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Hunde auf Feldern?

Dieses Forum soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Fragen zur Landwirtschaft eine Antwort zu bekommen.
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151 Beiträge • Seite 4 von 11 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... 11

Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Sheena » Mo Mai 10, 2010 9:45

Ganz einfach... meine Hunde wurden von Anfang an gelobt sobald sie etwas angezeigt haben..
Sie lernten also: Zeigen bedeutet Futter kriegen.
Und dann leint man sie halt an wenn man merkt die Hunde werden unruhig.

Zerlegt hätt ich sie weil sie mir nicht auf meinen Ruf folgten und ich eine scheiss Angst gehabt hätte um das andere Viech und die Tatsache das es Strassen in dieser Welt gibt. Und dann wären sie die nächsten 3 Wochen auch an der Flexi gelaufen. Basta.
Verarschen lass ich mich von meinem Hund bestimmt nicht und Leckerchen fürs nach 10 Minuten wiederkommen wäre tatsächlich das letzte was ich denen geben würde.
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon SHierling » Mo Mai 10, 2010 10:17

Zerlegt hätt ich sie weil sie mir nicht auf meinen Ruf folgten

Nein. Was Du da beschreibst, ist "Zerlegen", WEIL sie auf Deinen Ruf folgen.

Wie willst Du einem Hund denn begreiflich machen, wenn Du "komm" (oder was auch immer) rufst, und er kommt dann tatsächlich (irgendwann), daß das dann falsch ist?

Den Rest hab ich nicht verstanden. Dein Hund wird gelobt, wenn er etwas anzeigt, und dann angeleint, weil er sonst wegrennt?
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Sheena » Mo Mai 10, 2010 10:54

Ich halte nicht viel davon das Hunde als strohdoof gelten.
In der Aufbauphase also wenn der Hund noch nicht weiss worum es geht, versuche ich den Moment abzupassen wo sie aufmerksam in eine Richtung starren weil sie was entdeckt haben. Dann gibts dafür ein Gutti.. so das sie eben nicht wegrennen. Merke ich bei einem jungen Hund der das Prinzip noch nicht begriffen hat das er unruhig wird, sichere ich ihn damit ab das ich ihn den Rest des Spaziergangs anleine.

Und das herkommen übt man gleich ganz anders, aber sicher nicht wenn er kommt wenn er was angestellt hat.
Das übt man in normalen Alltagssituationen beim normalen Spaziergang etc. pp.
Ich verlange nicht von meinem Hund das er jederzeit zu mir kommt wenn ich ihn rufe wenn er das noch gar nicht kennt.
Wenn er es aber kennt und wiedersetzt sich dem weil er seinen Kopf grad durchsetzen will und nicht mehr auf mich hört, dann muss er auch mit den Konsequenzen klar kommen.
Der Köter is doch nicht blöd. Du meinst also wenn er sonst begriffen hat das er sofort kommen soll wenn man ihm ruft... dann kann man es ihm durchgehen lassen und lobt ihn dann einfach wenn er überhaupt nochmal irgendwann kommt?
Super... Konsequenz wird eh überbewertet. Wir können ja schliesslich alle mit unseren Hunden sprechen.
Das erklären wir ihm einfach ganz lieb das er auch hätte früher kommen können. Dann versteht er das bestimmt. ^_^

Meine Hunde sprechen nicht meine Sprache, das heisst ich muss ihnen mit meinen Handlungen klar machen was erwünscht war und was nicht. Wenn ich sie abrufe wenn sie ein Reh sehen und sie ganz toll lobe heisst das für sie: aha, ich soll anzeigen das da ein Reh is, dann bekomm ich ein Gutti von Frauchen. Wenn ich sie abrufe wenn sie herumschnüffeln und sie kommen gleich gibts auch supertolles Lob, kommen sie verzögert gibts ein kleines Minilob, kommen sie sehr verzögert knatsch ich rum aber rennen sie 10 Minuten durch die Gegend bevor sie sich doch mal dazu entscheiden zu mir zu kommen gibts nunmal Ärger.
Aber ich werde sie sicher nicht dafür loben wenn sie dann irgendwann kommen. Dann kann ich auch einfach die Tür aufmachen und ihnen sagen sie sollen alleine spazieren gehen ich komm dann irgendwann.

