dick aufgetragen bei den Erträgen, die er so hat. Darum frag ich ja hier und lass das von Euch Profis bewerten. Ich muss das jedenfalls abschätzen, ob das für mich lukrativ ist oder nicht.

Wenn ich denn unter den 70 % bleiben will, muß ich auf die Hälfte der 1,5 ha eine Ackerfrucht machen, die nicht zur HFF zählt.
Dann halte ich die Vorschrift ein und bin bei den 350,- / 273,- dabei bei vielleicht 7 ha, was so 1900,- mindestens ausmachen würde.

Wenn ich dann aus den 0,75 ha nicht den maximalen Ertrag erwirtschafte, wäre es zu verschmerzen.

Hab gerade bei der Mühle hier am Ort gefragt, die würden mein Getreide annehmen. Für Dinkel würden sie momentan so 18,- bis 20,- zahlen. Sie würden auch den Bio- Dinkel nehmen.

Wenn ich mal von 50 dt das ha ausgehen würde, wären das ja so 900,- das ha. Und das ohne Bio in den ersten zwei Jahren.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon marius » Mi Sep 13, 2017 21:59

Irgendwie verstehe ich Tinyi nicht.
Er soll ja schon im etwas gehobenen Alter sein und ohne Hofnachfolger.
Warum zerbrichst du dir täglich den Kopf über solche Sachen ?

Verpachten und die Füße hochlegen. Ist doch egal ob du jetzt 400 oder 600 Euro / ha bekommst, denn unterm Strich kannst eh nicht mehr verdienen mit deinem Ackerbau nach Abzug aller Kosten.

Leg dir Walking Stöcke oder ein Swimmingpool zu und gestalte deine Freizeit endlich sinnvoll und verpachte an einen Zukunftsbetrieb in deiner Nähe der deine Fläche dringend für weiteres Wachstum benötigt um am harten Weltmarkt zu bestehen.
Wenn du deine Flächen unbedingt behalten willst dann lass anbauen und verkauf das Futter ab Feld dann hast auch kaum Arbeit damit.

Alklerdings haben viele Landwirte nach ihrer Hofaufgabe Probleme mit ihrer Freizeitgestaltung weil sie zu aktiven Zeiten kaum Freizeit hatten.
Das muss erst gelernt werden. :prost:

Meinen kleinen Hobbyackerbau werde ich auch in einigen Jahren schliessen. Aber Bio oder Blühflächen usw kommt für mich nicht in Frage. Damit versaut man sich doch nur die Äcker mit unzähligen Unkrautsamen und laugt die Böden aus.
marius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 14, 2017 5:02

Ja, marius, aber der Biobauer hat mir gerade ein sehr lukratives Pachtangebot gemacht. Da bin ich jetzt stark am überlegen. Und das ab Feld verkaufen praktizier ich ja schon 4 Jahre.

Fünf ha Wiesen muss ich mir aber zurückbehalten wegen der Krankenkasse, du verstehst.

Hab gerade angerufen, es sind nicht nur 5 ha, nein ich muss 8 ha (7,7) selbst bearbeiten, damit mir die LKK erhalten bleibt!

Hab jetzt nochmal mit einem Bauern gesprochen und der zweifelt das Geschäftsmodell meines Biobauern an. Da wäre es dann vielleicht auch fraglich, ob ich die hohe Pacht auch bekommen würde.

Wenn ich das dann bedenke, macht mein Bio- Vorhaben dann doch Sinn. Die Prämien sind ja bisher immer pünktlich gekommen. Die Wirtschaft brummt und das wird dann voraussichtlich auch so weiterlaufen. Da auf die Zahlung eines fragwürdigen Pächters zu setzen wäre fahrlässig. In einem Nachbardorf ging voriges Jahr auch ein Bauer pleite. Da hatten die Verpächter auch das Nachsehen.

Wenn ich da so schaue in dem PDF, so könnte ich vielleicht B39 – Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirt-schaftlich sensiblen Gebieten beantragen für meine 1,5 ha. Gilt mit vielleicht der Hälfte zu B 10 dazu.

Aber was kosten nun LACON und Bioland, die ich brauche?

Also, Bioland werde ich die ersten 2 Jahre nicht brauchen, da noch keine Bioware vermarktet werden muss.

Aber LACON müsste wohl sein. Kosten:

Bis 15 ha netto 295,-
Im ersten Jahr käme vielleicht noch ein Anmeldezuschlag von 30,- dazu.

Da gäbe es dann einen Zuschuss drauf von bei mir 12 x 35,- = 420,-
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Nov 12, 2017 13:27

Ich hab mal gerade verglichen, wie das wäre bei konventionell oder BIO bei mir.
BIO würde etwa 840,- Mehreinnahmen bedeuten.

