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Fünf Jahre KULAP und was dann?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Isarland » Di Sep 22, 2020 13:15

Paule1 hat geschrieben:Bei einer Freiflächen Photovoltaik Anlage hätte ich sicher 1500 Euro/ha auf 30 Jahre :idea: Dann kann mir das KULAP gestohlen bleiben :idea:


Aber gleich 50% als Vorschuss auszahlen lassen. In 30 Jahren sind die 1500 keine 20€ mehr wert.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Paule1 » Di Sep 22, 2020 14:22

:?: :mrgreen: Und was soll ich mit dem Geld machen, bei mir wird ja auch kaputt, wenn ich keine Fendt kaufe :idea:
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Isarland » Di Sep 22, 2020 14:56

Paule1 hat geschrieben::?: :mrgreen: Und was soll ich mit dem Geld machen, bei mir wird ja auch kaputt, wenn ich keine Fendt kaufe :idea:


Es gibt genug Laster und Lumpereien, um sein Geld loszuwerden. :oops:
Ich kann dir auch meine Konto-Nr. schicken, wenn dir das Geld zu viel wird. :wink: :lol:
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Mi Sep 23, 2020 9:46

Paule1 hat geschrieben:Bei einer Freiflächen Photovoltaik Anlage hätte ich sicher 1500 Euro/ha auf 30 Jahre :idea:


Ist die bei Biogas und PV nicht 20 Jahre ?
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mi Sep 23, 2020 11:15

Ja, schon, die 20 Jahre sind sichere Einnahmen. Was dann danach kommt, weiß man heute noch nicht genau.
Aber wenn die Anlage schon steht, und auch weiterhin laufen kann, warum soll man dann abbauen?

Die Fiema sichert sich die Option zu verlängern.

Der Referentenentwurf für das EEG nach 20 Jahren sieht ja nur Marktpreis minus paar Prozent. Das sind dann nur noch keine 3 Cent noch die KWh!

https://youtu.be/hI2tx22emhg

https://youtu.be/p4OTJXVN2S0

Der Farenski sagt das ganz genau!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Do Sep 24, 2020 1:28

Hab mich mal beim Landratsamt für das Acker zu Wiese- Programm vormerken lassen. Die gute Frau sagt, sie kann mir momentan noch nichts zusagen, aber vorgemerkt wäre ich.

Ich habe bis jetzt noch nichts gelesen, dass da dann ein besonderer Samen vorgeschrieben wäre. Ich brauche halt was für eher trockene Lagen. Denke der Berliner Tiergarten geht da mit Deutschem Weidelgras und Rotschwingel drinnen.

Heuer habe ich ja auch wieder nur so 20,- für das ha Gras verrechnet. Wenn das nur einmal im Jahr gemäht wird nach dem 01.07. dann ist das ja nicht von Bedeutung große Ernten zu machen. Gedüngt wird ja auch nicht.

Wenn ich Blühacker machen würde, würde der Samen 1700,- kosten. Bei Gras nur 700,-. Sind Tausend Euronen, die ich schon am Samen spare.

Und ich darf die Fläche dann ja auch befahren, was beim Blühacke nicht mehr möglich ist.

Wenn ich meine Abrechnung dann anschaue, sind schon fast 350,- plus 400,- =750,- übrig geblieben. Muß ich KK und BG abziehen, hab ich 500,- so ungefähr.

Investitionsabzugsbetrag IAB hab ich mir ja so 30 000,- eintragen lassen für 2019. Dies hat ein um diesen Betrag vermindertes zu versteuerndes Einkommen zur Folge. Wenn ich dann in den Folgejahren so 75000,- investiere und die Hinzurechnung und Herabsetzung und eine Sonderabschreibung noch zusätzlich mache, habe ich in kurzer Zeit dann 50 % abgreschrieben, sozusagen. Bei 25 % Steuersatz habe ich 9000,- Vorteil. Plus vermiedene Gewerbesteuer, bin ich bei 13 000,-!

Zur Investition eignet sich auch ein Invest in eine Photovoltaikanlage wie weiter vorne ja auch schon geschrieben.

https://www.sonneninitiative.org/aktuel ... jekte.html

https://www.sonneninitiative.org/kontak ... e57433a6b6

Die Sonneninitiative sagen von 4 bis 5 % Rendite.

