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Fünf Jahre KULAP und was dann?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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367 Beiträge • Seite 6 von 25 • 1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 ... 25
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Sa Sep 21, 2019 15:14

Wir sind da landkreisweit dabei beim KULAP.
Das VNP entscheidet das Landratsamt.
Maßnahmenkombination BIO und Schnittzeitpunkt gehen.

massnahmenkombination_kulap.pdf
(288.08 KiB) 258-mal heruntergeladen


Eine Kombination auf derselben Fläche mit Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (VNP) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme ist die Kombination von B10 mit den VNP-Maßnahmen H21 bis H23 sowie F22 bis F23 und den Zusatzleistungen 0.3 (Erschwernisse
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Sep 22, 2019 12:48

Eigentlich dachte ich, mache nächstes Jahr wieder Mais auf meine 4,5 ha Acker.

Ich könnte aber auch BIO machen wie schon mal angedacht.

Ich würde 2,2 ha Wiese verpachten und hätte dann unter 70 % Hauptfutterfläche.

Ich würde Dinkel anbauen. Nichts düngen. Nichts spritzen.
Ertrag hätte ich wenig.

Aber ich würde das B10 auch für meine Schnittzeitpunktswiesen (VNP) bekommen.
Ich würde also Greening Prämie 300,-
Ben. Gebiet 90,-
VNP 470,-
B10: 350,-
die ersten 2 Jahre bekommen.
Wären 1210,- für 5 ha = 6000,-
Für 5 ha :
Ich würde also Greening Prämie 300,-
Ben. Gebiet 90,-
KULAP 350,-
entfernt
700 x 5 = 3500,-
Für den 4,5 ha Acker:
Ich würde also Greening Prämie 300,-
Ben. Gebiet 90,-
Dinkel 100,-
B10: 350,-
800 x 4,5 = 3600,-

Wären so 13100,- in den ersten beiden Jahren jeweils
Danach dann 1300 weniger im Jahr= 11800,-.

Muß da dringend den Bürgermeister anrufen, wie die Aussichten mit PV- Freiflächenanlage sind.

Mein Schwager sagt, ich kann Dinkel und Ackerbohne abwechselnd anbauen.
Zuletzt geändert von Tinyburli am Do Sep 26, 2019 22:53, insgesamt 2-mal geändert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Mo Sep 23, 2019 9:54

Aber ich würde das B10 auch für meine Schnittzeitpunktswiesen (VNP) bekommen.
Ich würde also Greening Prämie 300,-
Ben. Gebiet 90,-
VNP 470,-
B10: 350,-
die ersten 2 Jahre bekommen.
Wären 1210,- für 6,2 ha = 7500,-
Für 5 ha :
Ich würde also Greening Prämie 300,-
Ben. Gebiet 90,-
KULAP 350,-
B10: 350,-
1000 x 5 = 5000,-


Das wären für Grünland je ha 1000 Euro nur an Prämien ?
Beim VNP sogar 1200 Euro /ha nur Prämien :shock:
Geht das ohne GV Besatz oder muss man Rinder halten ?
Da muß man überlegen ob man seine Kühe abschafft und die Programme abschliesst.

Das B10 geht leider nur für den Gesamtbetrieb. Bei den Äcker will ich das eigentlich nicht weil die dann völlig verunkrauten.
julius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Teddy Bär » Mo Sep 23, 2019 12:24

Pass da mal lieber auf, nicht alle Programme lassen sich akkumulieren.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Sep 23, 2019 13:50

Teddy Bär hat geschrieben:Pass da mal lieber auf, nicht alle Programme lassen sich akkumulieren.


Hast recht, habs korrigiert.

Die PV- Firma macht nicht voran, in der Stadt ist noch nichts bekannt!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Mo Sep 23, 2019 16:26

Tinyburli hat geschrieben:
Teddy Bär hat geschrieben:Pass da mal lieber auf, nicht alle Programme lassen sich akkumulieren.


Hast recht, habs korrigiert.



