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Fünf Jahre KULAP und was dann?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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377 Beiträge • Seite 7 von 26 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 ... 26
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Di Okt 22, 2019 3:35

Der BSV verlagt für die B48 Blühmischung 318,- netto.
Der Schilling hat mir die 10 kg zu 292,- netto angeboten.

Was ich gelesen habe, sollen dieses Jahr mehr Blühmischungen zugelassen werden. Dann wird der Samen hoffentlich billiger werden.

Werde dann auch bei Rieger- Hofmann in Blaufelden anfragen. (bei meinen 4,5 ha 26,10€ netto das kg)

Und Raiffeisen und Baywa

Und Saaten Zeller (29-31,- netto)

Dann gibts auch noch den Maul:
Agrarbedarf Peter Maul

Da gibt es schon Lieferschwierigkeiten:

bluhflachen-saatgut-ausverkauft-was-tun-t132434.html
Zuletzt geändert von Tinyburli am Fr Jun 19, 2020 8:03, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Do Dez 19, 2019 7:21

Das Landratsamt UNB hat bereits einen Termin für mich reserviert zum 13. Januar, dass wir das VNP- Schnittzeitpunktsprogramm am Waldrand wieder verlängern. Mal schaun, ob ich ein kleines Stück am Bach auch wieder rein bekomme. Dann sind alle meine Felder mit Düngeverzicht und auch teilweise Schnittzeitpunkt versorgt.

Zu der Sachbearbeiterin für meine PV- Freiflächenanlage bekomme ich einfach keinen Kontakt. Ich rufe da an, Sie aber nicht zurück. Vermutlich reniert das nicht so sehr, dass die da nicht voran machen.

Ich werde also meine 4,5 ha Acker zu Blühfläche machen. Gegrubbert habe ich jedenfalls mal. Dann egge ich im Frühjahr mal drüber und säe den teuren Samen drauf aus.

Die vorgesehenen Änderungen im KULAP Bayern:

http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/a ... n_2020.pdf

Da kommt jetzt der Altgrasstreifen mit 50,- (B42) vielleicht auf die Düngeverzichtswiesen?

Ist das kombinierbar? Beim VNP gehts ja auch. Sollte dann im KULAP wohl auch so sein.

Im Zuge des Volksbegehrens für mehr Biodiversität und des dazu erlassenen Begleitgesetzes werden einige KULAP-Maßnahmen in überarbeiteter, verbesserter Form angeboten:

B41 - Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt
Extensive Grünlandnutzung ausgeweitet auf alle Flächen (zuvor: Nur an Waldrändern)
Nutzungsverbot vor dem 1. Juli
Zwingend landwirtschaftliche Verwertung (Nicht: Nur mulchen)
Deckelung 6 ha/Betrieb (zuvor: 3 ha/Betrieb)
B47/48 - Blühflächen
Obergrenze je Maßnahme bei 6 ha/Betrieb
B47 wird ebenfalls EMZ-abhängig bezahlt: 600 €/ha bei EMZ bis 5000, je weitere 100 EMZ: +15 €/ha
Bei B48 ist eine Erweiterung der zulässigen Blühmischungen geplant
B59 - Struktur- und Landschaftselemente
Erweiterung auf alle Regionen (zuvor nur: boden:ständig)

Weitere Maßnahmen werden erstmals aufgelegt:

B19 - Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser - 1,00 GV/ha HFF (insbesondere für Schaf- und Ziegenhalter)
Maximaler Viehbesatz 1,00 GV/ha HFF im gesamten Betrieb
Ansonsten komplett identisch zu B20/21
Höhe der Zuwendung: 220 €/ha
B42 - Anlage von Altgrasstreifen
Anlage von ganzjährigen Altgrasstreifen
einzelflächenbezogen
5 - 20 % der Fläche
Maßnahme mit allen Grünlandmaßnahmen (B10, B19-21, B30, B40, B41, B51) kombinierbar
Lage des Streifens sollte zwischen den Antragsjahren variieren
Höhe der Zuwendung: 50 €/ha (= VNP W14)
B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen
Anbau von mindestens 5 Hauptfruchtarten in jedem Jahr
Einzelkultur max. 30 %, mind. 10 % der Fruchtfolge
Mindestanteil von 30 % sichtbar blühenden Kulturen, z.B.: großkörnige Leguminosen, Ölsaaten (inkl. Raps), Topinambur, Silphie, Sida, Energieblühmischungen, bestimmte Gemüse, Kräuter und Zierpflanzen (siehe ausführliche Codeliste)
Höhe der Zuwendung: 160 €/ha
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Dez 30, 2019 7:51

