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Fünf Jahre KULAP und was dann?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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384 Beiträge • Seite 11 von 26 • 1 ... 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 ... 26
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Isarland » Sa Okt 31, 2020 18:36

Tinyburli hat geschrieben:
2.0 Umwandlung von Ackerland in Grünland – H20

(K) Es können nur Flächen in die Maßnahmen einbezogen werden, die in den beiden Vorjahren des ersten Verpflichtungsjahrs in der Hauptnutzung als Ackerflächen (maßgebliche NC ergeben sich aus den Angaben im Betriebsdatenblatt des FNN unter dem Überbegriff „Kulturlandschaftsprogramm“ in der Zeile „Ackerfläche“) bewirtschaftet wurden.

() Die Flächen müssen bereits ab dem ersten Verpflichtungsjahr einer Hauptnutzung als Wiese oder Mähweide unterliegen. Sie sind während des gesamten Verpflichtungszeitraums in dieser Form zu nutzen (Mulchverbot beim 1. Schnitt). Die Grundleistung ist zeitlich auf den ersten Verpflichtungszeitraum bzw. auf max. 5 Jahre begrenzt.

Verzicht auf Grünlandumbruch, auch nicht zur Narbenerneuerung. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde möglich. Im Umbruchsjahr erfolgt keine Auszahlung.

Bei Teilnahme an dieser Maßnahme gilt ein generelles Dauergrünlandumbruchverbot (NC: 441, 451 – 460, 546, 567, 592, 994) für den gesamten Betrieb.

Während des Verpflichtungszeitraums ist die 5-Jahresfrist zur Dauergrünlandentstehung unterbrochen. Somit wird eine Fläche, die z. B. im Jahr 2015 erstmals als Kleegras (NC: 422) beantragt wurde und von 2017 bis 2021 in die Maßnahme H20 einbezogen ist, frühestens im Jahr 2025 zu Dauergrünland.

Kombinierbar mit der Grundleistung H21 – H26, nicht bei Wiesen im Erschwernisausgleich.

Förderfähiger NC: 441

Höhe der jährlichen Zuwendung – H20: 370 €/ha


Wenn ich das so lese, sehe ich nichts von einem so hohen pflichtmäßigen Kräuteranteil. Aber die vom Amt sind ja die Chefs, und wenn die das so haben wollen, muß das halt so sein.

Wegen der paar Lutscherl willst du auf so einen Knebelvertrag eingehen? Ich versteh dich nicht.....einerseits jammerst du über deine hohe EK-Steuerlast, andererseits kaufst du billigsten Chinaschrott vor Geiz?, oder bist wirklich so knapp bei Kasse?
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Sa Okt 31, 2020 18:59

Ja, Isarland, immerhin sind das bei 4,5 ha schöne 1600,- im Jahr. Und der Schnittzeitpunkt und Düngeverzicht kommen ja auch noch dazu. Und das dann 5 Jahre lang.

Das gefällt mir. Und von Knebeln lese ich in dem PDF nichts. Das ist ja ganz normal, dass wir generell ein Umbruchverbot haben.

Und der Samen ist ja billiger als beim Blühacker. Und bei regelmäßiger Maht habe ich auch kein Problem mit Wildwuchs und Unkraut.

Und es kommt ja wesentlich mehr auf mein Konto, als beim Maisacker oder Blühacker.

Auch wenn es Dir nicht gefällt, Isarland, ich sehe da nur Vorteile für mich.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Isarland » Sa Okt 31, 2020 19:13

Tinyburli hat geschrieben:Ja, Isarland, immerhin sind das bei 4,5 ha schöne 1600,- im Jahr. Und der Schnittzeitpunkt und Düngeverzicht kommen ja auch noch dazu. Und das dann 5 Jahre lang.

Das gefällt mir. Und von Knebeln lese ich in dem PDF nichts. Das ist ja ganz normal, dass wir generell ein Umbruchverbot haben.

Und der Samen ist ja billiger als beim Blühacker. Und bei regelmäßiger Maht habe ich auch kein Problem mit Wildwuchs und Unkraut.

Und es kommt ja wesentlich mehr auf mein Konto, als beim Maisacker oder Blühacker.

Auch wenn es Dir nicht gefällt, Isarland, ich sehe da nur Vorteile für mich.


