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Fünf Jahre KULAP und was dann?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon lupus » Fr Jan 22, 2021 15:48

Hallo,

weiss jemand von Euch, ob beim Bayer. KULAP bisher intensiv genutztes Grünland (Silagenutzung, verpachtete Flächen) in die Maßnahme B 40 (Erhalt artenreicher Grünlandbestände) aufgenommen werden kann?
Ab 2021 werden diese Grünlandstandorte nur noch mit Festmist gedüngt. Nur weiss ich derzeit nicht, ob bis zur Heumahd auch die Kräuter wachsen, die in dem ausschlaggebenden Katalog aufgeführt sind.
Oder müssen die entsprechenden Pflanzenarten (4 Kennarten) schon bei der Antragstellung vorhanden sein? Das geht aus dem Merkblatt nicht so klar hervor.

Das ist die einzige Maßnahme, die im KULAP für mich in Frage kommt, da ich selbst keinerlei weitere Rauhfutterfresser halte. Die UNB hat VNP wegen der bisherigen Intensivnutzung und Gülledüngung aktuell abgelehnt, will aber in 2 - 3 Jahren nochmals begutachten.

Weiss jemand von Euch was? Ansonsten frage ich mal nächste Woche im AELF nach.
lupus
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Jan 24, 2021 5:50

Die bisherige Nutzung ist ja Vergangenheit.
Der Abschluß des Programms bedarf ja grundsätzlich den telefonischen Kontakt mit Deinem Landwirtschaftsamt.
Ich würde die intensität der bisherigen Nutzung nicht so sehr betonen, wenn es denn zu Deinem Nachteil ist.
Was hälst denn von B41?
B40 – Erhalt artenreicher Grünlandbestände NVP – einzelflächenbezogen
Ziel ist die Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von artenreichen Dauergrünlandflächen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes einhergehen.

() Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch Nachweis von jährlich mind. vier Kennarten.

Die vier Kennarten müssen in der von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erstellten Informationsschrift „Artenreiches Grünland“ enthalten sein. Die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung zur Artenbestimmung wird empfohlen.

Die Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetationsperiode bis spätestens 15.11. zu erfolgen.

Die Förderfläche ist begrenzt auf max. 150 ha pro Betrieb.

Förderfähig sind nur Wiesen, Mähweiden, Weiden, Hutungen und Sommerweiden für Wanderschafe (NC 451-454, 460).

Höhe der Zuwendung: 250 €/ha


B41 – Extensive Grünlandnutzung NVP – einzelflächenbezogen
Ziel ist die Schaffung von Lebensräumen für Wildtiere.

() Nutzungsverbot (inkl. Mulchen) von Wiesen vor dem 01.07.

Die Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetationsperiode bis spätestens 15.11. zu erfolgen.

Förderfähig sind Wechselgrünland, Wiesen und Mähweiden, auch soweit sie neu eingesät sind (NC 428, 441, 442, 451, 452).

Die Förderfläche ist begrenzt auf max. 6,00 ha pro Betrieb. Die Mindestgröße der beantragten Feldstücke muss grundsätzlich 0,20 ha betragen.

Höhe der Zuwendung 250 €/ha
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon lupus » So Jan 24, 2021 9:34

Vielen Dank, Tinyburli, für Deinen Beitrag.

B 41 hatte ich auch schon in Betracht gezogen, aber

- Maximalfläche von 6,0 ha
- Schnittzeitpunkt 01.07.

halten mich etwas zurück. Das B 41 wurde ja neu aufgelegt bzw. erweitert (vorher nur Grünland an Waldrändern).

Andererseits hat man dann bei B 41 nicht auch noch zusätzlich zum Düngenachweis den Gräser- und Kräuternachweis zu führen.

Was hast Du für Dein Grünland, wenn ich fragen darf.
lupus
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » So Jan 24, 2021 15:13

Ja, Lupus, bei mir ist jetzt so ziemlich alles, bis auf eine kleine Fläche von 0,4 ha, im Programm. Düngeverzicht, extensive Grünlandnutzung, den Schnittzeitpunkt zum 01.07. und auch den Altgrasstreifen.

Ich denke, da muß man bisschen diplomatisch vorgehen. Ich frag da schon im Herbst mit Email an. Und die Sachbearbeiter schön höflich mit Sie anreden und nicht zu frech werden.

Ich denke durch das neue umwelbewußte Denken werden die Programme gerne angeboten und es sind auch genügend Mittel dafür da.

Und wennst denen von der intensiven Nutzung erzählst und vielleicht an den Verkehrten kommst, hast halt verloren.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon lupus » So Jan 24, 2021 19:16

Ich habe mich im IV. Quartal letzten Jahres auch schon intensiv mit KULAP und VNP beschäftigt, jedoch zeigten sich die Berater und sogar der Bay. Bauernverband ziemlich bedeckt im Vorfeld, da sie noch nicht wussten, was vor dem GAP-Hintergrund nun vom Ministerium kommen wird. Die Programme ab 2021 sind ja erst ca. 20 Tage veröffentlicht.

