kare90 hat geschrieben:wie oben schon gesagt, die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht.
Mir gehts nur darum, welches Gegenangebot ich machen kann/ soll.
Mir kommts auch nicht auf den letzten Cent an.
Ich kenne mich mit dem Thema nicht richtig aus darum hab ich hier reingeschrieben, und gehofft, dass jemand anderes schon sowas hinter sich hat.
Ich will halt auch nicht verschenken, sondern dass bestmögliche herausholen.
Wenn die Gemeinde glaubt sie hat ein Vorkaufsrecht, dann ist die Fläche bereits "beplant", dann sind wir aber auch eher bei 80 € als bei 40 €.
Oft wird das Vorkaufsrecht aber auch nur behauptet und die Aussage hält keiner juristischen Überprüfung stand.