Nordhesse hat geschrieben:
Flächengebundene Tierhaltung ist sicherlich ersterbenswert, aber auch da gibt es Grenzfälle: z.B. Gülleabgabe an BGA
Ja, deshalb meinte ich auch potenzielle Fläche, ob sie nun auch für die Tiere verwendet wird wäre dann unwichtig. Also pro GVE soundsoviel Quadratmeter Acker, Grünland oder Wald. Anders würde das wohl auch kaum gehen weil z.B. die zulässigen Güllemengen pro Hektar je nach Boden usw. stark schwanken.
Nordhesse hat geschrieben:Genauso lässt Tierschutz sich nicht an Größe festmachen oder durch Gesetze verordnen. Tierschutz liegt im Auge des Betrachters
So sieht es wohl aus. Ich persönlich kann es jedenfalls nicht fassen dass gemäß unserer tollen Tierschutzgesetze 7 Ferkel auf einem Quadratmeter zusammengequetscht werden dürfen. Auch begreife ich nicht warum es kein generelles Importverbot für Eier und Ei-Produkte aus EU-Ländern gibt die weiterhin Käfighaltung erlauben. Weiterhin ist mir schleierhaft warum Bio-Futtermittel um die halbe Welt geschippert und gekarrt werden dürfen.