Konventionell ist das so 10600,- egal ob ich die verbleibenden 1,5 ha verpachte oder selber mache.

Um mir das Leben zu erleichtern, werde ich vermutlich die 1,5 ha verpachten.

Ist aber ja noch ein Jahr hin.

Hauschild.xls
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Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon marius » Mo Nov 13, 2017 21:39

Also bei deinen 600 Euro / ha Pachtangebot würd ich alle Wiesen verpachten.
Was würde er für Ackerland bezahlen ?
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Nov 13, 2017 22:17

Wiesen rechne ich 400,- und Acker 600,-. Ob ich das dann bekomme ist aber ungewiss. Ich nehme es halt an, damit ich einen groben Überblick habe.
Damit ich in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bleiben kann, muss ich mindestens 8 ha bewirtschaften, was auch sehr wichtig ist für mich.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon marius » Fr Nov 17, 2017 21:34

Tinyburli hat geschrieben:Damit ich in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bleiben kann, muss ich mindestens 8 ha bewirtschaften, was auch sehr wichtig ist für mich.


Wenn du in Zukunft über 8 ha bewirtschaftest, fällst du aus der Rente raus, Hofabgabeklausel. Gibt also keine Rente.
Wenn ich nicht irre ?
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mi Nov 22, 2017 1:54

Ich hab da nicht eingezahlt, in die landwirtschaftliche Rentenversicherung. Darum macht das mir nichts aus.

Die PV- Anlage buche ich bei meiner Frau Ihrer Anlage bis ich die reguläre Altersrente bekomme. Sie muss sich halt krankenversichern, da sie bei der Familienversicherung herausfällt.

Ich hab da jetzt nochmal verglichen, der Biobauer würde mir 500,- / 800,- Pacht zahlen wollen.
Daher wäre eine Verpachtung an Ihn von 9 ha nur 300,- schlechter als eine Biowirtschaft von mir.

Im 2017 er PDF vom KULAP steht auch B28 mit 370,- Umwandlung von Acker in Grünland, was ich vielleicht wieder beantragen könnte. Was der vom Amt sagte, ginge das, ohne den Ackerstatus zu verlieren. Muß das aber nochmal verifizieren, bevor ich was mache.

Vorausplanung 2019.xls
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Dez 15, 2017 5:43

Kulap 2018 Bayern:

Antragstellung für den Verpflichtungsbeginn 2018
8. Januar bis 23. Februar 2018


Hab jetzt mal wieder mit zwei Bauern gesprochen. Der Pächter mit dem hohen Pachtangebot hätte Feld verkauft, um teure Maschinen zu kaufen. Ich halte ihn jetzt nicht mehr zuverlässig genug, um Ihm was zu verpachen.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Dez 25, 2017 10:37

http://www.aelf-ns.bayern.de/landwirtsc ... /index.php

Antragstellung für Agrarumweltmaßnahmen von 8. Januar bis 23. Februar

Die Antragstragstellung für den Verpflichtungszeitraum 2018 bis 2022 für Maßnahmen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP) und im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) ist von 8. Januar bis 23. Februar 2018 möglich.
(Ausschlussfrist: Jeder Antrag, der nur einen Tag später eingeht, muss abgelehnt werden.)
Die erforderlichen Antragsunterlagen für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) sowie das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) sind verfügbar unter:

http://www.landwirtschaft.bayern.de/kulap Externer Link

Auf die Beantragung folgender Maßnahmen für den Verpflichtungszeitraum 2018 bis 2022 hat sich das Staatsministerium festgelegt:

B10/11 Ökologischer Landbau
B20-23 Extensive Grünlandnutzung
B25/26 Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung
B28 Umwandlung von Acker- in Grünland: maximal 5,00 ha je Antragsteller (einschließlich A34)
B29 Umwandlung von Acker- in Grünland auf Moorstandorten
B30 Extensive GL-Nutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten
(nicht nur in boden:ständig-Gebieten, aber mit Obergrenze 5 ha pro Betrieb)
B34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen
B36 Winterbegrünung mit Wildsaaten
B37/38 Mulchsaat bzw. Streifen-/Direktsaat bei Reihenkulturen
B39 Verzicht auf Intensivfrüchte
B40 Artenreiches Grünland
B41 Extensive GL-Nutzung an Waldrändern
B44-46 Vielfältige Fruchtfolge
B47/48 Blühflächen
B49 Erneuerung von Hecken
B50 Heumilch
B51 Mahd von Steilhangwiesen
B52 Behirtung von Almen und Alpen
B55 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen
B56 Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen
B57 Streuobst
B58 Extensive Teichwirtschaft
B59 Struktur- und Landschaftselemente
B60 Weideprämie