Wenn es dir einer mäht, dann hast ja recht. Bei uns werden für diesen Schrottaufwuchs 500€/ha. für die Entsorgung fällig.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Nov 01, 2020 1:43

Das wollte mir der Frankenbauer auch schon mal einreden, dass das ungedüngte Gras nichts wert sein soll.

Nein, viel verlange ich für das Futter nicht. Aber ganz wertlos ist es sicher nicht.

Für das Hektar habe ich die letzten Jahre nur mehr so 20 bis 30,- verlangt und auch bekommen.

Ich überlege, das dann nächstes Jahr selber zu machen, wenn meine neue Halle fertig ist. Im Nachbardorf ist eine Presse, die kleine Ballen preßt und die Pferdefreunde lieben solches Heu!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Nov 08, 2020 7:39

Wie gesagt, hat der Stadtrat das ja 4 : 12 abgelehnt, die schöne 8 ha Freiflächenanlage bei mir.

Ich überlege nun, vielleicht kleiner zu bauen und vielleicht noch einen Anlauf zu starten:

- nur das minderwertige Hanggrundstück 2,23 ha
- Einspeisemast auf dem Grundstück vorhanden (20 kV).
- Ertragreiche Südwestlage
- Für jedes einzelne Gebot ist vor dem Gebotstermin eine Gebühr in Höhe von 586 € zu entrichten
- Zuschlagswert momentan bei 5 Cent/kWh
- Bayern läßt 200 Projekte pro Jahr zu
- Amortisation bei 15 Jahren etwa
- Investitionsvolumen bei 2 Mio €

Was braucht man da dazu, eine neue Entscheidung vom Stadtrat zu bekommen?

Muß man da bei der Antragstellung einen fertigen Bebauungsplan einreichen, oder reicht da eine Skizze?

Aber halt, da fällt mir ein, wenn ich das VNP Acker zu Wiese mache, habe ich ja ein Umbruchverbot für den gesamten Betrieb, und dann wird das vielleicht nicht gehen. Da muß ich mal eine Email schreiben.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Di Nov 24, 2020 12:57

Gerade habe ich mit einer sehr netten Dame von der UNB gesprochen:

Sie sagt, die Mittel wären zwar noch nicht bewilligt, es sähe aber recht gut aus.

Wegen dem Umbruchverbot, dem ich dann unterliegen würde, müßte das dann von denen geprüft werden und auch das Landwirtschaftsamt befragt werden und dann würden wohl Sanktionen gegen mich ausgesprochen werden.

Wenn ich denn auf VNP- Flächen vor hätte, PV zu machen, müßte ich das Geld zurückzahlen.

Und wenn ich denn den Hang machen würde, der im KULAP ist, müßte ich wohl das KULAP auch zurückzahlen.

Aber brauche ich das denn jetzt wirklich, mir in meinem Alter noch so eine Anlage ans Bein zu binden?

Sie sagt, das VNP würde ja auch ganz gut gefördert und ist auch ganz attraktiv.

Einerseits sind die 2,23 ha ja ein magerer Hang und würde mit PV bestens genutzt werden.
Aber wie gesagt, das dauert ja so 15 Jahre bis sich das amortisiert hat und da wäre ich dann über 80 Jahre alt.

Ich denke mir, ich lass das dann mit PV sein, wenn es mich auch schon ein bisschen in den Fingern gejuckt hat.

Vielleicht kommt mal irgendwann noch eine PV- Firma, die mir vielleicht auch 2200,- Pacht anbietet, wer weiß?
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Paule1 » Fr Dez 04, 2020 17:20

Kulap Neue Vorgaben

Antragstellung KULAP und VNP ab 11. Januar 2021
Exklusiv
Antragstellung KULAP und VNP ab 11. Januar 2021
Nutzen Sie betriebsindividuelle Möglichkeiten
02.12.2020 |

Vom 11. Januar bis zum 24. Februar 2021 können Landwirte die Angebote von KULAP und VNP zum kooperativen, freiwilligen Umwelt- und Naturschutz nutzen. Die Antragsstellung erfolgt online über iBALIS. Hier finden Sie dazu weitere Infos...

