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Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon DWEWT » Do Aug 19, 2021 10:03

T5060 hat geschrieben:Zur SEM München-Feldkirchen kann ich mich nicht äussern, aber informiere dich mal in Insiderkreisen.

In dem Moment wo halbwegs Planungsabsichten sich rechtlich zu konkretisieren scheinen, ist es keine landw. Fläche mehr, auch wenn immer noch Zuckerrüben drauf wachsen.


Solange der Flächennutzungsplan nicht geändert ist, ist es ldw. Fläche! Auf der anderen Seite wird keine Gemeinde das Risiko eingehen, einen Flächennutzungsplan zu ändern, wenn sie sich nicht vorher erhebliche Teile der betroffenen Fläche gesichert hat.
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon T5060 » Do Aug 19, 2021 10:27

DWEWT hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Zur SEM München-Feldkirchen kann ich mich nicht äussern, aber informiere dich mal in Insiderkreisen.

In dem Moment wo halbwegs Planungsabsichten sich rechtlich zu konkretisieren scheinen, ist es keine landw. Fläche mehr, auch wenn immer noch Zuckerrüben drauf wachsen.


Solange der Flächennutzungsplan nicht geändert ist, ist es ldw. Fläche! Auf der anderen Seite wird keine Gemeinde das Risiko eingehen, einen Flächennutzungsplan zu ändern, wenn sie sich nicht vorher erhebliche Teile der betroffenen Fläche gesichert hat.


Der einfache Blick ins Gesetz, erleichert die Entscheidungsfindung

ImmoWertV § 4 Qualitätsstichtag und Grundstückszustand
(1) Der Qualitätsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Er entspricht dem Wertermittlungsstichtag, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen der Zustand des Grundstücks zu einem anderen Zeitpunkt maßgebend ist.
(2) Der Zustand eines Grundstücks bestimmt sich nach der Gesamtheit der verkehrswertbeeinflussenden rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks (Grundstücksmerkmale). Zu den Grundstücksmerkmalen gehören insbesondere der Entwicklungszustand (§ 5), die Art und das Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung (§ 6 Absatz 1), die wertbeeinflussenden Rechte und Belastungen (§ 6 Absatz 2), der abgabenrechtliche Zustand (§ 6 Absatz 3), die Lagemerkmale (§ 6 Absatz 4) und die weiteren Merkmale (§ 6 Absatz 5 und 6).
(3) Neben dem Entwicklungszustand (§ 5) ist bei der Wertermittlung insbesondere zu berücksichtigen, ob am Qualitätsstichtag
1.
eine anderweitige Nutzung von Flächen absehbar ist,
2.
Flächen auf Grund ihrer Vornutzung nur mit erheblich über dem Üblichen liegenden Aufwand einer baulichen oder sonstigen Nutzung zugeführt werden können,
3.
Flächen von städtebaulichen Missständen oder erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind,
4.
Flächen einer dauerhaften öffentlichen Zweckbestimmung unterliegen,
5.
Flächen für bauliche Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung von Erneuerbaren Energien bestimmt sind,
6.
Flächen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft genutzt werden oder ob sich auf Flächen gesetzlich geschützte Biotope befinden.


§ 5 Entwicklungszustand
(1) Flächen der Land- oder Forstwirtschaft sind Flächen, die, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein, land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind.
(2) Bauerwartungsland sind Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen (§ 6), insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.
(3) Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.
(4) Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.


§ 6 Weitere Grundstücksmerkmale
(1) Art und Maß der baulichen oder sonstigen Nutzung ergeben sich in der Regel aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs und den sonstigen Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen. Wird vom Maß der zulässigen Nutzung in der Umgebung regelmäßig abgewichen, ist die Nutzung maßgebend, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zugrunde gelegt wird.
(2) Als wertbeeinflussende Rechte und Belastungen kommen insbesondere Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Baulasten sowie wohnungs- und mietrechtliche Bindungen in Betracht.
(3) Für den abgabenrechtlichen Zustand des Grundstücks ist die Pflicht zur Entrichtung von nichtsteuerlichen Abgaben maßgebend.
(4) Lagemerkmale von Grundstücken sind insbesondere die Verkehrsanbindung, die Nachbarschaft, die Wohn- und Geschäftslage sowie die Umwelteinflüsse.
(5) Weitere Merkmale sind insbesondere die tatsächliche Nutzung, die Erträge, die Grundstücksgröße, der Grundstückszuschnitt und die Bodenbeschaffenheit wie beispielsweise Bodengüte, Eignung als Baugrund oder schädliche Bodenveränderungen. Bei bebauten Grundstücken sind dies zusätzlich insbesondere die Gebäudeart, die Bauweise und Baugestaltung, die Größe, Ausstattung und Qualität, der bauliche Zustand, die energetischen Eigenschaften, das Baujahr und die Restnutzungsdauer.
(6) Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können; durchgeführte Instandsetzungen oder Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen oder andere Gegebenheiten können die Restnutzungsdauer verlängern oder verkürzen. Modernisierungen sind beispielsweise Maßnahmen, die eine wesentliche Verbesserung der Wohn- oder sonstigen Nutzungsverhältnisse oder wesentliche Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon DWEWT » Do Aug 19, 2021 11:11

@T5060

Danke für die Bestätigung meiner Ausführungen!
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon T5060 » Do Aug 19, 2021 11:14

DWEWT hat geschrieben:@T5060

Danke für die Bestätigung meiner Ausführungen!