Ah und ich bin keiner dieser Menschen die 20 Mal nach ihrem Köter rufen. Einmal... wenn ers wirklich nich gehört hat dann ein zweites Mal aber ich bin nicht der Depp oder Papagei meiner Hunde. Spätestens dann hätt ich eh verloren und ändere meine Strategie.
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon SHierling » Mo Mai 10, 2010 11:19

Tja,. wenn das so gut klappt, dann versteh ich erst recht nicht, wieso Deine Hunde überhaupt auf irgendwelchen Wiesen rumlaufen.
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Sheena » Mo Mai 10, 2010 21:14

Weil ich bis zu besagtem Treffen nicht wusste das dies irgendwen stören könnte. Es war mir einfach nicht bewusst.
Das geht aber eigentlich auch aus den ersten Posts von mir hervor. Warum würd ich sonst wohl nachfragen? o_O
Im Übrigen tun sie das momentan auch nicht.. ausser eben auf der Wiese wenn ich sie laufen lasse.
Im Wald bleiben sie generell aufm Weg und zur Zeit dauerhaft in unmittelbarer Nähe.
Und auf Felder dürfen sie nicht mehr wenn ich darauf keinen Löwenzahn oder ähnliches erkennen kann. Sprich nur wenn es wirklich Grasfelder sind und der dem dieses gehört nichts dagegen hat.

Und da ich bisher dachte das das wegräumen mithilfe der Beutel ausreichend sei, bringe ich ihnen gerade bei auf dem Seitenstreifen zu machen. Das das nicht über Nacht funktioniert dürfte klar sein aber wir arbeiten dran.
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Cairon » Mo Mai 10, 2010 21:58

@sheena

Du hast aber schon verstanden, dass Deine Hunde auch auf landwirtschaftlich genutzten Grasflächen nicht verloren haben oder? Hast Du dir mal die Links angeschaut dich ich gepostet habe? Ich werde dir die gravierenden Punkte hier nochmals einfügen:

Was für Auswirkungen hat mit Hundekot verschmutztes Gras auf Kühe?

Hunde können Darmparasiten beherbergen, welche auf das Rindvieh übertragbar sind.

Der einzellige Parasit Neospora caninum, der von infizierten Hunden mit dem Kot ausgeschieden wird, kann beim Rindvieh Verwerfen (Aborte) auslösen. Mit den abortierten Foeten und mit der Nachgeburt gelangen die Parasiten wieder an die Aussenwelt. Infizierte Kühe können das Kalb aber auch normal austragen, scheiden aber den Parasiten mit der Nachgeburt aus. Abortierte Foeten und die Nachgeburt von verwerfenden und von normal abkalbenden Kühen müssen unbedingt so entsorgt werden, dass sie nicht von Hunden gefressen werden können, da Hunde sich auf diese Weise anstecken und die Krankheit weiter verbreiten können.
Eine infizierte Kuh bleibt wahrscheinlich lebenslang infiziert. Sie kann deshalb wiederholt verwerfen. Wenn sie ein lebendes Kuhkalb zur Welt bringt, ist dieses von Geburt an infiziert und kann später als Kuh wegen dieser angeborenen Neospora-Infektion verwerfen. Dies bedeutet, dass nicht jedes durch Neospora verursachte Verwerfen auf eine kürzlich zurückliegende Ansteckung via Hundekot zurückgeführt werden kann.

Wenn der Hund mit dem Bandwurm Echinococcus granulosus befallen ist, scheidet er im Kot Bandwurmeier aus. Werden diese Eier von Rindvieh mit kotverschmutztem Gras aufgenommen, dann entwickeln sich vor allem in der Leber Bandwurmfinnen, welche zu zystenartigen Leberveränderungen führen. Diese Leberveränderungen werden in der Regel erst nach der Schlachtung festgestellt.


http://www.db-alp.admin.ch/de/ueberuns/ ... php?id=172

S e c h s t e r T e i l
Betreten der freien Landschaft
§ 23
Recht zum Betreten
(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.

