So läuft das mit dem Altgrasstreifen.
Bei mir betrifft das nur eine Wiese ist also nicht viel.
Mal sehen ob ich gleich was mache oder noch 1 Jahr abwarte also erst 2021 was abschliesse.
Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 4:41
marius hat geschrieben:Was ich sagen wollte.
Also bei langen Verträgen muss ein Inflationsausgleich rein.
Wobei das schon problematisch ist aus versch. Gründen. Da hab ich aber jetzt keine Lust das zu erklären.
Noch kritischer wirds, wenn das passiert wovon ich ausgehe : Das wir in 2 Jahren keinen Euro mehr haben, bzw einen anderen ( Nordeuro, Südeuro, E-Euro oder andere ).
Dann habt ihr eine Restlaufzeit vom Vertrag mit rund 20 Jahren mit wertlosen Konfetti ( alter Euro ) was ihr vom Pächter erhaltet.
Und ihr kommt aus diesem Vertrag schlicht nicht mehr raus.
Dieses Risiko würde ich nicht unterschätzen bei PV mit 20 oder 30 Jahresverträgen oder Umweltprogramme mit 5 Jahren.
Wer hingegen glaubt der Euro wäre eine stabile Währung die noch viele Jahrzehnte hält soll diese Verträge abschliessen.
Aber spätestens seit dem Coronagelddrucken wäre ich mir da nicht sicher.
3. Boden- und Wasserschutz B30
– Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten
– einzelflächenbezogen()
Verzicht auf jegliche Düngung (ausgenommen Kalkung).
Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel. Es können nur Flächen einbezogen werden, die in der unter Abschnitt B Nr. 2a genannter Gebietskulisse liegen.
Ein Umbruch der geförderten Grünlandflächen ist verboten.
Die Grünlandflächen sind jährlich mind. einmal während der Vegetationsperiode (Hauptnutzung bis spätestens 15.11.) zu mähen oder durch Hüteschafhaltung zu beweiden.
Sonstige Beweidung (z. B. mit Rindern oder Pferchung) ist nicht zulässig.*
)Förderfähig sind Wiesen, Weiden und Mähweiden, auch soweit sie neu eingesät sind (NC: 441, 451-453). Die Förderfläche, auch bei Kombination mit B28, ist auf max. 5,00 ha im Betrieb beschränkt.
Auf die Obergrenze werden bestehende Verpflichtungen B30, B30/B28 angerechnet.
Höhe der Zuwendung: 350 €/ha *)
Ausnahmen in vom AELF festgelegten Projektgebieten möglich. B32/B33 – Gewässe
Paule1 hat geschrieben:Wa jemand mit seinem Acker macht sollte seine Sache sein, bei meinem Nachbar hat auch der Gemeinderat damals die Anlage verhindert.
Da ist sehr viel Neid dabei
Tinyburli hat geschrieben:... man könne mit dem Strom 4000 Haushalte versorgen.
T5060 hat geschrieben:
Da hast du Recht, deshalb hat man auch immer einen Passus zur Indexierung im Vertrag, der bei Strom aber anders ausschaut als bei einem Mietvertrag z.B.
Wobei man bei einer solchen Formulierung immer sehr genau auf die BGH Rechtssprechung schauen muss, weil man in Verträgen zwar immer sehr schlaue Vereinbarungen treffen kann,
Mietenstopp für sechs Jahre
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