*lach* so kann man sich auch aus der Diskussion stehlen, wenn man sie nicht mehr führen will.... :mrgreen:
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon julius » Do Aug 19, 2021 12:13

T5060 hat geschrieben:Flächen die bereits defacto Bauland zu Beginn der SEM sind, müssen dann auch als solches bezahlt werde und das trifft immer für 90% der SEM Flächen zu.

Wenn die Bürgermeister und Gemeinderäte nicht ganz blöd sind werden die in Zukunft SEM schon früh einsetzen.
Womöglich schon Jahre vor es als Bauerwartungsland ausgewiesen wird.
Besser kann die Gemeindekasse nicht saniert werden.
und selbst wenn es schon Bauerwartungsland ist können die über SEM dann den Preis bei sagen wir mal 30 oder 40 Euro einfrieren dann muss man so oder so zu dem Preis verkaufen und das dann Jahre später zu diesem Preis, bis das über die Bühne geht.
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon DWEWT » Do Aug 19, 2021 12:53

julius hat geschrieben:Wenn die Bürgermeister und Gemeinderäte nicht ganz blöd sind werden die in Zukunft SEM schon früh einsetzen.
Womöglich schon Jahre vor es als Bauerwartungsland ausgewiesen wird.
Besser kann die Gemeindekasse nicht saniert werden.
und selbst wenn es schon Bauerwartungsland ist können die über SEM dann den Preis bei sagen wir mal 30 oder 40 Euro einfrieren dann muss man so oder so zu dem Preis verkaufen und das dann Jahre später zu diesem Preis, bis das über die Bühne geht.


So locker geht das nicht! Wir leben (noch) in einem Rechtsstaat. Die Anwendung des über die SEM festgesetzten Flächenpreises, kann natürlich juristisch angefochten werden! Da muss man sich allerdings auf die Hinterbeine stellen!
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon julius » Do Aug 19, 2021 13:59

Wenn man als kleiner Landwirt gegen Gesetze oder Verordnungen vorgeht, zieht man doch immer den kürzeren.
Der Richter sitzt doch im selben Boot wie die da oben.
Und wenn die Kosten die landw. Rechtsschutz nicht übernimmt oder man keine hat, kann man die Kosten vom Verfahren auch noch selber tragen.

Das ist das selbe wie damals der Gauweiler der gegen die Anleihenkäufe geklagt hat. Die sind nämlich Verfassungswidrig.
Gauweiler hat trotzdem verloren weil es ist klar das die Richter die noch eine Karierre vor sich haben nicht aus der Reihe tanzen.
https://www.sueddeutsche.de/politik/bun ... -1.5296980
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon T5060 » Do Aug 19, 2021 14:24

Man kann über die SEM nicht die Gemeindekasse sanieren. Der BGH hat definitiv klargestellt, dass der Kindergarten, der Spielplatz oder das Gemeindehaus
nicht über eine SEM finanziert werden dürfen, etwaige Überschüsse müssen dann an die ehemaligen Eigentümer verteilt werden. An eine SEM werden formell
sehr hohe ansprüche gestellt, die eine Landgemeinde nur schwer bewältigen kann und von den Verfahrenskosten bei Flächen unter 10 ha sich nie rentieren.
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon DWEWT » Do Aug 19, 2021 17:22

julius hat geschrieben:Wenn man als kleiner Landwirt gegen Gesetze oder Verordnungen vorgeht, zieht man doch immer den kürzeren.
Der Richter sitzt doch im selben Boot wie die da oben.
Und wenn die Kosten die landw. Rechtsschutz nicht übernimmt oder man keine hat, kann man die Kosten vom Verfahren auch noch selber tragen.


Nö, ich z.B. habe mich erfolgreich gewehrt! Man braucht einen langen Atem, eine etwas unfähige Gemeindeverwaltung, einen guten RA und ganz viel Glück. Viele Rechtsschutzversicherungen z.B. haben Ausschlussklauseln wenn es um Verwaltungsrecht geht! Genau hinschauen! Außerdem entscheidet vor den Oberverwaltungsgericht immer ein Senat. D.h., es sind i.d.R. 3 bis 5 Richter. Die sind sich auch nicht immer einig! :)
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon DWEWT » Do Aug 19, 2021 17:24

Zwei Verwaltungsgrundsätze: 1. Eine kommunale Verwaltung darf keine Gewinne machen. 2. Der Haushalt muss ausgeglichen sein.
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon T5060 » Do Aug 19, 2021 18:37

DWEWT hat geschrieben:Zwei Verwaltungsgrundsätze: 1. Eine kommunale Verwaltung darf keine Gewinne machen. 2. Der Haushalt muss ausgeglichen sein.