Dan kommst beim VNP mit Bio Umstelleung immer noch auf die 1200 Euro / ha nur an Prämien ?
Das wäre Wahnsinn wenn man das mit den Pachtpreisen für Wiesen vergleicht.
julius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Teddy Bär » Mo Sep 23, 2019 16:36

Ich kenn mich damit nicht genug aus, aber VNP und Bio-Umstellung zusammen sollte nicht gehen. Dann wird nur die höchste Prämie ausgezahlt.
Doppelförderung geht nicht.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Sep 23, 2019 16:50

Doch, das ist schon so.
Eine Kombination auf derselben Fläche mit Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (VNP) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme ist die Kombination von B10 mit den VNP-Maßnahmen H21 bis H23 sowie F22 bis F23 und den Zusatzleistungen 0.3 (Erschwernisse
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Manfred » Mo Sep 23, 2019 17:17

Die Vertragsnaturschutz- und einige Kulap-Programme sind nur möglich, wenn die Flächen in den entsprechenden Gebietskulissen liegen, und es können nicht alle Maßnahmen beliebig kombiniert werden.

Für B10 ist ein Mindest-Besatz von 0,3 GV/ha Hauptfutterfläche im Jahresschnitt vorgeschrieben, wenn der Betrieb einen Anteil von mehr als 70% Hauptfutterfläche (Nutzungscodes 411 bis 493, 941) hat. D.h. wenn man kein Vieh halten will, muss man einen entsprechenden Anteil sonstigen Ackerbau oder Stilllegung (für die Stilllegungsflächen gibt es dann aber keine Bio-Prämie) haben.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Sep 23, 2019 23:35

Ja, Manfred, darum muß ich auch 2,2 ha verpachten, damit ich unter den 70 % HFF bleibe.
Gut, dass ich das dann auch weiß, dass Stillegung auch zu nicht HFF zählt.
Dann kann ich ja eine Fruchtfolge Dinkel, Ackerbohne, Stillegung machen, wenn ich will.
Zuletzt geändert von Tinyburli am Fr Sep 27, 2019 4:28, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Di Sep 24, 2019 16:04

Fragt sich dann, ob ich nicht vielleicht 3 ha Blühacker mache. Sollte vielleicht möglich sein.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Mi Sep 25, 2019 12:11

Es soll zur neuen Kulap Antragstellung nur noch eine eingeschränkte Auswahl an Maßnahmen angeboten werden, da die Förderperiode wieder ausläuft in 2021. Meine Quelle berichtet, dass z.b. B28 Umwandlung Acker in Grünland gar nicht mehr angeboten werden soll, genauso wie die vielfältigen fruchtfolgen, mulchsaat und die ganzen grünlandprogramme...
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 26, 2019 5:03

Das Greening macht bei mir momentan so 310,- das ha aus:



http://www.stmelf.bayern.de/agrarpoliti ... /index.php

Nach meinen neuesten Überlegungen mache ich entweder wieder Mais oder 3 ha Blühacker und 1,5 ha Mais.

Ich muß zwar so 200,- monatlich = 2400,- im Jahr Krankenkasse bezahlen, aber immer noch besser als 16 % Krankenkasse + Pflegeversicherung für die PV- Anlageeinkünfte.

Wahrscheinlich werde ich einen Investitionsabzugsbetrag eintragen für meine Freiflächen- PV- Vorhaben. Wenn man da dann doch nichts baut muß man ja 6 % jährlich ans FA zahlen. Das muß ich genau ausrechnen, wie das dann mit der Rente und ob ich was baue oder nicht ist.

An sich rentiert sich die Freifläche ja nicht sehr gut, da es nur um 4 Cent die kWh gibt und das muß ich genau überlegen.

Hier mein Plan, den ich wieder aufgegeben habe:

bio-anbau-mein-plan-t130473-15.html

Wenn ich 5 Jahre vergleiche, bin ich ca. gleich mit Bio und konventionell von den Prämen her.