Die Fürther Firma mit Ihrer Freiflächenanlage sagen 6 % !
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Mi Sep 30, 2020 9:58

Wie hast du denn deine Schnittzeitpunktprogramme bei Grünland abgeschlossen.
Beim Kulap wie B30 gibt es bio aber die Programme sind doch ohne Schnittzeitpunkt und nur an Gewässer.
Bei dem VNP gibts zwar Schnittzeitpunkt aber diese Wiesen müssen in bestimmten Naturschutzgebieten liegen sonst kommt man nicht rein.
Dachte der Söder wollte diese Schnittzeitpunktprogramme wegen den Volksbegehren ausdehnen hat er gesagt ?
julius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mi Sep 30, 2020 10:17

Einfach dem Landratsamt - UNB eine Email schreiben mit Deiner Flurnummer. Die sagen dann schon, ob geht oder nicht.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Mi Sep 30, 2020 16:44

Da hab ich heute nachgefragt mit Luftbilder von der einen Fläche, geht nicht haben sie gemeint.
Das muss in so Naturschutz und Gebietskulissen liegen im Einzelfällen gehts auch am Wald oder an einem naturnahen Bach.
Meine Wiese liegt an einem kleinen Bach mit kaum Wasser, aber das reicht nicht.
Das VNP geht also nicht. Somit geht auch kein Schnittzeitpunktprogramm für die Wiese.

Ich dachte die Politik und Bürger wollten so Schnittzeitpunktprogramme deutlich ausdehnen. Da hat der Söder begeistert das Bienen Volksbegehren umgesetzt und spätere Mahd in Wiesen gefordert und dann wird doch gespart.
Da müssen die Landwirte wohl auf eigene Kosten später mähen wenn das zur Zwangsmaßnahme wird und dann im Gesetz verankert wird. Sonst werden die Volksbegehrer Beschwerde einlegen wenn nur wenige nach dem 15.6 mähen.
julius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Sa Okt 03, 2020 2:46

Das ist schon bedauerlich, dass die Dir das VNP nicht geben, Julius.

Ich habe heute bisschen gegrubbert. Mal schaun, ob ich ohne zu pflügen dann Blühacker oder Wiese ansäen kann. So von weitem schaut der Acker noch ganz unkuliviert aus.

Die defekte Differentialsperre und nur Zweiradantrieb gefallen mir beim D50 nicht mehr. Ich sollte doch so einen 70 PS Vierradantriebler aus China schicken lassen. Könnte ja auch den Investitionsabzugsbetrag beanspruchen.

Muß mal wieder der Zulassungsstelle schreiben, ob das mit der COC vom Chinesen klappen könnte.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mi Okt 21, 2020 6:18

Wie ja nicht anders zu erwarten war, haben die Stadträte jetzt dann beide Projekte abgelehnt.
Der Bürgermeister will solche Anlagen nur in öffentlicher hand sehen. Das Argument einer Bürgersolaranlage wurde nicht beachtet.
Mir will der Bürgermeister den Acker abkaufen, um dann eine Anlage unter städtischer Regie zu bauen.

Nein, ich mache dann da das Acker zu Wiese Programm und gebe mich mit 1000,- das ha zu Frieden.

Ein ha habe ich jetzt geackert, fehlen noch 3,5 ha dann.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Okt 23, 2020 6:02

Der andere Kollege, der da bei der Abstimmung im Stadtrat auch verloren hat, hat mich gestern besucht. Er hätte 2200,- als Pacht bekommen.

Sehr ärgerlich für Ihn und für mich.

Und für die Umwelt auch, wir hätten ganz schön dreckigen Kohlestrom ersetzen können.

Er sagt auch, es liegt hauptsächlich am Bürgermeister, der solche Anlagen verhindern versucht. Der Bürgermeister sagt, solche Anlagen müßten in öffentlicher Hand sein und dürfen keine Privatleute bereichern. Seine Partei ist ja die SPD.

Das Ackern mit meinem Chinesen geht ganz gut mit dem Beetpflug hinten dran. 50 PS sind halt bisschen wenig, aber mit dem Allradantrieb geht das schon.

Muß dann nochmal mit dem Landwirtschaftsamt und dem Landratsamt reden, wie und was das dann genau wird.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Okt 26, 2020 11:37

So 3/4 meiner Äcker habe ich jetzt geacktert.

Die UNB habe ich gerade angefragt, Sie weiß momentan noch nichts genaues, ist aber optimistisch für das Programm im nächsten Jahr dann.