(2) Nicht betreten werden dürfen

1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das
Reiten.


http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 68_L20.pdf

Aufwuchszeit heißt, solange das Gras wächst. Das kann je nach Witterung etwas variieren, aber so als grob Richtlinie denke ich kann man davon ausgehen, dass die Grasflächen von Mitte Februar bis Anfang November nicht betreten werden dürfen.

2) 1Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt
1. entgegen § 23 Abs. 2
a) eine Waldkultur, Walddickung, Waldbaumschule oder eine Fläche, auf der Holz eingeschlagen wird,
b) einen Acker in der Zeit vom Beginn der Bestellung bis zum Ende der Ernte oder
c) eine Wiese oder Weide während der Aufwuchszeit
betritt;
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon MTX-Driver » Di Mai 11, 2010 4:35

Morgen

@ sheena
Auf alle Fälle find ich das schon mutig sich hier mit dem Prob auseinander zu setzen. :!:

Im RL ist es ja meist eher so das man sich von Fremden nicht belehren lässt. Da hilft auch der Aufruf von Regionalpolitikern nicht sich mit Hundehaltern unterhalten zu wollen. Mein Übernachbar fährt seid 3 Jahren dem Hund mit dem Auto hinterher weil er eine kaputte Hüfte hat und schlecht gehen kann. So kommt der Hund zwar raus aber er läuft unkontrolliert überall hin.

mfg
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Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Meini » Di Mai 11, 2010 6:48

@ sheena das du dir darum Gedanken machst ist mir klar, denke nicht das du ein Problem bist bzw. deine Hunde :wink:
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Sheena » Di Mai 11, 2010 9:22

@ Meini. Okay.. dann hab ichs falsch verstanden. Sorry. ^_^

@ Cairon: Ja ich las nur die Hundekotproblematik und dachte das mit dem betreten der Wiese wäre für Menschen. Sprich das ICH nicht auf die Wiese darf. Und die Hunde liess ich halt jetzt immer erst auf die Wiese wenn sie sich bereits erleichtert hatten... also wirklich nur zum spielen und toben.
Dann, hab ich das wohl auch falsch verstanden. Ich dachte halt: "Klar das der Mensch nicht drauf darf, unser Gewicht ist weitaus höher und wenn wir irgendwo einen Fuss drauf setzen is danach platt." Aber... ich hatte das nicht auf die Hunde übertragen.
^_^ Na gut, dann lass ich sie jetzt nur noch auf der kleinen Wiese vor dem Wald spielen. Das ist noch Waldgebiet, dennoch nicht im Wald und wird im Sommer auch nicht mal gemäht. Das wird nicht zur Fütterung benutzt, kanns auch gar nicht weil durch des Eck ein Weg durchführt und tausend Radfahrer und Fussgänger den schon auf einen sehr breiten, momentan arg schlammigen Weg ausgeweitet haben.

Ergo dürfen sie halt da fetzen und sich wälzen und toben.

@ Alle: Im Übrigen bekam ich von meiner lieben Stadt gestern keine Email mehr.
Ich bin ja gespannt ob da überhaupt mal eines Tages etwas kommt. Ansonsten sprech ich das tatsächlich mal in Hundevereinen und Co. an.

@MTX-Driver: Ehrlich gesagt is das einfach mal Pech für deinen Übernachbar. So is das einfach keine Lösung eigentlich und offiziell verboten. Das hat schon Gründe. Man kann ja damit nich nur seinen eigenen Hund überfahren sondern gefährdet einige Lebewesen.
Und es besteht immer noch die Chance sich Hilfe zu holen. Es gibt überall nette kleine Teenies die sich n bissi Taschengeld dazu verdienen wollen und mit dem Hundchen an der Leine spazieren gehen. Wenn man es selbst nun nicht mehr kann, dann muss man sich entweder jemanden suchen der das kann oder den Hund abgeben. Da man hoffentlich das Tierchen lieb hat ersteres.
Es gibt auch ganz viele Teenies die unbedingt einen Hund haben wollen, wo die Eltern aber Angst haben und das dem Kind nicht erlauben. Die gehen sogar freiwillig und unentgeltlich mit dem Tier spazieren, einfach um eine gewisse Zeitspanne ihren Traum wahr werden zu lassen.

