Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Okt 16, 2025 15:33

Geforderte Waffensicherung - was wirklich dahinter steckt

Diskussionsforum für unsere Jäger
Forumsregeln
Schreibrechte in diesem Forum ab dem 1.6 nur noch für Gruppenmitglieder "Zugang Jägerforum". Mitgliedschaft über Persönlicher Bereich -> Benutzergruppen (ganz unten) beantragen! Danke
Antwort erstellen
126 Beiträge • Seite 7 von 9 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9
  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Ford8210 » Di Jun 23, 2009 8:47

Du liegst mit dieser Meinung gar nicht so verkehrt.
Ich kenne niemanden, der bewußt durch die Polizei auf Jagdschein und WBK kontrolliert wurde. Wenn das Verhältnis zwischen Jagdpächter, Mitjägern und der ortsansässigen Polizei stimmt, sind die Jäger bekannt und es kommt in der Regel zu keiner Kontrolle (außer, der nette Herr/die nette Dame in Uniform ist ausgesprochener Jagd- und Waffengegener). Wenn man im Feld unterwegs ist, sollte man auch mal mit der Polizei direkt Kontakt aufnehmen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Ein bischen "Smal-talk" (Gott, wie ich diese Anglizismen hasse) und schon funktioniert eigentlich alles. Denn, auch die Polizei hat besseres zu tun, als einen legalen Waffenbesitzer und Jagdscheininhaber auf dem Weg zur Jagd, während der jagd oder von der Jagd auf dem Weg nach hause zu kontrollieren. Die Ausnahme bildet die sog. allgemeine Verkehrskontrolle. Wer dort hineinfährt, wird auch wegen der Waffen kontrolliert, wen er welche dabei hat.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
Ford8210
 
Beiträge: 1001
Registriert: Sa Jun 06, 2009 15:24
Wohnort: Odenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Morpheus » Di Jun 23, 2009 18:59

hm das mit dem "Smal-talk" ist so eine Sache auf dem Land aber hier bei uns Stadtnah ist das etwas anderes da gibt es den Dorfbullen nicht !
Morpheus
 
Beiträge: 712
Registriert: So Nov 04, 2007 9:44
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Ford8210 » Mi Jun 24, 2009 11:55

Ich meinte ja auch, wenn sich die Gelgenheit bietet. Auch in Stadtnähe fährt sicher mal der eine oder andere Streifenwagen durch Gehölz.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
Ford8210
 
Beiträge: 1001
Registriert: Sa Jun 06, 2009 15:24
Wohnort: Odenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

.

Beitragvon onkelheri » Fr Jun 26, 2009 3:13

.
Zuletzt geändert von onkelheri am Do Sep 23, 2010 16:35, insgesamt 2-mal geändert.
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen; aber hier hat man offensichtlich keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. Ich grüße hiermit den Webstalker Karthago aus Berlin: "Hau wech alte Saufziege" !
Benutzeravatar
onkelheri
 
Beiträge: 105
Registriert: So Dez 03, 2006 19:59
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Kormoran2 » Sa Jun 27, 2009 23:18

Hallo OnkelHeri, alles sehr vernünftig, was Du schreibst. Nur hier kommst Du aus der Spur:
Und nun wird diese Hetzjagd gemacht weil man was bitte annimmt? Das Jeder der seine Waffe nicht im Schrank hat, gleich Amok läuft ?


Wie bitte? Wer sagt das denn? Dann müßten ja Tausende Amok laufen!

Nein, es geht doch darum, daß bei unsachgemäßer Verwahrung der Waffen psychisch Gestörte den Zugriff darauf haben und ihre Rachephantasien mit Hilfe dieser unsachgemäß aufbewahrten Waffen umsetzen können.

Bitte immer schön eng am Thema bleiben. Solche Polemik wie oben nützt nur der Vernebelung.
Kormoran2
 
Beiträge: 18838
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

.

Beitragvon onkelheri » So Jun 28, 2009 2:19

.
Zuletzt geändert von onkelheri am Do Sep 23, 2010 16:36, insgesamt 2-mal geändert.
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen; aber hier hat man offensichtlich keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. Ich grüße hiermit den Webstalker Karthago aus Berlin: "Hau wech alte Saufziege" !
Benutzeravatar
onkelheri
 
Beiträge: 105
Registriert: So Dez 03, 2006 19:59
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Kormoran2 » So Jun 28, 2009 21:10

Ich gehe davon aus, daß Tausende Jäger z.B. ihre Waffen nicht immer ordnungsgemäß aufbewahren. Ich kenne selbst aus der eigenen Familie entsprechende Fälle. Aber wehe, man äußert mal Kritik...!

