Kreuzschiene hat geschrieben:240236 hat geschrieben:Dann bist du aber falsch informiert. Warum dann dieser ganze Häck-Mäck? Eben deswegen weil es darunter fällt und Betäubungsmittel nur an Tierärzte (deswegen wurde ja die gesetzliche Ausnahmeregelung geschaffen) abgegeben werden dürfen.Kreuzschiene hat geschrieben:
Isofluran hat nix mit dem Betäubungsmittelgesetz zu tun. Zum Glück.
Da hast du scheinbar in der Schulung geschlafen.
Da ich in der Schulung sehr wohl gut aufgepasst habe (als Bester abgeschlossen habe), und ich mich dank Unmengen Kaffee auch wach gehalten habe, muss ich an dieser Stelle leider vehement widersprechen.
Dass wir Landwirte das Isofluran überhaupt in die Finger kriegen, liegt genau darin begründet, dass es eben NICHT unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.
Habe gerade eben nochmal nachgeschaut. Gerne lasse ich mich aber vom Gegenteil überzeugen (mit belegbaren Quellen).
Aber ich kann die Verwirrung um die rechtliche Einordnung ein Stück weit verstehen, da selbst einige der Dozenten während der Vorträge mit den Rechtsquellen durcheinander kamen.
Aber es ist halt auch immer viel gefährliches Halbwissen unterwegs.
Isofluran fällt unter das Arzneimittelgesetz.
Isofluran fällt auch unter die Arzeimittelverschreibungsverordnung.
Aber Isofluran ist KEIN Betäubungsmittel und fällt auch NICHT unter das Betäubungsmittelgesetz.
100% Zustimmung
Für einen 240236 der schon alles hat inkl. Sachkundenachweis natürlich ein Armutszeugnis ![/quote]Wenn du schon so klug bist. In der FerkelBETÄUBUNGssachkundeverordnung ist im §1 die Durchführung der BETÄUBUNG von unter 8 Tage alten Ferkeln geregelt. Der §3 regelt das Tierarzneimittel zu BETÄUBUNG. Für was wurde dann diese Verordnung geschaffen? Worunter fällt dieses Mittel dann, wenn nicht unter das Betäubungsmittelgesetz?