Zum Antragszeitpunkt lese ich für 2020 keinen speziellen Zeitpunkt.
Vielleicht haben die das ausgeweitet und es geht jetzt nicht nur im Januar?

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Das Vertragsnaturschutzprogramm wurde im Rahmen des Begleitgesetzes zum Volksbegehren Artenvielfalt im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert. Ziel der Staatsregierung ist eine Erhöhung der VNP-Fläche von derzeit 100.000 auf 180.000 Hektar. Das VNP ist zudem ein zentrales Umsetzungsinstrument für das neu ins Naturschutzgesetz aufgenommene Ziel, zehn Prozent der bayerischen Grünlandfläche nicht vor dem 15. Juni zu mähen. Bei auslaufenden Verpflichtungen soll es, soweit möglich, wieder Neuantragstellungen für fünf Jahre geben. Eine Antragstellung ist für alle Maßnahmen gleichermaßen möglich. Dies gilt auch für Flächen, die bisher nicht ins VNP einbezogen waren. Falls bei auslaufenden Verpflichtungen die untere Naturschutzbehörde oder der Landwirt keine fünfjährige Laufzeit mehr wünschen, können auch hier Anschlussverpflichtungen mit einer Laufzeit von drei Jahren vereinbart werden.

Auch beim VNP soll es fürs kommende Jahr Änderungen geben. Insbesondere ist eine verstärkte Förderung der Weidetierhalter sowie der Streuobstwiesen in Vorbereitung, zudem ist eine verbesserte Kombinierbarkeit von Öko-Landbau und VNP Acker geplant.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Dez 30, 2019 12:54

Ich zweifel jetzt mal wieder daran, was mit meiem Acker zu machen ist.

Ich habe ihn ja vor einem Jahr an eine PV- Firma verpachtet. Ich bekomme aber keine Aussage, wann das Wirklichkeit wird, dass die zu bauen beginnen.

Ich rechne jetzt damit, dass die bis die die Genehmigung haben noch 2 Jahre brauchen bei dem Tempo was ich so sehe.

Jetzt stehe ich vor der Frage, mache ich Mais hin oder Blühacker.

Im letzten Jahr ist mit Mais etwa 250,- plus Prämie übrig geblieben = 650,-
Es war ein normales Jahr und ich würde dieses Jahr wohl etwa genauso viel erwirtschaften.

Bei Anlage eines Blühackers hätte ich einmalig die Ausgabe für den Samen so 300,-
Wenn ich rechne, nach 2 Jahren würden die das Bauen anfangen, wären das anteilig dann 150,- im Jahr.
Zurückzahlen brauche ich ja nichts bei dem Programm, habe ich gefragt!

Ich hätte dann 600,- plus 400,- minus 150,- Saatgutanteil =850,- im Jahr.

Ich habe kein Risiko einer schlechten Ernte, also 200,- mehr pro ha übrig als mit Mais.
Und das aussäen geht mit dem Kunstdüngerstreuer ja ganz einfach, mal drüber eggen und der Käse ist gegessen.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Isarland » Mo Dez 30, 2019 15:08

Tinyburli hat geschrieben:Ich zweifel jetzt mal wieder daran, was mit meiem Acker zu machen ist.

Ich habe ihn ja vor einem Jahr an eine PV- Firma verpachtet. Ich bekomme aber keine Aussage, wann das Wirklichkeit wird, dass die zu bauen beginnen.

