Paule1 hat geschrieben:Bei einer Freiflächen Photovoltaik Anlage hätte ich sicher 1500 Euro/ha auf 30 Jahre Dann kann mir das KULAP gestohlen bleiben
Aber gleich 50% als Vorschuss auszahlen lassen. In 30 Jahren sind die 1500 keine 20€ mehr wert.
Aktuelle Zeit: Sa Apr 20, 2024 8:40
Paule1 hat geschrieben:Bei einer Freiflächen Photovoltaik Anlage hätte ich sicher 1500 Euro/ha auf 30 Jahre Dann kann mir das KULAP gestohlen bleiben
Paule1 hat geschrieben::?: Und was soll ich mit dem Geld machen, bei mir wird ja auch kaputt, wenn ich keine Fendt kaufe
Paule1 hat geschrieben:Bei einer Freiflächen Photovoltaik Anlage hätte ich sicher 1500 Euro/ha auf 30 Jahre
2.0 Umwandlung von Ackerland in Grünland – H20
(K) Es können nur Flächen in die Maßnahmen einbezogen werden, die in den beiden Vorjahren des ersten Verpflichtungsjahrs in der Hauptnutzung als Ackerflächen (maßgebliche NC ergeben sich aus den Angaben im Betriebsdatenblatt des FNN unter dem Überbegriff „Kulturlandschaftsprogramm“ in der Zeile „Ackerfläche“) bewirtschaftet wurden.
() Die Flächen müssen bereits ab dem ersten Verpflichtungsjahr einer Hauptnutzung als Wiese oder Mähweide unterliegen. Sie sind während des gesamten Verpflichtungszeitraums in dieser Form zu nutzen (Mulchverbot beim 1. Schnitt). Die Grundleistung ist zeitlich auf den ersten Verpflichtungszeitraum bzw. auf max. 5 Jahre begrenzt.
Verzicht auf Grünlandumbruch, auch nicht zur Narbenerneuerung. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde möglich. Im Umbruchsjahr erfolgt keine Auszahlung.
Bei Teilnahme an dieser Maßnahme gilt ein generelles Dauergrünlandumbruchverbot (NC: 441, 451 – 460, 546, 567, 592, 994) für den gesamten Betrieb.
Während des Verpflichtungszeitraums ist die 5-Jahresfrist zur Dauergrünlandentstehung unterbrochen. Somit wird eine Fläche, die z. B. im Jahr 2015 erstmals als Kleegras (NC: 422) beantragt wurde und von 2017 bis 2021 in die Maßnahme H20 einbezogen ist, frühestens im Jahr 2025 zu Dauergrünland.
Kombinierbar mit der Grundleistung H21 – H26, nicht bei Wiesen im Erschwernisausgleich.
Förderfähiger NC: 441
Höhe der jährlichen Zuwendung – H20: 370 €/ha
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