Machen die auch nicht. Die bauen dann im neuen SEM Gebiet einen Kreisel und krönen den dann mit einer Skulptur, eines parteinahen Künstlers. Dafür malt der dann auch die Muse des Bürgermeister nackt.
Wenn man dann noch die Türgriffe im Rathaus mit einer 3 mm Goldauflage gegen die Übertragung von Viren versieht, sollte alles passen.

Dumme Politiker kaufen Grundstücke, schlaue sammeln Kunst.

Als ein sehr bedeutender Politiker hier seinen 75. Geburtstag feierte, würdigte ihn ein etwas weniger bedeutender Politiker, als einen großen Kunstsammler.
Wo rauf hin das Geburtstagskind seinen Widersacher als einen noch größeren Kunstsammler ins Rampenlicht stellte. Dann hatten wir für den Rest des Tages unseren Spaß. :mrgreen:

Wir erinnern uns auch an den Kommunalpolitiker aus der Wetterau, der das Geld bei der Sparkasse einfach mopsen konnte und seine Domina damit bezahlte.
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon julius » Di Sep 07, 2021 8:52

Wini hat geschrieben:Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, mein Ackerland billig her zugeben und meine Kinder dann als Bittsteller
bei der Gemeinde auftreten müssen, um über ein sog. Punktesystem an einen Bauplatz zu kommen.

Ich lasse die jetzt einfach mal schmoren.
Gruß
Wini

Da wäre ich mir nach den letzten Wahlauftritten der Parteien nicht mehr sicher ob warten dann auch wirklich besser ist.
Rotrotgrün allein diese 3 Parteien die zusammen regieren könnten sagen klar : wohnen muss wieder billiger und bezahlbar werden und sie werden das regeln.
Das erste ist dann das sie Bauerwartungsland vom Landwirt billig enteignen mit Preisdeckel damit Bauplätze billiger werden. Die anderen Kosten wie Erschliessung und Baukosten sind ja alle fix und können nicht gesenkt werden also werden die Landwirte als einziger bluten müssen. Eine andere Möglichkeit gibts nicht.
Und den Vermietern wird es sowieso an den Kragen gehen.
julius
 
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon Isarland » Di Sep 07, 2021 11:09

julius hat geschrieben:
Wini hat geschrieben:Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, mein Ackerland billig her zugeben und meine Kinder dann als Bittsteller
bei der Gemeinde auftreten müssen, um über ein sog. Punktesystem an einen Bauplatz zu kommen.

Ich lasse die jetzt einfach mal schmoren.
Gruß
Wini

Da wäre ich mir nach den letzten Wahlauftritten der Parteien nicht mehr sicher ob warten dann auch wirklich besser ist.
Rotrotgrün allein diese 3 Parteien die zusammen regieren könnten sagen klar : wohnen muss wieder billiger und bezahlbar werden und sie werden das regeln.
Das erste ist dann das sie Bauerwartungsland vom Landwirt billig enteignen mit Preisdeckel damit Bauplätze billiger werden. Die anderen Kosten wie Erschliessung und Baukosten sind ja alle fix und können nicht gesenkt werden also werden die Landwirte als einziger bluten müssen. Eine andere Möglichkeit gibts nicht.
Und den Vermietern wird es sowieso an den Kragen gehen.

Die paar Lutscherl, die Bauland kostet haben nur minimalen Einfluss auf den Mietpreis. Da baut man ein Stockwerk höher, und der Käse ist gebissen.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon langholzbauer » Di Sep 07, 2021 15:50

...und täglich grüßt das Schreckgespenst der Enteignung....
Lasst Euch doch nicht immer so schnell bange machen!
Noch ist das Eigentum an Grund und Boden durch das Grundgesetz geschützt.-
Und da heißt es aufgepasst!
Es gibt praktisch kein Enteignungsmöglichkeiten, die schneller und günstiger durchgedrückt werden können, als ein Kaufvertrag zum tatsächlichen Marktwert.
All die anderen Enteignungsfantasieen sind reine Panikmache.

Und diese roten Fantasien von Zwangsverstaatlichung der Wohnanlagen in den Städten wurden in Hinterzimmern von Banken und Investoren schon lange abgesegnet.
Denn die entsprechenden Entschädigungen werden sehr viel höher sein, als der aktuellen Buchwerte...
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Gemeinde möchte meine "Wiese" haben.(Bauerwartungsland)

Beitragvon CarpeDiem » Di Sep 07, 2021 16:01

langholzbauer hat geschrieben:Lasst Euch doch nicht immer so schnell bange machen!


So ist es @langholzbauer, und die Claquere versuchen nun wieder den Bürger mit allen möglichen Phantasien ins Bockshorn zu jagen. Dabei hat am allermeisten in den letzten Jahren die CDU enteignet, sie hat durch Herrn Draghi die Altersvorsorge von vielen Deutschen wertlos gemacht und hat ihm noch nicht einmal auf die Finger gehauen, als er die Schuldenstaaten finanzierte! Allenfalls Herr Schäuble schwadronierte herum, aber keine Taten.
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