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Tinyburli hat geschrieben:Damit ich in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bleiben kann, muss ich mindestens 8 ha bewirtschaften, was auch sehr wichtig ist für mich.
Antragstellung für den Verpflichtungsbeginn 2018
8. Januar bis 23. Februar 2018
Antragstellung für Agrarumweltmaßnahmen von 8. Januar bis 23. Februar
Die Antragstragstellung für den Verpflichtungszeitraum 2018 bis 2022 für Maßnahmen im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KuLaP) und im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) ist von 8. Januar bis 23. Februar 2018 möglich.
(Ausschlussfrist: Jeder Antrag, der nur einen Tag später eingeht, muss abgelehnt werden.)
Die erforderlichen Antragsunterlagen für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) sowie das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) sind verfügbar unter:
http://www.landwirtschaft.bayern.de/kulap Externer Link
Auf die Beantragung folgender Maßnahmen für den Verpflichtungszeitraum 2018 bis 2022 hat sich das Staatsministerium festgelegt:
B10/11 Ökologischer Landbau
B20-23 Extensive Grünlandnutzung
B25/26 Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung
B28 Umwandlung von Acker- in Grünland: maximal 5,00 ha je Antragsteller (einschließlich A34)
B29 Umwandlung von Acker- in Grünland auf Moorstandorten
B30 Extensive GL-Nutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten
(nicht nur in boden:ständig-Gebieten, aber mit Obergrenze 5 ha pro Betrieb)
B34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen
B36 Winterbegrünung mit Wildsaaten
B37/38 Mulchsaat bzw. Streifen-/Direktsaat bei Reihenkulturen
B39 Verzicht auf Intensivfrüchte
B40 Artenreiches Grünland
B41 Extensive GL-Nutzung an Waldrändern
B44-46 Vielfältige Fruchtfolge
B47/48 Blühflächen
B49 Erneuerung von Hecken
B50 Heumilch
B51 Mahd von Steilhangwiesen
B52 Behirtung von Almen und Alpen
B55 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen
B56 Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen
B57 Streuobst
B58 Extensive Teichwirtschaft
B59 Struktur- und Landschaftselemente
B60 Weideprämie
Interessenten für das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) müssen sich zuerst an die Untere Naturschutzbehörde am jeweiligen Landratsamt wenden und einen Termin zum Erstellen ihrer Bewertungsblätter vereinbaren. Erst damit kann der Förderantrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten innerhalb der Antragsfrist bis 23. Februar 2018 gestellt werden.
B30 – Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten
mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz
350 €/ha
B30 Extensive GL-Nutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten
(nicht nur in boden:ständig-Gebieten, aber mit Obergrenze 5 ha pro Betrieb)
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