Also darf ich mir von meiner Hausschlachtung keine Brotzeit für die Arbeit machen weil ich damit die Hofstelle nicht verlassen darf. Ist das so richtig?
Mfg
Aktuelle Zeit: Mo Dez 01, 2025 3:47
Nick hat geschrieben:Also darf ich mir von meiner Hausschlachtung keine Brotzeit für die Arbeit machen weil ich damit die Hofstelle nicht verlassen darf. Ist das so richtig?
Mfg
fleischverkäufer hat geschrieben:Juristisch. Wer der Eigentümer des Tieres ist, ist relativ unerheblich. Er könnte aber letztlich die Entscheidungs Vollmacht haben, ob diese Tier überhaupt geschlachtet werden darf. Wenn er keine zugelassenene VVO Nr hat, kann er auf jeden Fall nicht der Besitzer des Tieres sein, und auch nicht werden, weil es nur auf einer zugelassenen VVO Hofstelle stehen darf. Ich kann auch der Eigentümer von einem LKW sein, solange ich aber keinen zulässigen Führerschein habe, darf ich den LKW nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Zum Thema zurück, Veterinär Rechtlich. derjenige auf dem die VVO Nummer zugelassen Hofstelle steht, hat als einziger das Recht hier eine Hausschlachtung zu beantragen, und dieses Fleisch darf auch nur in seiner Häuslichen Gemeinschaft verwertet werden, und sonst nirgendwo anders. Das Fleisch darf diese definierte Hofstelle nicht verlassen. Der Verkauf dieses Tieres an eine Privatperson, die nicht über eine VVO Nr verfügt, ist Veterinär Rechtlich unmöglich, und dadurch auch unwirksam. Der Käufer kann keinen Besitz, an den Tier erlangen.Das Tier muss auf der gemeldeten VVO. Hofstelle solange verbleiben, und dürfte nur mit einem zugelassenen Fahrzeug zu einer anderen VVO zugelassenen Hofstelle oder Schlachtstätte verbracht werden.
Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.
Bei Kaninchen können diese Untersuchungen (Fleischbeschau) unterbleiben, wenn die Tiere im Ursprungsbetrieb geschlachtet werden und keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen.
Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.
Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt.
Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so muss die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.
Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.
Der amtlichen (Schlachttier- und) Fleischuntersuchung (ggf. inkl. Trichinenuntersuchung) bei Hausschlachtungen unterliegen
Rinder
Schweine
Schafe
Farmwild
Ziegen und andere Paarhufer,
Pferde und andere Einhufer,
sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.
Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
Wo soll die Hausschlachtung und anschließende Fleischuntersuchung stattfinden? Vollständiger Name und Adresse, Kontaktdaten inkl. Telefon
Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
Wie viele Tiere werden geschlachtet?
Wer schlachtet die Tiere?

Schlachthygiene-Vorschriften? Bei einer Hausschlachtung? Jetzt wird's aber lustig.langholzbauer hat geschrieben: solange dabei keine Tierschutz - und ( Schlacht) Hygiene - Vorschriften verletzt werden?
fleischverkäufer hat geschrieben:https://www.stuhr.de/buergerservice/dienstleistungen/hausschlachtung-263-0.html?myMedium=1Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.
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