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Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Patrick1031 » So Nov 17, 2013 17:20

Mach Auto mit Anhänger ab 17 dann darfst du ihn fahren, sofern das zulässige Ges.Gewicht des MF unterhalb von 3,5 t ist.
Da darfst du dann auch einen Autoanhänger dran hängen und du bist auf der sichern Seite.
Gruß Patrick
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Bitzi » So Nov 17, 2013 17:32

Aber auch ohne Begleitung!
Am Dienstag ist wieder Fahrschule! :roll:
Dann frag ich mal nach!
Beste Grüße aus der Eifel! :prost:
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Patrick1031 » So Nov 17, 2013 18:48

Ab 17 nur mit Begleitung :!:
Gruß Patrick
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon focogü » So Nov 17, 2013 19:10

Tach
Mit 17 ein Fahrzeug auf sich zulassen,glaub ich nicht das es funktioniert,ob Vollmacht oder nicht!
Dann darf ich mal was fragen:
Wieso hat der Verkäufer es denn plötzlich so eilig mit der Ummeldung,ich denk das wäre alles kein Problem?
Und dann noch was:
Deinen Fahrlehrer würd ich mal gern kennenlernen,denn wer den Unterschied zwischen den Führerscheinklassen nicht kennt,und dann auch noch nicht weis,was man mit welcher Klasse,ab wann fahren darf,dann würd ich sagen eindeutig falsch Berufswahl!
Ausserdem sollte man als Fahrlehrer soviel Menschenkenntnis mitbringen,das man an seinen Schülern die Reife und das Verantworungsbewusstsein zum führen von Kraftfahrzeugen,erkennen kann.
Denn wenn ich Bilder von einem fahrenden MF in stockdunkler Nacht sehe,wo dann unter dem Bild steht,,der Mond machte das Licht"(sinngemäss),und ich keinerlei Beleuchtung am MF selbst sehen konnte,
dann muss dein Fahrlehrer wohl bei dir beide Augen zugemacht haben,als er dir die Führerscheinanmeldung zum unterschreiben hin hielt!
Die Erde dreht sich,weil der Wind gegen die Berge bläst ;-)
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Franzis1 » So Nov 17, 2013 19:15

Mein Sohn wollte sein Auto am Do, anmelden weil er am Sa, 18 wurde ging nur mit einer Vollmacht wo beide Eltern unterschreiben mussten, so ist es bei uns im Kreis kann nartürlich in anderen Landkreisen anders aussehen
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Bitzi » So Nov 17, 2013 19:42

focogü hat geschrieben:
Ausserdem sollte man als Fahrlehrer soviel Menschenkenntnis mitbringen,das man an seinen Schülern die Reife und das Verantworungsbewusstsein zum führen von Kraftfahrzeugen,erkennen kann.
Denn wenn ich Bilder von einem fahrenden MF in stockdunkler Nacht sehe,wo dann unter dem Bild steht,,der Mond machte das Licht"(sinngemäss),und ich keinerlei Beleuchtung am MF selbst sehen konnte,
dann muss dein Fahrlehrer wohl bei dir beide Augen zugemacht haben,als er dir die Führerscheinanmeldung zum unterschreiben hin hielt!


Ehem, ich hab gesagt das Licht ist der Mond
Das da so in der Nacht Über dem MF schimmert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Beim MF funktioniert die Beleuchtung KOMPLETT!
Also bitte nicht so was denken!
Mein Gott wo wären wir denn!! :roll:
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Kormoran2 » So Nov 17, 2013 20:02

Mein Sohn wollte sein Auto am Do, anmelden weil er am Sa, 18 wurde


Ehrlich? Was glaubte er denn, in welchem Land er lebte bisher?
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Bitzi » So Nov 17, 2013 20:09

Also geht das nicht mit dem auf sich selber anmelden? Mit 17?
Und die Versicherung wird warscheinlich Bombe sein!
:roll:
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Kormoran2 » So Nov 17, 2013 22:24

Doch, das wird wohl gehen. Aber mit 17 ist man nur beschränkt geschäftsfähig. Kaugummi kaufen geht schon, aber nicht Auto auf eigenen Namen anmelden. Da braucht man die Erlaubnis der Eltern und selbst wenn es nur noch Stunden bis zur Volljährigkeit sind.
Damit zu fahren ist wieder noch eine ganz andere Sache.
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Bitzi » Di Nov 19, 2013 22:26

