Ob die Messtellen passen oder nicht wird sich klären lassen. Mehrere Landvolkverbände aus Niedersachsen haben lassen mometan Gutachten erstellen und streben eine Normenkontrollklage an, wenn es da Zweifel von dem Experten gibt.
Wir werden sehen was dabei raus kommt.
Die Einleitung aus Kläranlagen wird fürs Grundwasser keine große Bedeutung haben. Pro ha Nutzfläche ist das in Nds nur 1,5kg N. Aber es wird Auswirkungen auf den chemischen Zustand von Fließgewässern haben. Und da haben wir ja im Agrarpaket die 10m Abstand da stehen. Und diese 1,5kg N/ha sind bei einer 10ha Wiese am Graben auch mal ebend 15kg N oder 3m3 Kuhgülle und ich bezweifle stark das diese Menge in einem Jahr im Graben landet insbesondere wenn man die ha Lf von Graben zu Graben hochrechnet. Das eine Punktuelle Gabe an einem Tag andere Folgen hat brauch ich nicht wegreden, will ich auch gar nicht, nur mir sollen diese Mengen die ich nicht eintrage nicht zugeschoben werden!