Also Möglichkeiten gibts eigentlich immer... zumindest bessere als Wildtiere, den eigenen Hund und Landwirte übern Haufen zu fahren weil man zu schnell ums Eck kam und den anderen leider nicht gesehen hat oder auf dem Weg nicht mehr genug abbremsen konnte. :/
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Sheena » Mi Mai 12, 2010 6:31

Ich bekam eine Antwort von Seiten der Stadt.
Cairon, ich schickte die Gesetzesauszüge von dir mit. ^_^

Nur, falls es euch interessiert...

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre E-mail.

Ich gehe davon aus, dass es sich Ihren Zitaten um das NWaldLG des Landes Niedersachsen handelt. Dies ist für Bayern nicht maßgeblich. Art. 42 des Bayerischen Jadggesetzes (BayJG) regelt die Abwehr von Gefahren für das Wild bei wildernden Hunden und Katzen.

Art. 42 (BayJG)
Aufgaben und Befugnisse
der Jagdschutzberechtigten

(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,

1.

Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,
2.

wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlaß des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.



Im Bayerisches Naturschutzgesetz wird das Betretungsrecht in der freien Natur geregelt:




Art. 22 BayNatSchG
Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern

(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.

(2) 1 Das Betretungsrecht umfasst auch die Befugnisse nach den Art. 23 und 24 . 2 Es ist beschränkt durch die allgemeinen Gesetze sowie durch die Art. 25 bis 27 dieses Gesetzes.

(3) 1 Das Betretungsrecht kann vom Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 29 verweigert werden. 2 Das Betretungsrecht kann nicht ausgeübt werden, soweit der Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte das Betreten seines Grundstücks durch für die Allgemeinheit geltende, deutlich sichtbare Sperren, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen untersagt hat. 3 Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.

(4) 1 Der Gemeingebrauch an Gewässern bestimmt sich nach § 23 des Wasserhaushaltsgesetzes und den Art. 21 bis 23 des Bayerischen Wassergesetzes . 2 Der Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen bestimmt sich nach Art. 14 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und § 7 des Bundesfernstraßengesetzes .

Eingeschränkt wird in den folgenden Artikeln des BayNatSchG das freie Betretungsrecht der Natur immer dann, wenn die Nutzung des Grundstückes eingeschränkt oder gefährdet wird. Sofern durch die Hundehaltung keine Einschränkungen der Grundstücksnutzung oder Wildern des Hundes erfolgt, sollte dieses Betretungsrecht auch für Hundehalter gelten, die Ihren Hund mitführen.

Von mir eingefügt:
Art. 29
Zulässigkeit von Sperren

Der Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte darf der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 22 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:

1.

Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
2.

Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.
3.

Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.




Die Gemeinde XXX regelt in ihrer Verordnung über das Halten von Hunden ausschließlich die Anleinpflicht von Hunden im bebauten Ortsbereich. Mir liegen keine Informationen vor, inwieweit die Landwirte im Gemeindegebiet den Freilauf auf Ihren Grundstücken insbesondere in der Aufwuchszeit dulden. Ich gehe davon aus, dass die Duldung sehr stark von dem Verhalten der Hundehalter abhängt. Achten die Hundehalter strikt darauf, dass insbesondere auf Futterwiesen und bepflanzten Äckern kein Hundekot liegen bleibt, wird das Wildern strikt unterbunden und die Äcker nicht beschädigt, so bleibt zu hoffen, dass keine Probleme mit den Landwirten auftreten werden. Bisher sind uns keine Einschränkungen in dieser Hinsicht bekannt.

Vor einiger Zeit wurde das Thema "Hundeplatz" diskutiert. Aus Kostengründen und aus mangelnder Nachfrage wurde bisher davon Abstand genommen. Eine anderweitige Planung liegt bisher nicht vor.

Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Sheena
 
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Jungspund » Mi Mai 12, 2010 7:07

Und was lehrt und das wieder?
In Deutschland bekommt nicht immer der Recht der auch Recht hat :roll:
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Cairon » Mi Mai 12, 2010 11:25

meine Aussagen Bezogen sich auf Niedersachsen, das ist schon richtig. Ich habe mich noch mal schlau gemacht wie die Sache in Bayern aussieht. Dazu habe folgendes gefunden:

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/natur ... _recht.htm

o dürfen Sie in der Regel Hunde ausführen?

* Auf nach der StVO beschilderten öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für Fußgänger,
* auf nicht nach der StVO beschilderten, aber öffentlich benutzten Privatwegen in der freien Natur (Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG),
* auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen (Art. 22 Abs. 1 und 2, Art. 25 Abs. 1 BayNatSchG),
* auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit (Art. 22 Abs. 1 und 2, Art. 25 Abs. 1 BayNatSchG),
* im Wald (Art. 22 Abs. 1 BayNatSchG),
* in Jagdrevieren, wenn die Hunde unter Aufsicht sind, also der Einwirkung ihres Besitzers unterstehen.


Hier noch einmal das komplette Bayerische Naturschutzgesetz:

http://www.regierung.unterfranken.bayer ... atschg.pdf

Art. 22
Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern
(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen,
Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte
Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
(2) 1Das Betretungsrecht umfasst auch die Befugnisse nach den Art. 23
und 24. 2Es ist beschränkt durch die allgemeinen Gesetze sowie durch die
Art. 25 bis 27 dieses Gesetzes.

Art. 25
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
(1) 1Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen)
und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur
auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen
Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des
Aufwuchses.


Also ist die juristische Lage, wenn auch an unterschiedlichen Stellen geregelt, meiner Meinung nach nah zu identisch.
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon 818er » So Mai 23, 2010 7:37

Ist jetzt zwar ein wenig OT aber egal.
Das mit der scheißerei der Köter ist schon schlimm genung, aber was ich noch schlimmer finde(ist zumindest bei uns in der gegend so) das jeder Hans und Franz ein oder mehrere Köte hat aber bloß keine Kinder und das finde ich einfach nur traurig. Lauf hier mal mit einem Kinderwagen rum da wirst du von den Hundehalter aber dermaßen schief angeguckt.
Ich behaupte das bei uns ca. 90% der Hundehalter keine Kinder habenobwohl sie im besten alter sind.Einfach nur traurig

Mfg Kai
Die Menschen glauben eine große Lüge eher als eine kleine ,
und wenn man sie häufig genug wiederholt, werden diese Menschen sie irgendwann glauben!
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon Rebenhopser » So Mai 23, 2010 9:24

Wenn ich sehe wie wohlerzogen deren Hunde sind, hmmm


Vielleicht ist es besser, wenn die keine Kinder haben...!!
Ich will nicht so bleiben wie ich bin, ich will besser werden!
http://www.wg-rammersweier.de/
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Re: Hunde auf Feldern?

Beitragvon SHierling » So Mai 23, 2010 10:33

Rebenhopser hat geschrieben:Wenn ich sehe wie wohlerzogen deren Hunde sind, hmmm


Vielleicht ist es besser, wenn die keine Kinder haben...!!


und vor allem: warum sollten sich ausgerechnet die Hundehalter noch vermehren?
Wir haben eh völlige Übervölkerung (remember: Deutschland ist dichter besiedelt als CHina!) , es gibt ja nicht mal genug Arbeit für die, die schon da sind, und die sitzen halt so dicht auf einem Haufen, daß ihre Hunde schon auf dem Acker rumlaufen (müssen), weils Freiflächen ja schon kaum noch gibt. WO gibts denn zB in Schgleswig-Holstein überhaupt noch Landschaft, die nicht irgendjemandem gehört, nicht eingezäunt ist, und wo sollen da Kinder wie Hunde rumlaufen?
Wir brauchen nicht noch mehr Menschen, schon gar nicht noch mehr Hundehalter.
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