Der Fahrlehrer hat heute nur unnütze Sulze von sich gegeben!
Darauf hin hab ich mir die Nummer von einer anderen Fahrschule raus gesucht, der auch T und L macht, daher muss der das doch wissen!
Werde den jetzt mal morgen anrufen und wenn das nichts bringt ruf ich die Polizeistelle an!
Nur die gehen mir ja auf den Sack, also müssen sie ja wissen warum?!
Und dann notiere ich mir ein paar mehr Fragen.
Beispiel!
Wenn ich ein schwarzes kz hab darf ich kein grünes KZ hinten dran haben! (Steuerhinterziehung!!)
Anders rum gehts Grün und hinten Schwarz!
Ist ja auch eigentlich Logisch, aber trotzdem, was soll der Schwachsinn?
Aber es muss doch eine Lösung für nicht Volljährige geben das die TROTZ FÜHRERSCHEINS den Traktor NICHT fahren dürfen, geht doch nicht?!!!! :twisted:

Gute Nacht! :prost: :wink:
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Bitzi » Di Nov 19, 2013 22:29

.
Zuletzt geändert von Bitzi am Di Nov 19, 2013 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
Beste Grüße aus der Eifel! :prost:
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Bitzi » Di Nov 19, 2013 22:30

focogü hat geschrieben:
Ausserdem sollte man als Fahrlehrer soviel Menschenkenntnis mitbringen,das man an seinen Schülern die Reife und das Verantworungsbewusstsein zum führen von Kraftfahrzeugen,erkennen kann.
Denn wenn ich Bilder von einem fahrenden MF in stockdunkler Nacht sehe,wo dann unter dem Bild steht,der Mond machte das Licht"(sinngemäss),und ich keinerlei Beleuchtung am MF selbst sehen konnte,
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Ehem**Hust!

Siehe Bild..Das amaturenbeleuchtungslicht so in der art, an der Frontseite der Kotflügel geht, mein Handy hat nicht so eine Power!
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon yogibaer » Mi Nov 20, 2013 0:08

Hallo Dennis,
dann sch.... doch auf den L und T, mach die Klasse BE für 17 jährige, Fahren unter Aufsicht. Damit darfst Du dann auch Trecker bis 3,5 to zulässiges
Gesamtgewicht und einen Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht fahren mit schwarzen Nummernschild fahren. Die Klasse BE schließt dann sogar
die Klasse L mit ein. Also auch Trecker bis 40km/h mit Anhänger für LoF-Transporte.
Gruß Yogi
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon yogibaer » Mi Nov 20, 2013 0:15

DerHeinicke hat geschrieben:

Ehem**Hust!

Siehe Bild..Das amaturenbeleuchtungslicht so in der art, an der Frontseite der Kotflügel geht, mein Handy hat nicht so eine Power!


Du meinst die Begrenzungsleuchten. Was ist mit Fern- und Abblendlicht?
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Re: Massey Ferguson 135 (Forstnutzung)

Beitragvon Badener » Mi Nov 20, 2013 8:29

yogibaer hat geschrieben:Hallo Dennis,
dann sch.... doch auf den L und T, mach die Klasse BE für 17 jährige, Fahren unter Aufsicht. Damit darfst Du dann auch Trecker bis 3,5 to zulässiges
Gesamtgewicht und einen Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht fahren mit schwarzen Nummernschild fahren. Die Klasse BE schließt dann sogar
die Klasse L mit ein. Also auch Trecker bis 40km/h mit Anhänger für LoF-Transporte.
Gruß Yogi


Ich habe den BE, aber zu mir hieß es Zugfahrzeug 3,5t + Anhänger 1,5 x Zugfahrzeug also max. 8,75t (3,5t Zugf. + 5,25t Anhänger)?
Wobei ich keinen Autoanhänger mit mehr wie 3,5t kenne.

Schlepper hat sowieso grün und unsere Anhänger auch, ist also LuF (ja beides). Da sind es max. 2 x 8t da keine Drulu.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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