Dann hab ich noch das Landwirtschaftsamt gefragt, ob man vielleicht Hafer als Deckfrucht machen könnte. Der Mann sagt aber, da steht Wiese drin, und da werden die dann auch Wiese haben wollen.

Naja, im Januar wissen wir dann genaueres.

Nach 5 Jahren darf man wieder umbrechen. Man hat aber insgesamt 10 Jahre zeit. Man kann also den Düngeverzicht und den Schnittzeitpunkt nach 5 Jahren verlängern um die gleiche Zeit. Das Acker zu Wiese wird man aber dann nicht mehr bekommen, genau wie beim KULAP- Programm auch.

So muß ich dann mit den Sunovis den Pachtvertrag auflösen, da es ja nichts wird mit PV.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mi Okt 28, 2020 5:36

Gestern hat mich dann mein Biogas- Bauer besucht, als ich fast fertig war mit ackern.
Die Pflugschare wären noch gut an meinem Beetpflug. Ich könne vielleicht die Spitzen umdrehen, dass er besser und tiefer gehen würde.

Er sagt, ich solle dick säen und anschließend walzen nicht vergessen.

Ihm nutzen die Düngeverzichtsprogramme nichts, er braucht ja möglichst viel Grünzeugs für die Biogasanlage.

Mit meinem pflügen bin ich ganz zufrieden. Hab zwar eine Woche geackert, aber schon so 400,- eingespart im Vergleich, wenn ichs machen hätte lassen.

Ein anderer Bauer hat mir 350,- angeboten, wenn er Wintergetreide auf den Acker machen dürfte. Aber das geht ja nicht, weil dann ja mit Getreide codiert werden müßte und ein Jahr verloren ginge bzw sich dann das Programm erst im übernächsten Jahr dann auswirken würde.

Die UNB verlangt dann dass zertifiziertes, dem Standort angepaßtes Saatgut mit 30 - 70 % Kräuteranteil verwendet wird. Nach Rücksprache kann vielleicht auch selbstbegrünung gemacht werden.

Aber das machen wir nicht, die Selbstbegrünung. Da nehme ich lieber das Gras mit 30 - 70 % Kräuter!

Das wird dann eine schöne kräftige Kräuterwiese bei so viel Kraut im Gras. Das hat dann ja fast medizinischen Charakter.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Sa Okt 31, 2020 18:20

2.0 Umwandlung von Ackerland in Grünland – H20

(K) Es können nur Flächen in die Maßnahmen einbezogen werden, die in den beiden Vorjahren des ersten Verpflichtungsjahrs in der Hauptnutzung als Ackerflächen (maßgebliche NC ergeben sich aus den Angaben im Betriebsdatenblatt des FNN unter dem Überbegriff „Kulturlandschaftsprogramm“ in der Zeile „Ackerfläche“) bewirtschaftet wurden.

() Die Flächen müssen bereits ab dem ersten Verpflichtungsjahr einer Hauptnutzung als Wiese oder Mähweide unterliegen. Sie sind während des gesamten Verpflichtungszeitraums in dieser Form zu nutzen (Mulchverbot beim 1. Schnitt). Die Grundleistung ist zeitlich auf den ersten Verpflichtungszeitraum bzw. auf max. 5 Jahre begrenzt.

Verzicht auf Grünlandumbruch, auch nicht zur Narbenerneuerung. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde möglich. Im Umbruchsjahr erfolgt keine Auszahlung.

Bei Teilnahme an dieser Maßnahme gilt ein generelles Dauergrünlandumbruchverbot (NC: 441, 451 – 460, 546, 567, 592, 994) für den gesamten Betrieb.

Während des Verpflichtungszeitraums ist die 5-Jahresfrist zur Dauergrünlandentstehung unterbrochen. Somit wird eine Fläche, die z. B. im Jahr 2015 erstmals als Kleegras (NC: 422) beantragt wurde und von 2017 bis 2021 in die Maßnahme H20 einbezogen ist, frühestens im Jahr 2025 zu Dauergrünland.

Kombinierbar mit der Grundleistung H21 – H26, nicht bei Wiesen im Erschwernisausgleich.

Förderfähiger NC: 441

Höhe der jährlichen Zuwendung – H20: 370 €/ha


Wenn ich das so lese, sehe ich nichts von einem so hohen pflichtmäßigen Kräuteranteil. Aber die vom Amt sind ja die Chefs, und wenn die das so haben wollen, muß das halt so sein.
Mit freundlichen Grüssen
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