Wir werden dann wieder Mais machen. Komme ich auf 700,- mit Prämien das ha, wenn das Wetter mitspielt.

Ich habe jetzt nochmal mit dem Landwirtschaftsamt gesprochen:

Für die KULAP- Programme brauche ich nichts zurückzahlen, wenn das mal Photovoltaik wird.

Von daher könnte ich auch den Blühacker auf 3 ha machen zu 600,- plus 400,- = 1000,-

Ich hätte halt das ansäen mit dem teuren Samen.
Zuletzt geändert von Tinyburli am Sa Okt 31, 2020 6:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Mi Okt 02, 2019 12:05

Erste Informationen zur neuen KULAP Antragstellung sind da:
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/228338/index.php
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mi Okt 02, 2019 13:10

Danke Hofer Pörndorf für die Info.

Dann kann ich ja meine ganzen 4,5 ha zu Blühflächen machen.

B47/48 - Blühflächen

Obergrenze je Maßnahme bei 6 ha/Betrieb
B47 wird ebenfalls EMZ-abhängig bezahlt: 600 €/ha bei EMZ bis 5000, je weitere 100 EMZ: +15 €/ha
Bei B48 ist eine Erweiterung der zulässigen Blühmischungen geplant

Das alte PdF Merkblatt:


B48 – Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur – einzelflächenbezogen () Förderfähig ist die Bereitstellung von im Verpflichtungs-zeitraum nicht wechselnden Ackerflächen für Blühflächen, die Wildtieren, Bienen oder Nützlingen als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen dienen. () Die Förderfläche ist im Frühjahr des ersten Verpflichtungs-jahres mit speziellem Saatgut gemäß der „Qualitätsblühmi-schungen Bayern“ (QBB) einzusäen (vgl. Beratungshinweise LfL). Gelingt die Etablierung eines geeigneten Bestandes im Jahr der Aussaat nicht, ist das AELF darüber zu informieren und die Flä-che spätestens im Frühjahr des Folgejahres neu zu bestellen. ()

Nach der Aussaat sind während des gesamten Verpflich-tungszeitraums weder ein Befahren, Bearbeiten noch eine Nutzung (z. B. Futternutzung, Verwertung in Biogasanlagen) zulässig. Eine Nach- bzw. Neuansaat ist zur Vermeidung einer starken Verunkrautung bzw. beim Auftreten von Problemun-kräutern und nach Zustimmung des zuständigen AELF erlaubt.

Die Förderfläche beträgt mind. 0,20 ha und max. 3,00 ha je Betrieb sowie grundsätzlich mind. 0,20 ha pro Feldstück. Förderfähig sind Flächen mit NC: 054, 058, 062, 560.

Höhe der Zuwendung: In Abhängigkeit von der einzelflä-chenbezogenen Ertragsmesszahl (EMZ): –bis zu einer EMZ von 5.000 600 €/ha –je weitere 100 EMZ 15 €/ha Die Berechnung der maßgeblichen EMZ für das jeweilige Feld-stück wird nach den Flächenangaben des Antragstellers bzw. nach den ermittelten Flächen durchgeführt.

Die in die Maßnahme einbezogene Fläche kann im Rahmen des Greenings als ÖVF mit den Typen „Pufferstreifen und Feldränder“ (NC: 058), „Ackerstreifen an Waldrändern“ (NC: 054) und „Brachliegende Flächen“ (NC: 062) beantragt werden. Dabei sind für ÖVF folgende zusätzliche Auflagen zu beachten: oDie Maximalbreite beträgt bei „Pufferstreifen und Feldrän-der“ und bei „Ackerstreifen an Waldrändern“: 20 m. Eine Kürzung der Zuwendungshöhe bei Kombination mit ÖVF erfolgt in Höhe von 380 €/ha. Die Fläche der „CC-Landschaftselemente“, die für ÖVF angerech-net werden, wird bei der Maßnahmenfläche in Abzug gebracht.


Ich muß mit 560 codieren.
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