Interessenten für das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) müssen sich zuerst an die Untere Naturschutzbehörde am jeweiligen Landratsamt wenden und einen Termin zum Erstellen ihrer Bewertungsblätter vereinbaren. Erst damit kann der Förderantrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten innerhalb der Antragsfrist bis 23. Februar 2018 gestellt werden.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Jan 19, 2018 9:03

Die aktuellen PDFs des KULAP und VNP und Merkblatt

kua 2 Kulap-Massnahmenübersicht [1457] 2018.pdf
(156.84 KiB) 406-mal heruntergeladen


kua 13 VNP Massnahmenübersicht[1458] 2018.pdf
(140.42 KiB) 448-mal heruntergeladen


kua 1.2_Merkblatt_AUM[1456] 2018.pdf
(451.43 KiB) 444-mal heruntergeladen


Bekomme jetzt Schnittzeitpunkt für kleine Wiese am Bach genehmigt. Mit Option für Nachbarwiese nächstes Jahr.
Somit sind dann alle landwirtschaftlichen Flächen im Programm.
Man könne noch einen Altgrasstreifen machen. Darf nur zur ersten Mahd gemäht werden.

Das Landratsamt hat es recht gerne gemacht. Letztes Jahr bin ich noch gescheitert.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Apr 09, 2018 16:25

Ich habe heute mit meinem Nachbarn gesprochen, der hat mir bestätigt, man könne nach dem Kulap- Acker zu Wiese im Anschluss 5 Jahre
B30 – Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten
mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz
350 €/ha


machen. Man muss aber dann nach 10 Jahren zwingend eine Ackerfrucht anbauen, sonst ist der Ackerstatus verloren.

Ist eine Option für nächstes Jahr.

Geht wohl nur bis 5 ha:

B30 Extensive GL-Nutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten
(nicht nur in boden:ständig-Gebieten, aber mit Obergrenze 5 ha pro Betrieb)


Ansonsten halt der Blühacker bis 3 ha vielleicht.
Edit: Blühacker unterbricht Grünlandnutzung nicht!
Zuletzt geändert von Tinyburli am So Aug 12, 2018 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Di Apr 10, 2018 12:52

oder B39 mit Ackergras für 2020 und 2021 mit 250 € pro ha
und dann ab 2022 wieder B28/B30 mit 720 € pro ha, das im Rahmen einer Höherextensivierung nach zwei Jahren B39 von B39 zu B28 B30 in 2022.
Somit zählt es dir 2020 und 2021 zwei Grünlandzähljahre und ab 2022 ist die Fläche in nem KULAP Programm wo nicht weitergezählt wird für fünf Jahre.
Sprich die Fläche würde theoretisch erst in 2030 zu Dauergrünland.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Sa Mai 26, 2018 4:03

Ich hab meinem Berater Deinen Vorschlag gezeigt, Hofer- Pörndorf, der sagte, das müsse er erst mit seinem Chef besprechen, ob das geht.

Aber besser als jedes Programm ist als PV- Freiflächenanlage verpachten. Ich könnte da vielleicht 1600,- das ha 8 ha bekommen. Wären dann 12800,-€.

Ich würde mir 0,7 ha zurückbehalten und könnte da auch eine kleine Anlage drauf machen. Wir sind benachteiligtes Gebiet und das geht mit Ausschreibung zu um 4 Cent die kWh.

Die Rentabilität mit 4 Cent die kWh ist aber grenzwertig. Da braucht es vielleicht 18 Jahre, bis das Geld wieder hereingespielt wurde.

Ich weiß noch nicht, was ich machen soll.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Do Jul 19, 2018 4:48

Ein befreundeter Bauer sagt mir nun, wegen der Drahtwurmproblematik solle ich erst mal ein Getreide (Weizen) säen.

Ich denke, das werde ich machen.

Welche Sorte nimmt man da am besten? Kommt dann als GPS in die Biogasanlage.

Ab wann darf ich dann die eingesäte Wiese wieder umbrechen? Muß ich da das Ende des Jahres abwarten oder darf ich das bereits im Herbst machen?

Eine Bäuerin im Dorf sagt, das Amt sagt, Umbruch erst ab 1. Januar. Leider.

Mein Schwager meint, Drahtwurm müsse nicht zwingend vorhanden sein, ich könne es mit Mais versuchen.

Hab gerade mit dem Amt telefoniert:

Ich darf keinesfalls vor 1. Januar ackern!

Der Drahtwurm tritt auch bei Weizen auf.
Im ersten Jahr wäre er noch nicht so stark wirksam.
Ich könne Mais machen. Ich soll säen, wenn die Witterung warm ist. Also nicht zu früh.
Ich könne dann das Jahr darauf nochmal Mais machen.

Also mach ich Mais!

Nach dem KULAP kann man nicht gleich Blühacker machen. Da wäre der Status Grünland nicht aufgehoben.
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