Aktuell liegen erste Informationen auf die Antragstellung fürs Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und fürs Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) im Jahr 2021 vor. Beim KULAP werden für alle beantragbaren Maßnahmen zweijährige Verpflichtungen ermöglicht und beim VNP Verpflichtungen über fünf Jahre. Hintergrund für die Möglichkeit der zweijährigen Neuverpflichtungen beim KULAP ist die komplette Neugestaltung der Um-etzung der EU-Agrarpolitik (GAP) – erste und zweite Säule – ab dem Jahr 2023.

Bei der neuen Gestaltung der künftigen GAP wird ein etwas höheres Anforderungsniveau bei den grundsätzlichen Kriterien für den Erhalt von Direktzahlungen zu erwarten sein: die Konditionalität. Zugleich muss Deutschland wie alle anderen Mitgliedstaaten zusätzliche Ökoleistungen (Eco-Scheme) als einjährige Klima- und Biodiversitätsmaßnahmen bei den Direktzahlungen anbieten, die für die Landwirte freiwillig sind. Beides – Konditionalität und Eco-Scheme – werden aber die Begründungsgrundlagen für künftige KULAP-Maßnahmen in der zweiten Säule der GAP auf einem neuen Ausgangsniveau festlegen, weshalb für 2023 ein schlüssiger Gesamtumsetzungsrahmen aus erster und zweiter Säule gerade in Bezug auf KULAP zu konzipieren sein wird. Anderweitig kann beim VNP davon ausgegangen werden, dass dortige Maßnahmen grundsätzlich auch im neuen Gesamtumsetzungsrahmen der GAP fortgesetzt werden können.


Ausblick auf die KULAP-/VNP-Antragstellung 2021

Grundsätzlich wird die Antragstellung nur noch online über iBALIS für die Landwirte vorgesehen, wie dies im Jahr 2020 bereits bei den Verlängerungsmöglichkeiten Praxis war. Für VNP-Maßnahmen müssen Sie weiterhin vorher die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zu den fürs VNP angedachten Antragsflächen einholen. Beachten Sie daneben Klärungen mit der unteren Naturschutzbehörde zum Beispiel bei Blühflächen-Maßnahmen (KULAP), wenn es sich um eine Antragsfläche in einer Natura-2000-Kulisse oder einer anderweitigen Schutzgebietskulisse handelt.

Die Antragstellung ist von 11. Januar bis 24. Februar 2021 möglich.


KULAP

Für alle Einzelmaßnahmen können Sie im Jahr 2021 nur zweijährige Neuverpflichtungen – auch bei Ökolandbau – (keine fünfjährigen Verpflichtungen) beantragen

Neu sind vorgesehen:

Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden im Getreideanbau (einzelflächenbezogene Maßnahme): Geplant sind 80 Euro/ha und bei Kombination mit Maßnahmen B43-46 (vielfältige Fruchtfolge) 40 Euro/ha.
Einsatz von Trichogramma bei Mais: (einzelflächenbezogene Maßnahme): Geplant sind 50 Euro/ha.
Einsatz von emissionsarmer Gülletechnik (Injektions- und Schleppschuhverfahren) – Eigenmechanisierung und überbetriebliche Ausbringung (betriebszweigbezogene Maßnahme): Wahrscheinlich sollen die Details und die Höhe der Prämie sich an der bisherigen Förderung orientieren (max. 18 m³/GV und 1,35 €/m³: max. 48,60 €/ha).

Wichtiger Hinweis: Zugleich sollten Sie auch die Fördermöglichkeiten für das Nach- und Umrüsten von Gülletechnik auf emissionsarme Ausbringtechnik sowie die Anschaffung von kompletten Güllefässern mit emissionsarmer Gülletechnik über das ab 2021 nutzbare Zukunftsprogramm Landwirtschaft (rund 40 Prozent Zuschuss über die Landwirtschaftliche Rentenbank) prüfen.



Nachfolgende Maßnahmen sind im Jahr 2021 nicht mehr zur Beantragung vorgesehen, aber es laufen natürlich die dazu bestehenden Verpflichtungen über fünf Jahre für die restlichen Verpflichtungsjahre fort. Zudem konnten diese Maßnahmen (außer B35) in 2019 für fünf Jahre neu beantragt werden und im Jahr 2020 konnte die Verlängerung um drei Jahre bis Ende 2022 beantragt werden, was der Bauernverband jeweils ausdrücklich bekannt gemacht und empfohlen hatte:

Extensive Grünlandnutzung - B21 (max. 1,76 GV/ha HFF): 120 €/ha
Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten - B35: 70 €/ha bzw. bei Kombination mit B10: 40 €/ha
Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen - B37: 100 €/ha bzw. bei Kombination mit B10: 70 €/ha.