Die Jäger und Sportschützen müssen nun mal mit dem Fall Winnenden leben. Und sie tun sich keinen Gefallen, wenn sie rundweg jegliche Gefahr durch Sport- oder Jagdwaffen-Mißbrauch abstreiten. Sie manövrieren sich dadurch nur in die Ecke der Uneinsichtigen und Unbelehrbaren.

Sinnvoller wäre es, in den eigenen Reihen aufzuräumen. Aber das findet ja auch nicht statt. Oder? Korrigier mich!
Kormoran2
 
Beiträge: 18838
Registriert: Di Dez 04, 2007 23:32
Wohnort: NRW/HSK
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geforderte Waffensicherung - was wirklich dahinter steckt

Beitragvon kirschbergfarm » Sa Jul 25, 2009 16:57

Die Waffe ist das Handwerkszeug des Jägers und sollte genausogut verpackt und weggeschlossen werden, wenn sie nicht benutzt wird. Mich bestürzt, dass die Diskussion hier dahin geht, die Waffe müsste griff- und schußbereit daliegen, falls eine Bedrohung kommt. Sind wir denn hier in Pakistan? Aber nein - stopp - in Pakistan, wo das Tragen einer Waffe "Pflicht" für jeden richtigen Mann ist, sind 12 Millionen Waffen in Privathand. In Deutschland sind es 24 Millionen, ohne Dunkelziffer!!! Das gibt mir zu denken.
Dabei mache ich mir weniger Sorgen um gestandene Jäger, als um das Schützenvereinsunwesen. Hier kann jeder Blödmann legal Waffen horten und als Phallussymbol mit sich herumtragen. Wer kontrolliert denn schon, ob nicht der Herr Immobilienmakler oder Handwerksmeister verbotenerweise mit der Wumme im Geschäft sitzt.....
Freiheit für Grönland - Weg mit dem Packeis!
kirschbergfarm
 
Beiträge: 91
Registriert: Fr Aug 31, 2007 8:27
Wohnort: 06712
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geforderte Waffensicherung - was wirklich dahinter steckt

Beitragvon Königstiger EM 300 » Sa Jul 25, 2009 17:04

kirschbergfarm hat geschrieben:Wer kontrolliert denn schon, ob nicht der Herr Immobilienmakler oder Handwerksmeister verbotenerweise mit der Wumme im Geschäft sitzt.....


Wenns sein Geschäft ist, wär das noch nicht mal verboten...
Königstiger EM 300
 
Beiträge: 255
Registriert: Fr Jun 27, 2008 10:09
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geforderte Waffensicherung - was wirklich dahinter steckt

Beitragvon meyer wie mueller » So Jul 26, 2009 11:12

Hallo

wo ich bislang noch nicht so recht dahintergestiegen bin:

Warum kann eine Langwaffe in einem einwandigen Waffenschrank aufbewahrt werden und warum muss eine Kurzwaffe in einen doppelwandigen Tresor? Weil es so im Gesetz steht?
Der SINN dieser verschiedenen Aufbewahrungspflichten hat sich mir noch nicht erschlossen.

Ich kann weder einen einwandigen, noch einen doppelwandigen Tresor aufbringen, wenn ich dazu nicht berechtigt bin. Dazu müsste ich schon ein Panzerknacker-Profi sein.

Das Ziel ist doch angeblich, den unbefugten ZUGRIFF zu verhindern, das heisst, dass niemand so ohne weiteres bzw. ohne einen besonderen Aufwand betreiben zu müssen, an eine Schusswaffe rankommen kann.

Kann mich mal jemand aufklären?

Gruß
meyer wie mueller
 
Beiträge: 1528
Registriert: So Nov 04, 2007 18:21
Wohnort: Franken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geforderte Waffensicherung - was wirklich dahinter steckt

Beitragvon Hauke schidt » Mo Jul 27, 2009 6:07

Moin,

ich bin kein Jäger, entstamme aber einer "Jägerfamilie".

Das Waffen bei falscher Handhabung eine Gefahr darstellen können steht wohl ausser Frage. Daher finde ich eine sichere Verwahrung im Waffenschrank, nebst einer "eigenständigen" Verwahrung der Munition schon richtig und ausserhalb des Waffenschrankes gehört so eine Waffe und die Munition nur in Hände von Befugten.

Letztendlich sichern wir doch alle viel ungefährlichere Dinge, wenn Unbefugte in der Nähe sind, z.B. den Schlüssel vom Auto abziehen oder die Kettensäge wegschliessen, wenn man Kinder hat oder die Werkstatt abschliessen gegen Zutritt von Unbefugten.