Ich denke auch, dass die Öko-Komponente zukünftig weiter ausgebaut wird.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Paule1 » Mo Feb 01, 2021 11:06

Kulap beantragen heißt sich den Verpflichtungen unterzuortnen und dann abe nicht darüber schimpfen :klug:

Es wird in Bayern wohl sehr viel vom Kulap in Zukunft wegfallen da es sowieso erfüllt werden muß :idea:

https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ ... _kulap.pdf
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Di Feb 02, 2021 4:49

Ja, bis zum 24. Februar ist noch Zeit was abzuschließen.

Ich denke mir, die Wiese kriege ich schon hin, im Frühjahr dann. Bisschen kultivieren, mit dem Kunstdüngerstreuer ausstreuen, drübereggen und zum Schluß dann walzen.

Vor 7 Jahren hatte ich das ja schon mal gemacht. Nach meiner Erinnerung hat das anfangs bisschen wie Unkraut ausgeschaut, aber nach dem Ersten mal mähen wars dann besser.

Paule, was sind denn die Verpflichtungen?
- Düngeverzicht - Ich spare mir den zu kaufen
- Schnittzeitpunkt 01.07. - Ich darf halt vorher nicht mähen
- Altgrasstreifen - Da müssen 5 - 20 % des Feldstücks ganzjährig stehen bleiben und dürfen erst im Folgejahr vor dem 15. April gemulcht werden.
- Acker zu Wiese - Da spare ich mir die Bearbeitung als Acker und habe durch das Programm eher mehr in der Tasche, als wenn ich das dann jedes Jahr mühsam ackere.

Und die vom Bauamt sagen ja auch, ich sei ein unvernünftiger Landwirt und lassen mich nichts verfahrensfrei bauen. Naja, dann muß das halt auch so gehen und ich halte mich halt ganz stark zurück.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Mi Feb 10, 2021 17:35

Tinyburli hat geschrieben:Ja, bis zum 24. Februar ist noch Zeit was abzuschließen.


Das muss man sich gut überlegen mit Kulap und VNP Verträgen.
Mit dem neuen Insektenschutzgesetz haben die mehr Eingriffsmöglichkeiten.
Artenreiches Grünland was diese Bioprogramme oft sind, können die dann in einen schützenswerten Biotop einstufen.
Sollten die bei einer VNP oder Kulap vor Ort Kontrolle feststellen das viele verschiedene Arten drauf wachsen.
Dann hat man die Fläche ohne Entschädigung dem Landwirt enteignet. :(
Da behalte ich glaube ich lieber meine gut gedüngte Weidelgraswiese ohne Artenschutzprogramm.

https://www.bmu.de/pressemitteilung/sch ... in-gesetz/

Der Entwurf des Insektenschutzgesetzes sieht vor, mehr Biotope als bisher unter Schutz zu stellen: Künftig sollen auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern gesetzlich geschützt werden, denn sie sind für Insekten besonders wichtig.
julius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Do Feb 11, 2021 5:42

Ja, Julius, die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen.

Aber schon vor 7 Jahren, als ich mein erstes KULAP- Programm gemacht habe, wurde gemutmaßt, wenn da die Grünen ans Ruder kommen, wird aus dem fünfjährigen Programm dann über Nacht ein Zustand Dauergrünland und der Wert des Ackers hat sich halbiert.

Ist nicht so gekommen. Aber die Gefahr besteht heute auch gleichermaßen. Ich meine aber, wenn das Programm auf 5 Jahre geht, und das im Vertrag drinnen steht, wird das auch so erfüllt werden.

Gerade höre ich im Radio, EU- Gelder sollen für den Insektenschutz umgeschichtet werden, dass Bauern, die sich daran halten mehr bekommen können.

Ich jedenfalls werde die 5 Jahre Acker zu Wiese machen. Und was dann in 5 Jahren ist, weiß man heute ja noch nicht.

Gerne würde ich den mageren Hang bei mir mit Photovoltaik belegen. Da hätten die Insekten genug raum, sich drunter auszubreiten!

Vielleicht ist die Stimmung im Stadtrat in paar Jahren dann positiver für mich und die Insekten!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Do Feb 11, 2021 11:18

Das Problem ist wenn beschlossen wird gesetzlich geschützt heisst das es wird ins Gesetz aufgenommen und sie müssen keine Entschädigung und keine Förderung zahlen. Die 5 Jahre fürs Programm werden schon bezahlt aber nachher hat man den Ärger.
Man weiss nicht genau was alles passiert wenn eine Wiese bei einer vor Ort Kontrolle plötzlich als geschützte artenreiche Insekteninsel eingestuft wird.
Womöglich keine Düngung, mähen erst ab Juli und das nach den 5 Jahren Programm dann übers Gesetz und ohne Förderung.
Raus bringt man sowas wenn es von Beamten vom Amt oder Naturschutzbehörde eingestuft wurde, vermutlich nie mehr.
Ist wie bei den Landschaftselementen, oder Gewässerrandstreifen, die werden einfach vom Amt eingetragen und der Landwirt ungefragt enteignet.