Ich rechne jetzt damit, dass die bis die die Genehmigung haben noch 2 Jahre brauchen bei dem Tempo was ich so sehe.

Jetzt stehe ich vor der Frage, mache ich Mais hin oder Blühacker.

Im letzten Jahr ist mit Mais etwa 250,- plus Prämie übrig geblieben = 650,-
Es war ein normales Jahr und ich würde dieses Jahr wohl etwa genauso viel erwirtschaften.

Bei Anlage eines Blühackers hätte ich einmalig die Ausgabe für den Samen so 300,-
Wenn ich rechne, nach 2 Jahren würden die das Bauen anfangen, wären das anteilig dann 150,- im Jahr.
Zurückzahlen brauche ich ja nichts bei dem Programm, habe ich gefragt!

Ich hätte dann 600,- plus 400,- minus 150,- Saatgutanteil =850,- im Jahr.

Ich habe kein Risiko einer schlechten Ernte, also 200,- mehr pro ha übrig als mit Mais.
Und das aussäen geht mit dem Kunstdüngerstreuer ja ganz einfach, mal drüber eggen und der Käse ist gegessen.

Und wegen geschissenen 200€ müllt man ein Forum zu? Ja, ich weiß, bin heute besonders geladen. grrrrr
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Dez 30, 2019 16:09

Es sind ja 4,5 ha und miteinander sind das 900,- dann.

Für mich ist das schon wert, darüber mal nachzudenken.

Manche bieten dann auch noch zusätzlich eine Patenschaft an bei Ebay Kleinanzeigen:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 2-207-4424

Für mich ist das Forum sehr wertvoll, die Möglichkeiten meines Betriebes einzuschätzen. Für die Tips und Mitarbeit danke ich der freundlichen Foristen sehr.

Habe jetzt noch mal telefoniert und doch Kontakt mit der SB bekommen. Die sind dann doch dabei und sie sagt, es würde schon in der Regel gebaut, was Sie so bearbeiten.

Werden dann doch wieder Mais machen, und da schmeiße ich nicht nochmal um.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Jan 13, 2020 7:33

Das Kulap 2020:

massnahmenuebersicht_kulap2020.pdf
(232.43 KiB) 264-mal heruntergeladen


Das VNP:

massnahmenuebersicht_vnp2020.pdf
(214.79 KiB) 241-mal heruntergeladen


Kombinationsmöglichkeiten:

massnahmenkombination_kulap2020.pdf
(207.25 KiB) 217-mal heruntergeladen
Zuletzt geändert von Tinyburli am Di Jan 14, 2020 7:51, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Paule1 » Mo Jan 13, 2020 11:40

Bei mir sind auch alle Programme zum 31.12.2019 ausgelaufen.

- B30 Extensive Grünlandnutzung in sensiblen gebieten
-B37 Mulchsaat bei Reihenkulturen
-B44 Vielfältige Fruchtfolge
-B57 Streuobst

Bin gerade dabei um alle zu Checken
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Jan 13, 2020 15:31

War heute früh bei der UNB.
Ich konnte problemlos das Schnittzeitpunktsprogramm machen jetzt alles auf 01.07.
Und Altgrasstreifen auch überall.
Beim Altgrasstreifen dürfen 5 - 20 % der Fläche nicht gemäht werden und müssen das ganze Jahr stehen bleiben.
Die altprogramme werden durch neue ersetzt und haben dann eine Laufzeit von 5 Jahren ab jetzt.

Beim KULAP bekomme ich auch Altgrasstreifen, hier würde das alte Programm jetzt noch 4 Jahre der Düngeverzicht laufen und der Altgrasstreifen dann 5 Jahre. Wenn der Berater das richtig sieht. So ganz sicher war er noch nicht mit den neuen Regelungen.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Mo Jan 13, 2020 17:25

Angenommen ich will ab 2020 eine 2 ha Wiese ab 01.07. Schnittzeitpunkt mähen und ohne Dünger und ohne Pflaneznschutz.
Bekomm ich bei Kulap oder VNP mehr Prämie oder könne Programme kombiniert werden ?
Beim VNP müßte ich auf 500 Euro / Ha kommen ? 350 Euro + 150 Euro ?
julius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Mo Jan 13, 2020 17:57

Und den Altgrasstreifen von 50,- hast vergessen.
Denke, mit 550,- ist das ganz gut bezahlt.