Ich finde auch, das eine sichere Verwahrung überprüft werden sollte. Vielleicht nicht so häufig, wie man die Berufsgenossenschaft oder den TÜV auf den Hof hat und auch nur mit Anmeldung, aber aus meiner Sicht spräche nichts gegen eine Überprüfung bei Erst- oder Neuerwerb einer Waffe auf sachgemässe Verwahrung.

Aber damit hat dann auch der Gesetzgeber genug getan.

Edit:
@Meyer wie Müller:

Soweit ich das jetzt als Nichtjäger verstanden habe und alles unter Vorbehalt, sieht der Gesetzgeber ein erhöhtes Risiko des Missbrauchs bei Kurzwaffen. Also allen Anschein nach liebäugeln Unbefugte mit kriminellen Energien eher mit Kurzwaffen. Das würde jetzt auch begründen, warum die Sicherheitsvorschriften in Abhängigkeit der Waffenanzahl steht. Je höher der Wert (finaziell oder wie auch immer) der Beute, je höher die kriminelle Energie um das zu erbeuten.

Ebenso würde die Begründung dazu passen, Schusswaffen nicht dauerhaft in unbewohnten Gebäuden aufzubewahren. Zumindest nicht ohne Einzelfallprüfung.

Der Gesetztgeber sieht die Waffe auch nur unter dem Gesichtspunkt "Schusswaffe" also bezieht sich nur auf den Gebrauch der Waffe. Bei seltenen und sehr teuren Waffen (Sammel- und Kunstobjekte) hat die Versicherung ja auch noch die Möglichkeit, die Sicherheitsvorschriften zu erhöhen, um sie zu versichern.

Grüsse
Hauke
Benutzeravatar
Hauke schidt
 
Beiträge: 1758
Registriert: Mo Nov 05, 2007 2:03
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geforderte Waffensicherung - was wirklich dahinter steckt

Beitragvon Königstiger EM 300 » Mo Jul 27, 2009 9:15

Hauke schidt hat geschrieben:Ich finde auch, das eine sichere Verwahrung überprüft werden sollte. Vielleicht nicht so häufig, wie man die Berufsgenossenschaft oder den TÜV auf den Hof hat und auch nur mit Anmeldung, aber aus meiner Sicht spräche nichts gegen eine Überprüfung bei Erst- oder Neuerwerb einer Waffe auf sachgemässe Verwahrung.

Aber damit hat dann auch der Gesetzgeber genug getan.


Das haben wir ja bereits: Wenn ich eine Waffenbesitzkarte beantrage, will die Behörde irgendwelche Nachweise, wie ich die Waffen unterbringe (Rechnung vom Tresor, oä.). Wenn ihnen das nicht reicht dürfen sie sich auch vor Ort überzeugen. Das geht bis jetzt auch schon. Der Streitpunkt liegt darin, ob die Behörde das nun jederzeit, ohne irgendwelche Absprache und ohne Grund überprüfen darf, was sie bis jetzt nur darf, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Weil damit wäre man als legaler Waffenbesitzer schlechter gestellt, wie ein Schwerverbrecher.


@Meyer wie Müller: Stimmt schon so, wie Hauke es geschrieben hat, für den Staat sind Kurzwaffen wesentlich gefährlich.

Man darf Waffen auch in unbewohnten Gebäuden aufbewahren, aber dann gelten wieder andere Sicherheitsrichtlinen (glaub Sicherheitsstufe 1 und nur 3 Langwaffen).
Königstiger EM 300
 
Beiträge: 255
Registriert: Fr Jun 27, 2008 10:09
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geforderte Waffensicherung - was wirklich dahinter steckt

Beitragvon Hauke schidt » Mo Jul 27, 2009 12:04

Moin Königstieger,

ja eine Kontrolle bei Verdacht finde ich auch OK, dann muss der Verdachtsfall ja auch begründet werden und als "Waffeninhaber" kann man wie bei jeder anderen Angelegenheit Wiederspruch einlegen, etc. Das wäre dann wohl rechtlich wie bei einer Hausdurchsuchung, bei denen es klare Vorgaben und Möglichkeiten für beide Pateien gibt.

Es müssen ja nicht mal schwerwiegende Fälle sein, aber ein kurzfristiges Einschreiten seitens der Behörde muss in meinen Augen jederzeit mit richterlicher Absegnung möglich sein, z.b. Opa ist Jäger und wird kurzfristig schwer demenzkrank, und hat nun im verwirrten Kopf eine Waffe unter seiner Obhut.

