Was da teilweise geschrieben wird ist einfach darauf zurück zu führen, dass auch hier ein gefährliches Halbwissen existiert:
1. Generell ist es selbstverständlich nicht verboten in einem anderen Staat ein Bankkonto zu unterhalten. Ausnahmen bilden die Staaten mit einer Devisenbewirtschaftung. Vor Euro Zeiten war das z.b. in Frankreich der Fall.
2. Der deutsche Staat hat als einer der ganz wenigen Staaten das sog. Welteinkunftsprinz, dies besagt, dass das was ein im Inland ansässiger Steuerbürger irgendwo in der Welt an Einkünften erzielt, grundsätzlich hier in der BRD zu versteuern. Ausnahmen davon werden in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die zwischen einzelnen Staaten bilateral ausgehandelt werden.
3. Um bei dem Beispiel zu bleiben kann eine Quellensteuer im Ausland sowohl angerechnet werden, die Einkünfte an sich nicht zur Steuer herangezogen werden, oder aber schlimmstenfalls doppelt besteuert werden. Da ist alles denkbar und nichts ausgeschlossen. Was der deutsche Fiskus aber in jedem Fall will, ist dass ausländische Einkünfte angegeben werden um dem Progressionsvorbehalt zu huldigen.
4. Ob dieses Welteinkunftsprinzip heute noch zu rechtfertigen ist im Zeichen der Globalisierung wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Aber es wird darauf geritten und damit mancher Unfug angerichtet. Es konnte mir noch kein höherer Fiskalbeamter erklären, warum der deutsche Fiskus abgreift, wenn z.B. ein Sportler in den USA ein Preisgeld gewinnt. Das geht doch nach meinem Verständnis nur den ausländischen Staat und den Geldempfänger etwas an.