Hintergrund sind unter anderem die Vorgaben zur neuen Düngeverordnung.


VNP

Im Jahr 2021 können Sie für alle Einzelmaßnahmen fünfjährige Neuverpflichtungen beantragen.
Für VNP-Maßnahmen müssen Sie weiterhin vorher die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zu den fürs VNP angedachten Antragsflächen einholen.


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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Dez 20, 2020 5:44

KULAP-Grundantragstellung 2021: Nähere inhaltliche und organisatorische Informationen stehen ab 7. Januar zur Verfügung.
Antragszeitraum für KULAP und VNP: 11. Januar bis 24. Februar 2021


Ja, Paule1, dann sind das jetzt noch drei Wochen bis zum Beginn der Antragsfrist.

Für VNP muß man zur UNB vom Landratsamt gehen.

Was macht man mit dem Altgrasstreifen? Denke ich werde für die 4,5 ha dann dazubuchen. Sind ja schöne 50,- das ha. Macht dann 225,- bei mir aus. Muß dann halt zu Jahresbeginn gemulcht werden im nächsten Jahr dann.

Die Prämie vom KULAP ist dann jetzt auch am Konto, dass der Grassamen bezahlt werden kann. Aber erst muß das ja geregelt sein mit der UNB.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon ChrisB » So Dez 20, 2020 9:43

Hallo,
ich hatte dieses Jahr nochmal Öko Gesamtbetrieb bis 2025 beantragt.
Werde am Montag mal am Landw Amt anrufen.
Hallo Tiny,
Den 1. Grasschnitt bekommst Du gegen € los.
Ich habe dieses Jahr, teilweise den 2. Schnitt, an die "Nachbarn" vergeben.
Dann wurde ich mehrmals von anderen Ldw. angerufen.
Besonders Pferdehalter sind immer auf Flächensuche,
gibt hier aktuell sehr viele Pferde, hoffentlich bleib es so :?:
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Dez 20, 2020 11:22

Danke ChrisB für den Hinweis auf Öko im Gesamtbetrieb.

Wenn ich das denn machen würde, müßte ich mir weil mehr als 70 % HFF dann mindestens 0,3 GV pro ha halten.
Denke, das mache ich nicht.
Die Alternative um unter die 70 % zu kommen, wäre bisschen Wiesen verpachten.

Wenn ich denn 4,5 ha Wiese verpachten würde, hätte ich noch insgesamt 12,5 ha. Davon mein Acker mit 4,5 ha wären dann 8 / 12,5 ha = 64 % HFF dann. Das wäre dann ja unter 70 % und in Ordnung.

Ich würde dann etwa Dinkel abwechselnd mit Ackerbohne anbauen

Aber ich würde das B10 auch für meine Schnittzeitpunktswiesen (VNP) bekommen.
Ich würde also Greening Prämie 300,-
Ben. Gebiet 90,-
VNP 500,-
B10: 350,-
die ersten 2 Jahre bekommen.
Wären 1240,- für 7 ha = 8600,-

Für den 4,5 ha Acker:
Ich würde also Greening Prämie 300,-
Ben. Gebiet 90,-
Dinkel 100,-
B10: 350,-
800 x 4,5 = 3600,-

Ergibt so 12200,-

Pacht so 300,- x 4,5 = 1350,-

Zusammen dann 13500,-
Wegen dem Verpachten gingen so 500,- bei der Krankenkasse weg, dass das dann 14000,- wären.

Wenn ich aber wie geplant das Acker zu Wiese mache, habe ich ja für die 4,5 ha Acker auch so 6000,-

Plus 7 ha VNP x 900,- = 6300,-

Ergibt dann 11600,-
Und die 4,5 ha KULAP- Wiese hätte ich glatt vergessen:
4,5 x 600,- = 2700,-
6000 + 6300 + 2700 = 15000,-


Dann ist das so konventionell besser! ( 1000,- mehr!)


Und mit dem Öko wirds ja nach 2 Jahren dann weniger werden. Und der Ertrag läßt auch nach. Und der Acker schaut dann optisch vermutlich bei mir auch nicht optimal aus.

