Hallo,
natürlich wird ein Vorkaufssrecht der Gemeinde vorliegen, ohne genehmigten Flächennutzungsplan wird keine Gemeinde anfragen...
Es bekommt jeder Verkäufer in einem Baugebietsverfahren das Gleiche... Wer am Anfang verkauft und später wird mehr bezahlt, bekommen die ersten Verkäufer die Differenz nachbezahlt - gänige Praxis in BaWü...
Eine Gemeinde kann an einem Baugebiet kein Geld verdienen - die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem späteren Bauplatzpreis liegt alleine an der immens teuren Planung und den Erschließungskosten...
Planer sollte man sein...
Wichtig wäre an bei einem Tausch ob- und mit welchen Fristen ein "Bauzwang" auf dem Baugrundstück liegt...
Grüße