Ich wollte eigentlich VNP oder Kulap beim Grünland abschliessen, aber ich mach vorläufig nichts das ist mir zu heiss für 5 Jahre Vertrag und man ist dann 5 Jahre ausgeliefert und kann nicht reagieren. Die Gefahr das die Ämter artenreiches Grünland einfach so als geschützten Biotop einstufen und gesetzlich geschützt wird ist doch groß.

Bei den Bioprogrammen Kulap und VNP mit Schnittzeitpunkt wird öfters vor Ort besichtigt und diese Wiesen sind alle artenreich.
julius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Do Feb 11, 2021 15:01

Ich habe mich bereits 2014 aus der extensiven Wiesennutzung und den dazugehörigen KUALP und VNP verabschiedet, damals hauptsächlich aus dem Grund, dass einfach nichts mehr gewachsen ist. Das reut mich heute in keinster Weise. Lediglich auf drei Pachtflächen habe ich noch VNP, aber da strebe ich keine Aufwertung an, da die extensive Bewirtschaftung vom Verpächter gewünscht ist und ich keine Pacht zahlen brauche. Außerdem habe ich letztes Jahr meine breiten KULAP Randstreifen auslaufen lassen und umgebrochen und jetzt nur noch die gesetzlichen Randstreifen nach Volksbegehren Rettet die Biene, bzw. §38a WHG. Ich traue diesem ganzen Spuk auch nicht mehr, den was nicht grün ist kann auch "über Nacht" nicht zu Dauergrünland erklärt werden.
Außerdem brauch ich jetzt auch die Wiesen als Düngefläche wegen der neuen DüV...
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Kartoffelbluete » Do Feb 11, 2021 15:42

Die Gefahr das extensives Dauergrünland zum gesetzlich geschützten Biotop wird, ist schon real. In unserem Landkreis werden extensive Wiesen,
wenn sie dann vielfältig blühen schon länger kartiert und dann ohne Mitteilung an den Bewirtschafter oder Besitzer als FFH Wiesen eingestuft! :?
Sieht man dann erst auf FIONA, wenn man im darauf folgenden Jahr dann den Antrag stellt. Das hat jetzt dazu geführt, das bei einer Zuteilung
im Rahmen der Flurbereinigung in einer neuen 15ha Wiese, drei kleine Ex-Parzellen liegen, die FFH-Status haben und so erhalten werden müssen.
Da ist der neue Besitzer, intensiver Milchviehbetrieb aber richtig erfreut, zu mal es abgelehnt wurde, die Flächen an den Rand zu legen. :roll:
Dafür hat der Landkreis extra sogenannte "Naturschutzbeauftragte" angestellt und beauftragt, die im Sommer überall schauen, das das was kartiert
ist, auch als FFH Wiesen bewirtschaftet wird und um zusätzliche Flächen zu rekrutieren.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Do Feb 11, 2021 18:13

Hofer_Pörndorf hat geschrieben:Ich habe mich bereits 2014 aus der extensiven Wiesennutzung und den dazugehörigen KUALP und VNP verabschiedet, damals hauptsächlich aus dem Grund, dass einfach nichts mehr gewachsen ist. Das reut mich heute in keinster Weise. Lediglich auf drei Pachtflächen habe ich noch VNP, aber da strebe ich keine Aufwertung an, da die extensive Bewirtschaftung vom Verpächter gewünscht ist und ich keine Pacht zahlen brauche. Außerdem habe ich letztes Jahr meine breiten KULAP Randstreifen auslaufen lassen und umgebrochen und jetzt nur noch die gesetzlichen Randstreifen nach Volksbegehren Rettet die Biene, bzw. §38a WHG. Ich traue diesem ganzen Spuk auch nicht mehr, den was nicht grün ist kann auch "über Nacht" nicht zu Dauergrünland erklärt werden.
Außerdem brauch ich jetzt auch die Wiesen als Düngefläche wegen der neuen DüV...


Problematisch kann es für Pächter werden wenn ich eine gepachtete Wiese zurückgebe und die von der Naturschutzbehörde als artenreiches Grünland übers Gesetz unter Schutz gestellt wird mit Auflagen.
Dann könnte mich der Verpächter auf Schadenersatz verklagen, weil ich die Wiese wertmindernd zurückgebe als sie laut Pachtvertrrag gepachtet wurde.
Der Gesetzgeber mit Frau Schulze fordert das mehr artenreiches Grünland für die Insekten unter gesetzlichen Schutz gestellt werden muss. Das dürfte Zwangsbio sein und späte Mahd damit alles vorher abblüht.
Zuletzt geändert von julius am Do Feb 11, 2021 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Kartoffelbluete » Do Feb 11, 2021 18:17

Stimmt, nicht zu unterschätzen!
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Paule1 » Do Feb 11, 2021 19:00

Solche Umnutzungsprogrammen würde ich als Verpächter nicht zustimmen :klug:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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