Also schon bisschen mehr als mit dem Öko. Ich habe aber dann keinen so großen Aufwand und verpachten gefällt mir ja auch nicht so.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Di Jan 05, 2021 17:05

Die Programme ab 2021:

massnahmenuebersicht_kulap-12021.pdf
(120.24 KiB) 206-mal heruntergeladen


massnahmenuebersicht_vnp-12021.pdf
(117.09 KiB) 226-mal heruntergeladen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Do Jan 07, 2021 5:03

Ab nächster Woche kann dann ja beantragt werden die Programme VNP und KULAP!

Meine Wiesen im VNP haben Schnittzeitpunkt 01.07. Durch den Düngeverzicht wächst da ja auch nicht mehr viel. Und wenn der Regen fehlt noch weniger!

Ich verrechne momentan für das Gras nur noch so 20,- das ha.

ich denke, ich probier mal, den Schnittzeitpunkt auf 01.09. zu verschieben. Was ich so lese, ist dann die Prämie 75,- höher.

Dann kann ich den Aufwuchs ja auch verschenken und habe immer noch 55,- mehr, als bei Schnitt im Juli!

Denke, das muß ich mal mit der Frau von der UNB besprechen.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Isarland » Do Jan 07, 2021 9:15

Tinyburli hat geschrieben:Ab nächster Woche kann dann ja beantragt werden die Programme VNP und KULAP!

Meine Wiesen im VNP haben Schnittzeitpunkt 01.07. Durch den Düngeverzicht wächst da ja auch nicht mehr viel. Und wenn der Regen fehlt noch weniger!

Ich verrechne momentan für das Gras nur noch so 20,- das ha.

ich denke, ich probier mal, den Schnittzeitpunkt auf 01.09. zu verschieben. Was ich so lese, ist dann die Prämie 75,- höher.

Dann kann ich den Aufwuchs ja auch verschenken und habe immer noch 55,- mehr, als bei Schnitt im Juli!

Denke, das muß ich mal mit der Frau von der UNB besprechen.


Den Schrott vom Schnittzeitpunkt 1.7. ohne Düngung will bei uns niemand geschenkt. Für mähen, abfahren und Entsorgung in einer Kompostierung,(Biogasler verweigern die Abnahme) werden hier 400€/ha verlangt und bezahlt.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Jan 11, 2021 13:47

Reg dich wieder ab, Isarland, ich machs nicht, den ersten September Schnittzeitpunkt.

Die freundliche Frau sagt mir, da beim 1.9. wäre die Kombination mit dem Altgrasstreifen nicht möglich. Und dann rentiert das ja auch nicht mehr so gut!

Also sie schickt mir da dann jetzt das Bewertungsblatt mit der Anleitung zur Beantragung.

Dann muß ich in IBALIS auf Anträge gehen und weiter dann mit AUM Neuanträge.

Sie schreibt mir:

im Anhang das Bewertungsblatt für Ihren Vertragsnaturschutz-Vertrag.
Bitte überprüfen Sie die Angaben.
Diese Daten müssen von Ihnen in iBALIS beantragt werden und an die Landwirtschaftsverwaltung weitergeleitet werden. Erst dann ist der Vertrag abgeschlossen.
Eine Anleitung zur Beantragung im folgenden Link:
http://hilfe.ibalis.bayern.de/la/aum/index.php
Die Eintragungsfrist ist von 11.01. - 24.02.2021.
Mit freundlichen Grüßen


Vertragsnaturschutz beim Landratsamt geht ab 0,3 ha, Betriebsprämie gibts erst ab 1 ha.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Fr Jan 22, 2021 1:12

Das VNP ist eingetütelt und Grassamen habe ich auch bereits.
Dann muß ich noch die Altgrasstreifen mulchen. Oder ich lass die stehen bis zum nächsten Jahr?
Bis 15.April müßten die gemulcht sein, ansonsten müßten die das nächste Jahr wieder stehen bleiben und dürften da nicht mehr gemäht werden.

Ich denke die lasse ich mal stehen bis zum nächsten Jahr dann als Rückzugsgebiet für die Insekten. Mulcher habe ich ja auch noch keinen bis jetzt.

Ich sollte mich aber umtun und so ein Gerätle bestellen, dass ich das nächstes Jahr erledigen kann.

https://bowell-tractor.com/product_info ... no_boost=1
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