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DerHeinicke hat geschrieben:Dann noch Elektrik..und dann ganz ganz vielleicht die Bremsen, wenn ich Geld hab ...
Kennzeichen eines steuerbefreiten Fahrzeugs (2005)
„Grüne Kennzeichen“ sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge (§ 3 KraftStG), wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben, sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde). Ausgegeben werden die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen zu anderen Zwecken zu verwenden ist ein Vergehen gegen das Steuergesetz.
Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei Pkw oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden; dieser darf jedoch nur von entsprechend hochbesteuerten Fahrzeugen gezogen werden. Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden, sind steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeugs (§ 10 KraftStG).
Haha, heute auf meinen GB kam ja auch mein Opa und der hatte den MF 135 schon angemeldet.....auf Grün!
Jawoll!
Vielleicht war das früher mal so, daß eine kleine Wiese reichte, um ein grünes Kennzeichen bewilligt zu bekommen. Heute schaut sich das FA den Betrieb schon genauer an.
brennholz jürgen hat geschrieben:Die Woche ist rum! Wo sind die Bilder? Bei Bildern kann man nicht viel falsch machen.
Brennholz Jürgen
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