Kreuzschiene hat geschrieben:rettel hat geschrieben:Nein, Soll-Vorschriften sind kein Muss! Man muss natürlich trotzdem alles genau lesen, was im Gesetz steht. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Muss-,_ ... Vorschrift
Bei der Anzahl der Fressplätze heißt das z.B.: Wenn 4 Schweine tatsächlich am Trog gleichzeitig stehen und fressen können, habe ich auch 4 Fressplätze, auch wenn die cm-Angaben in den Ausführungshinweisen nicht eingehalten werden.
Wie Du Deinem link entnehmen kannst: Das Soll ist näher am Muss als am Kann. In der Praxis wirst Du mit Deiner Einstellung auf die Schnauze fallen, das ist sicher.
Kreuzi, ich kenn mich mit rechtlichen Sachen schon ein bisschen aus, sonst würde ich das hier nicht so schreiben. In der Nutztierhaltungsverordnung steht, dass jeweils für höchstens vier Schweine eine Fressstelle bei Fütterung zur freien Aufnahme vorhanden sein MUSS. Wenn jetzt der Prüfer in den Stall kommt und sieht an einem 155 cm langen Trog, dass dort an jeder Seite fünf 100 kg schwere Schweine fressen können, dann sind es zehn Fressplätze. Das ist Fakt! Selbst wenn der Prüfer dann nachmisst und sagt, dass an jeder Seite nur 4 Schweine fressen SOLLTEN (so stehts in den Hinweisen), weil 155/33 nur 4,7 ergibt und somit nur 4 Fressplätze zur Verfügung stehen würden, sind es immer noch fünf Fressplätze. Im Übrigen sind die Ausführungshinweise für das Gericht nicht rechtlich bindend. In der Regel ist es aber logisch diese auch vor Gericht als Richtschnur heranzuziehen, aber Fakten sind nun mal Fakten.
Beim Stallklima ist es nicht ganz so klar. Aber du kannst dir ja mal die Ausführungen vom Laves anschauen, die auch in den Ausführungshinweisen erwähnt werden.
https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/schweine/empfehlung-fur-stallklimaprufungen-im-rahmen-der-umsetzung-des-aktionsplans-zur-verbesserung-der-kontrollen-zur-verhutung-von-schwanzbeissen-und-zur-reduzierung-des-schwanzkupierens-bei-schweinen-191738.html
Schau dir die Prüfmethoden an und du weißt, dass hier das Überprüfen der SOLLwerte nicht einfach ist. Gerichtsfest ist eine einmalige Prüfung mit einem Prüfröhrchen ganz gewiss nicht. Es werden dann Anschlussmessungen durchgeführt, bei denen dann natürlich genauer kontrolliert wird. Aber ein Prüfer wird nur dann auf die Idee kommen, dass Stallklima zu checken, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass etwas nicht in Ordnung ist, z.B. tränende Augen sobald man den Stall betritt oder allgemein schlechte Luft. Vergleiche dazu haben die genug. Eine vernünftig eingestellte Lüftung dürfte einen Prüfer eigentlich auch ohne Wärmetauscher immer davon abhalten zum Prüfröhrchen zu greifen, auch wenn die Sollwerte überschritten sind.
Bei den Hähnchen ist es in §18 (3) Nr. 2 übrigens eine MUSS-Vorschrift bei dem Einhalten der Gaskonzentrationen. Ich denke, dass die meisten Hähnchenställe auch Klimaanlagen haben, die diese Konzentrationen fortlaufend überwachen oder? Kenne mich damit nicht genau aus. Aber da wird es einfacher sein, es zu überprüfen und ist dort auch wichtiger für die Tiergesundheit. Deshalb hat man da vermutlich die MUSS-Vorschrift gewählt.