Beim Kulap gäbe es das B30 mit 350,- plus Altgrasstreifen 50,- = 400,-

Wie es mit B41 (250,-) ausschaut, den noch zusätzlich zu bekommen wäre gefrefelt, denke ich.

Mein SB ist da auch noch etwas unsicher, wie die Programme zu handhaben sind, habe ich den Eindruck.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Isarland » Mo Jan 13, 2020 18:02

julius hat geschrieben:Angenommen ich will ab 2020 eine 2 ha Wiese ab 01.07. Schnittzeitpunkt mähen und ohne Dünger und ohne Pflaneznschutz.
Bekomm ich bei Kulap oder VNP mehr Prämie oder könne Programme kombiniert werden ?
Beim VNP müßte ich auf 500 Euro / Ha kommen ? 350 Euro + 150 Euro ?

Eindeutig Nein....so schlau wären andere auch....1000,00 € für nix und wieder nix kassieren.
Ich pflege z.Zt. eine VNP Wiese für einen.....das kostet ihn 400€....der schluckt....wenn das Programm ausläuft soll ich sie pachten....diesen Schrott pachte ich nicht mal bei Zuzahlung des Verpächters. Der wird schauen, hat sonst keinen gefunden, der sie ihm pflegt.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Fendt 308 ci » Mo Jan 13, 2020 20:57

Wird Zeit, dass der Quatsch abgeschafft wird, dann erübrigen sich solche Themen.
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon julius » Mo Jan 13, 2020 21:11

Warum denn ? Die Subventionen kommen immer noch vom Steuerzahler und die sind pro Tier, Insekten und Umwelt eingestellt, haben wir mehrfach gesehen.
Wenn die extensive Bioprogramme mit ihren Geldern unterstützen wollen warum soll man das abschaffen ?

Ich hab gelesen die Programme werden weiter ausgedehnt wegen dem Bienenvolksbegehren. Also mehr nicht weniger.

Und den Altgrasstreifen von 50,- hast vergessen.
Denke, mit 550,- ist das ganz gut bezahlt.

550 Euro /ha + 300 Euro EU Gelder + nicht zu vergessen das Pferdeheu was man verkaufen kann, dass wäre schon interessant.

Was hat es denn mit dem Altgrasstreifen auf sich im VNP ? Dazu finde ich im VNP nichts.
Vielleicht gibts einen Link ?
Wenn ich beim VNP am 1.7. mähe hab ich automatisch Altgras im gesamten Bestand ?
julius
 
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Re: Fünf Jahre KULAP und was dann?

Beitragvon Tinyburli » Di Jan 14, 2020 4:53

Mir hat die SB gesagt, die 5-20 % müssen das ganze Jahr stehen bleiben und dürfen überhaupt nicht gemäht werden. Erst im nächsten Jahr und dann sollte an anderer Stelle der Streifen stehen bleiben.

Die SB hat auch gesagt, man könne den Altgrasstreifen im nächsten Jahr auch mulchen.
Ob das beim KULAP- Altgrasstreifen auch geht, weiß ich nicht.

Meine Wiese am Waldrand wird seit mindestens 20 Jahren schon nicht mehr gedüngt. Das klappt bei mir sehr gut.
Und wird ja sehr gut bezahlt.

B30 – Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten (AVP)
mit Verzicht auf jegliche Düngung und chemischen Pflanzenschutz
350 €/ha


B41 – Extensive Gründlandnutzung an Waldrändern (NVP)
250 €/ha


B42 – Anlage von Altgrasstreifen (NVP)
50 €/ha


Die drei zusammen wären 100,- mehr als beim VNP . Ob so eine Kombination möglich wäre?

Geht nicht nach dem Mahsnahmen- Kombinations- Pdf von weiter oben!
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