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Initiative Tierwohl

Alles rund um das Borstenvieh.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon Lonar » Mi Mär 17, 2021 13:37

Airplex hat geschrieben:Nochmal zum Thema Beschäftigungsmaterial und Raufutter... laut den Erläuterungen der ITW wäre es möglich z.B. die Raufe mit einem Brett aufzuteilen, sodass man zwei unterschiedliche Materialien verwenden kann. Stroh und Heu oder Maissilage sind da ja definitiv unterschiedliche Materialien...

Zum Beschäftigungsmaterial nach den neuen Haltungsvorgaben hat das LAVES noch einige Informationen: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/beschaeftigungsmaterial-fuer-schweine-125541.html

Holzstücke an die Kette oder den Holzspender und du kannst bei Itw alles machen was du wolltest. Das ich statt der Beissbälle Holz nehmen soll hat der TGD bei mir schon vor Jahren erzählt. Ist ja alles halb so wild.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon mar123 » Mi Mär 17, 2021 20:27

Hallo,

ich habe eine Frage zum Zusammenspiel von itw und Nutztierverordnung. Angenommen ich habe eine Bucht mit 24 Tieren. Dort habe ich ein Beißholzhalter und ein Raufutterautomat für Pellets. Das ist für die TierSchNutztV ausreichend. Ist das dann für die itw ausreichend (Beschäftigung unnd Raufutter) oder muss ich darüber hinaus noch was machen?
Zuletzt geändert von mar123 am Mi Mär 17, 2021 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon Airplex » Mi Mär 17, 2021 20:35

mar123 hat geschrieben:Hallo,

ich habe nochmal eine Frage zum Zusammenspiel von itw und Nutztierverordnung. Angenommen ich habe eine Bucht mit 24 Tieren. Dort habe ich ein Beißholzhalter und ein Raufutterautomat für Pellets. Das ist für die TierSchNutztV ausreichend. Ist das dann für die itw ausreichend (Beschäftigung unnd Raufutter) oder muss ich darüber hinaus noch was machen?


Für ITW würde das dann wahrscheinlich nicht ausreichen, weil du den Pelletautomaten dann als Raufuttergabe nutzt und dann zusätzlich das gesetzlich geforderte Beschäftigungsmaterial benötigst. Da bräuchtest du dann zwei Beißholzhalter. Zumindest würde ich das so auslegen... Im Zweifel besser einmal bei dem Bündler oder der Trägergesellschaft anrufen. Aber für die TierSchNutztV ist es auf jeden Fall ausreichend.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon elchtestversagt » Do Mär 18, 2021 8:03

Nein, es ist eher umgekehrt.
Für ITW kannst du deutlich mehr Tiere am Rauhfutterautomat halten, und es gibt keine Vorgabe für sonstige Beschäftigungsmöglichkeiten an sich.
Bei der neuen kommenden VO musst du je 12 Tiere eine Beschäftigugsmöglichkeit haben und Rauhfuttergabe, die abhängig von der "Schulterbreite" des Schweines sein wird, Analog zur Fressplatzbreite bei restrektive Flüssigfütterung. Sprich Knabberluzistangen kann nur ein Tier gleichzeitig, heisst 2 Knabberstangen bei 24 Tiere. DAZU nochmal zwei Hölzer oder zwei Seile oder ein Holz und ein Seil....
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon Airplex » Do Mär 18, 2021 9:19

elchtestversagt hat geschrieben:Nein, es ist eher umgekehrt.
Für ITW kannst du deutlich mehr Tiere am Rauhfutterautomat halten, und es gibt keine Vorgabe für sonstige Beschäftigungsmöglichkeiten an sich.
Bei der neuen kommenden VO musst du je 12 Tiere eine Beschäftigugsmöglichkeit haben und Rauhfuttergabe, die abhängig von der "Schulterbreite" des Schweines sein wird, Analog zur Fressplatzbreite bei restrektive Flüssigfütterung. Sprich Knabberluzistangen kann nur ein Tier gleichzeitig, heisst 2 Knabberstangen bei 24 Tiere. DAZU nochmal zwei Hölzer oder zwei Seile oder ein Holz und ein Seil....


Ja, für für ITW kann man deutlich mehr Tiere am Raufutterautomaten halten. Und doch es gelten für ITW die QS Anforderungen bezüglich Beschäftigungsmaterial; das muss erfüllt sein.
Nein, für die TierSchNutztV ist keine Raufuttergabe vorgeschrieben. Es muss nur das Beschäftigungsmaterial u.A. organisch und faserreich sein. Für die Verordnung sind dementsprechend zum Beispiel zwei Hölzer ausreichend. Und wenn der Pelletautomat entsprechend der doppelten Schulterbreite 2 Beschäftigungsplätze bietet reicht dieser eine Automat in einer 24er Bucht alleine für die gesetzlichen Anforderungen aus. In der 24er Bucht, so wie mar123 es beschrieben hat sind mindestens 2 Beschäftigungsplätze vorhanden.
Nun ist ja davon auszugehen, dass QS und ITW gewiss die gesetzlichen Anforderungen ebenso fordert und nicht weniger. Und für ITW kann die Raufuttergabe nicht gleichzeitig das Beschäftigungsmaterial sein. Es müssen also, wenn bereits ein Pelletautomat und ein mal Holz vorhanden sind, definitiv nicht noch z.B. zwei Knabbeluzi vorhanden sein. Ein zweiter Beißholzhalter ODER ein Seil dazu sind definitiv ausreichend.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon 240236 » Do Mär 18, 2021 9:26

Mittlerweile blickt auch kein Schwein mehr durch. :twisted:
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon elchtestversagt » Do Mär 18, 2021 13:06

Stimmt, das ganze ist so gemacht, das man auf jeden Fall eine Anzeige bekommt, egal was man macht.
So steht unter §26 Abs. 1 ( kurzform) organisch und faserreich..
Weiter steht als Zusatz " insbesondere Stroh, Heu Sägemehl"..
Aber es kommt noch besser: Unter §22 Abs. 4 steht Ställe nach dem 4.8 2006 müssen 3% Fensterfläche haben...( man kann wenn Statik o.ä. nicht erlauben auf 1,5%...)..
Weiter steht aber im Ausführungshinweis auch "Grundsätzlich gilt auch für Altbauten eine Tageslichteinfallsfläche von 3%, eine Reduktion ist nur im begründeten Einzelfall zulässig...Also heisst das, ich muss einen Altbau immer umrüsten oder erst wenn der nach dem 4.8 2006 in Betrieb gegangen ist....( wer will das wissen...)...
Da sind noch mehr solche Passagen drin...Unser Lüftungsbauer hat eine Mail rundgeschickt, das man die Schadgasgrenzen nur mit einem Wärmetauscher unterschreiten kann...Man würde ein gutes Angebot machen....
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon rettel » Do Mär 18, 2021 13:36

Man muss im Gesetz und den Ausführungshinweisen die Formulierungen genau lesen. Müssen und sollen sind zwei verschiedene Sachen. Die Flächenangaben zur Buchtengröße sind z.B. Muss-Vorschriften, die Angaben zur Schadgaskonzentration nur Soll-Vorschriften. Letzteres dient nur als grober Anhaltswert genauso wie wohl die Fressplatzbreiten.
In Altbauten ohne Neugenehmigung ab 2006 brauche ich keinen Tageslichteinfall, muss aber entsprechende künstliche Beleuchtung haben.
Die große Frage ist allerdings, was QS an Formulierungen verwenden wird…
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon Kreuzschiene » Do Mär 18, 2021 13:58

rettel hat geschrieben:Man muss im Gesetz und den Ausführungshinweisen die Formulierungen genau lesen. Müssen und sollen sind zwei verschiedene Sachen. Die Flächenangaben zur Buchtengröße sind z.B. Muss-Vorschriften, die Angaben zur Schadgaskonzentration nur Soll-Vorschriften. Letzteres dient nur als grober Anhaltswert genauso wie wohl die Fressplatzbreiten.
In Altbauten ohne Neugenehmigung ab 2006 brauche ich keinen Tageslichteinfall, muss aber entsprechende künstliche Beleuchtung haben.
Die große Frage ist allerdings, was QS an Formulierungen verwenden wird…


rettel, hier muss ich leider widersprechen. Soll-Vorschriften sind im Grunde "muss", ausser es gibt TRIFTIGE Gründe, die dagegen sprechen.
Im Falle der Schadgaskonzentration ist doch nun klar geregelt, dass diese nur noch in extrem kurzen Zeitabschnitten (z.B. Gülleablassen) überschritten werden dürfen. Ansosten kannst Du da soll durch muss ersetzen.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon elchtestversagt » Do Mär 18, 2021 14:11

Die Schadgaskonzentrationen sind im Winter idR, zu hoch, besonders im Ferkelbereich, Flatdeck und Vormast. Wenn man die Konzentrationsgrenzen einhalten will, wird man nicht umhin kommen, permanent mit 40% Minimum-Luftrate fahren zu müssen, und die Heizung Vollgas gegen an arbeiten zu lassen. Oder man hat einen Wärmetauscher, damit man die Luftraten fahren kann ohne zu heizen an sich....Am besten geht das mit 80% Liegefläche, wenn man es hinbekommt, das die Tierchen immer auf die restlichen 20% Spaltenfläche scheissen...
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon rettel » Do Mär 18, 2021 14:23

Nein, Soll-Vorschriften sind kein Muss! Man muss natürlich trotzdem alles genau lesen, was im Gesetz steht. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Muss-,_ ... Vorschrift
Bei der Anzahl der Fressplätze heißt das z.B.: Wenn 4 Schweine tatsächlich am Trog gleichzeitig stehen und fressen können, habe ich auch 4 Fressplätze, auch wenn die cm-Angaben in den Ausführungshinweisen nicht eingehalten werden.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon rettel » Do Mär 18, 2021 14:31

Und die Schadgaskonzentrationen bleiben Soll-Werte. Du darfst aber z.B. nur noch dann Schwänze kupieren, wenn du diese Sollwerte auch einhältst und trotzdem noch Probleme mit Schwanzbeißen hast.
Wenn man alles einhält, was die Nutztierhaltungsverordnung an Muss und Soll-Vorschriften enthält und Tiermehl wieder zugelassen wird, dürfte Schwanzbeißen auch kein Thema mehr sein, denke ich. Dass das praktisch ziemlich unmöglich ist, alles einzuhalten, ist mir schon klar. Vor allem bei der Schadgaskonzentration.
Außerdem kann man die Schadgaskonzentrationen eh nur mit Langzeitmessungen kontrollieren. Sobald man den Stall betritt, werden die Schweine munter und verfälschen doch die Messung.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon Kreuzschiene » Do Mär 18, 2021 16:24

rettel hat geschrieben:Nein, Soll-Vorschriften sind kein Muss! Man muss natürlich trotzdem alles genau lesen, was im Gesetz steht. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Muss-,_ ... Vorschrift
Bei der Anzahl der Fressplätze heißt das z.B.: Wenn 4 Schweine tatsächlich am Trog gleichzeitig stehen und fressen können, habe ich auch 4 Fressplätze, auch wenn die cm-Angaben in den Ausführungshinweisen nicht eingehalten werden.


Wie Du Deinem link entnehmen kannst: Das Soll ist näher am Muss als am Kann. In der Praxis wirst Du mit Deiner Einstellung auf die Schnauze fallen, das ist sicher.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon Estomil » Do Mär 18, 2021 16:56

elchtestversagt hat geschrieben:Die Schadgaskonzentrationen sind im Winter idR, zu hoch, besonders im Ferkelbereich, Flatdeck und Vormast. Wenn man die Konzentrationsgrenzen einhalten will, wird man nicht umhin kommen, permanent mit 40% Minimum-Luftrate fahren zu müssen, und die Heizung Vollgas gegen an arbeiten zu lassen. Oder man hat einen Wärmetauscher, damit man die Luftraten fahren kann ohne zu heizen an sich....Am besten geht das mit 80% Liegefläche, wenn man es hinbekommt, das die Tierchen immer auf die restlichen 20% Spaltenfläche scheissen...


Ich habe einen Wärmetauscher im flattdeck und spare damit erheblich Gas ein. Wunder vollbringen können die aber auch nicht denn un effektiv arbeiten zu können muss auch ein gewisses Temperatur Delta da sein.

Die kleinsten in flattdeck haben 31grad, die größeren nurnich 24-25 Grad wobei auf die gesamtluftrate des Gebäudes die Abteile mit den ganz kleinen Ferkeln kaum ins Gewicht fallen.
In Summe wird die Abluft also kaum 25 Grad übersteigen.
Wenn die aussen Temperatur zb 15 Grad beträgt und der Wärmetauscher ideal konfiguriert ist dann kann der somit vieleicht die 15 Grad auf 19 Grad aufwärmen. Dafür lohnt es sich kaum die zusätzlichen Lüfter laufen zu lassen. Und ideal konfiguriert wird kaum ein Wärmetauscher sein weil das dann ganz schön teuer wird.
Interessant wirds ab zehn Grad und drunter weil das Delta höher wird.
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Re: Initiative Tierwohl

Beitragvon 714er » Do Mär 18, 2021 17:44

Dazu habe ich eine Teilunterflurabsaugung, die aber evtl. wieder Probleme bei der TA Luft macht. In den Altgebäuden läuft jeweils ein Lüfter Unterflur. Im neuen Stall mit Zentralabsaugung geht es von oben weg, bei der Mindestluftrate 20% kommt die Luft aus KG Rohren als Beipass, funktioniert super.
Dazu natürlich stark NP reduzierte Fütterung und gute Futterverwertung, mit dem Nebeneffekt, dass die Gülle nicht riecht.
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