Ich glaube aber, eine behördliche oder polizeiliche Untersuchung zu jeder Zeit, ohne richterlichen Beschluss wird sich schwer in unser vorhandenes Rechtssystem eingliedern lassen. Die Juristerei sucht und schaut dann gern auf ähnliche Fälle um eine "Gleichbereichtigung" hinzubekommen. Dann wird ganz schnell jemand aufschreien und sagen: Hey die Apotheker mit ihren unter dem BtmG stehenden Medikamenten dann bitte auch. Und natürlich auch die Tierärtze, die beruflich Betäubungswaffen nutzen, etc.

Und um dem allen gerecht zu werden, wäre schon ein tieferer Eingriff in unser Rechtssystem notwendig, als nur ein Eingriff ins "Jagtgesetz". Und ob das dann noch alles verfassungskonform ist? Also aus dem Bauch raus, wird sowas sehr schwer zu verwirklichen sein und ich habe ja oben schon geschrieben, mit den jetzigen Möglichkeiten hat der Gesetzgeber auch schon genug getan, das ist zumindest meine Meinung.

Und sorry, wenn ich das mit dem unbewohnten Gebäuden falsch ausgedrückt habe, wie gesagt, ich bin kein Jäger. Und es war ja auch "nur" unter Vorbehalt.

Grüsse
Hauke
Benutzeravatar
Hauke schidt
 
Beiträge: 1758
Registriert: Mo Nov 05, 2007 2:03
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

.

Beitragvon onkelheri » Di Jul 28, 2009 1:19

.
Zuletzt geändert von onkelheri am Mo Sep 20, 2010 22:49, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen; aber hier hat man offensichtlich keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. Ich grüße hiermit den Webstalker Karthago aus Berlin: "Hau wech alte Saufziege" !
Benutzeravatar
onkelheri
 
Beiträge: 105
Registriert: So Dez 03, 2006 19:59
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Geforderte Waffensicherung - was wirklich dahinter steckt

Beitragvon Hauke schidt » Di Jul 28, 2009 12:56

Moin Onkleheri,

onkelheri hat geschrieben:Das ganze verhindert aber nicht das ein Legalwaffenbesitzer - der ja immer Zugriff auf die Waffen hat, nicht dann dennoch ausflippt ... also bleibt es Augenwischerei. :gewitter:


Richtig, aber das Risko hast Du auch mit unregelmässigen unangemeldeten Kontrollen.

Und solche Handlungen kann auch der Gesetzgeber nicht verhindern. Der kann letztenlich nur Verbote erlassen und das Missachten der Verbote unter Strafe stellen. Und bei, sagen wir mal "gefährlichen Gegenständen und Gütern" kann der Gesetzgeber eine Ausbildung mit Prüfungsabschluss bei Mindestaltervorgaben (mit noch vielleicht ein paar anderen Vorgaben) vorschreiben, ohne die ein legaler Erwerb und Gebrauch nicht möglich ist. Ausserhalb der "Jägerschaft" wären das im Gewerbe der "Kettensägenführerschein" oder der "Giftschein" im Gärtnergewerbe" und der Führerschein um nur 3 zu nennen.

Leider kann auch der Gesetzgeber den Menschen nur vor den Kopf und nicht in den Kopf schauen. Und ich denke, man darf nicht vergessen, das die tragischen Amokläufe, die zu dieser Diskussion geführt haben als Tat in vielen Faktoren unter Strafe steht, sei es das Tragen und Benutzen von Waffen ausserhalb des Bestimmungsortes, bis hin zu min. Totschlag.

Ich denke nicht, das der Gesetzgeber innerhalb einer Legislaturperiode in der Lage ist, ein Gesetz zu formulieren, das eine Überprüfung von richtiger Waffenlagerung bei (privaten) Jäger zu jeder Zeit, ohne Anmeldung und ohne richterlichen Beschluss zulässt und dann auch noch verfassungskonform ist.

Wo evtl noch Nachbesserungsbedarf möglich wäre, wäre bei Sportschützen, die durch die Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein gewisse "Vorteile" geniessen, was dem Erwerb, den Umgang und den Gebrauch von Sportwaffen betrifft. Aber das ist nur eine Vermutung und das sollen die veranwortungsbewussten Sportschützen mal was zu sagen.

Aber das "Jagdwaffengesetz" sehe ich in der jetzigen Form schon zu 95 Prozent "ausgereitzt" unter dem Gesichtspunkt, was unsere Verfassung zulässt.

Grüsse
Hauke
Benutzeravatar
Hauke schidt
 
Beiträge: 1758
Registriert: Mo Nov 05, 2007 2:03
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
126 Beiträge • Seite 7 von 9 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9

Zurück zu Jägerforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], flash, Google [Bot], holzerhobby, Manfred, Tobi2005

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki