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Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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132 Beiträge • Seite 8 von 9 • 1 ... 5, 6, 7, 8, 9
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Nick » So Nov 02, 2025 17:49

Also darf ich mir von meiner Hausschlachtung keine Brotzeit für die Arbeit machen weil ich damit die Hofstelle nicht verlassen darf. Ist das so richtig?
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 02, 2025 17:57

Nick hat geschrieben:Also darf ich mir von meiner Hausschlachtung keine Brotzeit für die Arbeit machen weil ich damit die Hofstelle nicht verlassen darf. Ist das so richtig?
Mfg

Habe jetzt nicht nachgefragt. Denke aber, Wenn du mit in der häuslichen Gemeinschaft lebst, dann wirst du das bestimmt dürfen. Nur keinem anderen anbieten. Aber was soll’s. Manche sind eben so, und andere so.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon meyenburg1975 » So Nov 02, 2025 22:07

Ob der Käufer eine VVO Nummer hat, muss der Verkäufer nicht kontrollieren. Zumindest nicht auf landwirtschaftlicher Ebene. Auf gewerblicher Händlerebene mag das anders sein.
Ich melde das Tier zum Darum ab und fertig. Meldet der neue Tierhalter das Tier nicht an, bekomme ich eine Fehlermeldung, bestätige selbige und dann höre ich da nix mehr von.

Aber nehmen wir mal an, ich verkaufe das Tier an einen regulären Landwirt, das Tier wechselt auch ordnungsgemäß die Betriebsstätte.
Er möchte das Tier dann später für Eigenbedarf als Hausschlachtung seiner Bestimmung zuführen. Fragt mich, ob das bei mir gemacht werden kann, warum auch immer. Dann muss und darf er das Fleisch natürlich mitnehmen. Ein Haushalt ist keine Örtlichkeit, sondern eine Personengemeinschaft. Und zu der seinigen würde ich nicht dazu gehören.

Und Nein, da das Rind nicht in meinen Bestand übergeht, muss ich es auch nicht wieder anmelden.

Wenn man das alles an einem Tag macht , also das Tier quasi nur vom Stall zur Auffahrt oder die angrenzende Weide wechselt, mag das rechtlich eine Grauzone sein. Aber wohl rechtlich nicht anzugreifen.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Di Nov 04, 2025 8:53

Die Antwort ist doch vollkommen klar. Wenn das Tier den Besitzer gewechselt hat, darf der Verkäufer die Hausschlachtung nicht beantragen, weil er hat das Tier nicht mehr in seinem Bestand. Wenn er es wieder zurücknimmt, und eine Hauschlachtung beantragt, darf er das Fleisch natürlich nicht an den zurück verkauften Käufer liefern. Ob beide Seiten eine VVO. Nummer besitzen, spielt doch hier gar keine Rolle.Manchmal denkt man, schlimmer geht nimmer. Und dann wird man wieder ( mal )eines besseren belehrt.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 04, 2025 9:48

Fängst du jetzt mit einer neuen Lüge wieder an weiter zu streiten?
Seit wann muss eine Hausschlachtung " beantragt" werden?
Der letzte Halter meldet die HS im Hit und damit das Tier korrekt ab.
Ob er da noch Besitzer oder Eigentümer ist, spielt keine Rolle, wenn die Kopie der Beschaurechnung mit dem selben Todesdatum ordnungsgemäß beim Vetamt eingegangen ist!
Ob dabei die Lebendbeschau beim Landwirt und die Fleischbeschau beim Privathaushalt einer betriebsfremden Person erfolgt, spielt rechtlich keine Rolle.

Die Zuständigkeit des HIT endet mit der Abmeldung und die des VetAmtes mit dem positiven Beschauergebnis.
Der Rest ist Privatrecht das erstmal bis zum rechtsicheren Beweis von Verstößen der Unschuldsvermutung laut GG unterliegt und nicht mehr CC- relevant ist.

Nebenbei bemerkt ist der Verbrauch des Lanwirtes von Tieren nach Schlachtung in einem zertifizierten Schlachtbetrieb nur noch steuerlich eine Hausschlachtung und jeder Kunde, der davon etwas( auch auf Abrechnung mit dem Landwirt ) direkt beim Schlachtbetrieb abholt vet- rechtlich völlig legal, weil damit " die Schlachtung" als Dienstleistung an den gewerblichen Schlachtbetrieb ausgelagert wurde.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon egnaz » Di Nov 04, 2025 10:51

fleischverkäufer hat geschrieben:Juristisch. Wer der Eigentümer des Tieres ist, ist relativ unerheblich. Er könnte aber letztlich die Entscheidungs Vollmacht haben, ob diese Tier überhaupt geschlachtet werden darf. Wenn er keine zugelassenene VVO Nr hat, kann er auf jeden Fall nicht der Besitzer des Tieres sein, und auch nicht werden, weil es nur auf einer zugelassenen VVO Hofstelle stehen darf. Ich kann auch der Eigentümer von einem LKW sein, solange ich aber keinen zulässigen Führerschein habe, darf ich den LKW nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Zum Thema zurück, Veterinär Rechtlich. derjenige auf dem die VVO Nummer zugelassen Hofstelle steht, hat als einziger das Recht hier eine Hausschlachtung zu beantragen, und dieses Fleisch darf auch nur in seiner Häuslichen Gemeinschaft verwertet werden, und sonst nirgendwo anders. Das Fleisch darf diese definierte Hofstelle nicht verlassen. Der Verkauf dieses Tieres an eine Privatperson, die nicht über eine VVO Nr verfügt, ist Veterinär Rechtlich unmöglich, und dadurch auch unwirksam. Der Käufer kann keinen Besitz, an den Tier erlangen.Das Tier muss auf der gemeldeten VVO. Hofstelle solange verbleiben, und dürfte nur mit einem zugelassenen Fahrzeug zu einer anderen VVO zugelassenen Hofstelle oder Schlachtstätte verbracht werden.

Wo bleibt bei deinem Text die gesetzliche Grundlage?
Bei unserem Vetamt finde ich zur Hausschlachtung folgendes:
Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.

Die Hausschlachtung im Ursprungsbetrieb ist in dem Text aber doch noch erwähnt, und zwar ist dort folgendes geschrieben:
Bei Kaninchen können diese Untersuchungen (Fleischbeschau) unterbleiben, wenn die Tiere im Ursprungsbetrieb geschlachtet werden und keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen.

Die Hausschlachtung muss danach von dem Tierbesitzer beantragt werden. Er muss aber nicht der Aufzüchter sein. Auch wenn es etwas in Vegessenheit geraten ist, sind immer noch Hausschlachter unterwegs, die für Privatleute schlachten. Wo die Hausschlachtung zu erfolgen hat ist nirgends erwähnt. Dir bleibt jetzt höchstens noch nachzuweisen, dass ich Tiere nicht zur Hausschlachtung an Privatpersonen verkaufen darf. Ich habe dazu noch keinen Paragraphen gelesen.
Und um es noch einmal ganz klar zu sagen: mir ist der Unterschied zur gewerblichen Schlachtung völlig klar. Doch wie es in der Beitragsüberschrift steht, geht es hier um Hausschlachtung.
Gruß Eckhard
egnaz
 
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Nick » Di Nov 04, 2025 10:53

Er geht halt davon aus, oder möchte es so haben das Hausschlachtung ein Privileg für landwirtschaftliche Betriebe ist und nicht für jeden Haushalt.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Di Nov 04, 2025 14:43

https://www.stuhr.de/buergerservice/die ... myMedium=1
Hausschlachtung ist eine Schlachtung eines eigenen Tieres außerhalb von zugelassenen Schlachtstätten, wobei das Fleisch und die daraus hergestellten Produkte ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden dürfen.

Dies bedeutet auch, dass dieses Fleisch weder an Bekannte noch an Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, abgegeben werden darf. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abgabe unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgt.

Sofern eine Abgabe an Dritte geplant ist, so muss die Schlachtung in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb durchgeführt werden.
Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.

Der amtlichen (Schlachttier- und) Fleischuntersuchung (ggf. inkl. Trichinenuntersuchung) bei Hausschlachtungen unterliegen
Rinder
Schweine
Schafe
Farmwild
Ziegen und andere Paarhufer,
Pferde und andere Einhufer,
sofern Ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist.


Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
Wo soll die Hausschlachtung und anschließende Fleischuntersuchung stattfinden? Vollständiger Name und Adresse, Kontaktdaten inkl. Telefon
Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
Wie viele Tiere werden geschlachtet?
Wer schlachtet die Tiere?

Das ist jetzt ein Link von gefühlten 100 000 die genau das selbe aussagen. Und nein, ich habe nie behauptet, das ein Landwirt sein Vieh ( als Fleisch) nicht an eine Privatperson verkaufen darf. Es muss nur dann mit einen zertifierten Transporter zu einem zerifizierten Schlachtbetrieb ( als Werkvertag) verbracht werden, und da kann die Privatperson es dann für seinen Privatverzehr
abholen. Wenn der Landwirt das dann auch noch ordnungsgemäß verbucht, dann ist alles Gesetzlich im Lot. P.S. Nein, mir persönlich ist das vollkommen Egal, wer was macht. Das man aber hier so penetrant Unwahrheiten behauptet, entweder aus Unwissenheit, oder verbortheit ist schon beachtlich.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Qtreiber » Di Nov 04, 2025 15:00

Es geht JETZT darum, ob ich ein lebendes (!) Tier zur Hausschlachtung an eine Privatperson verkaufen darf und WO dieses Tier dann geschlachtet werden darf/muss. :klug:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 04, 2025 15:27

Aus obig verlinkten Beitrag vom Fleischi :

"Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anmeldung zur Hausschlachtung muss schriftlich erfolgen und sollte nachfolgende Angaben enthalten:

Wann soll die Hausschlachtung erfolgen?
Wo soll die Hausschlachtung und anschließende Fleischuntersuchung stattfinden? Vollständiger Name und Adresse, Kontaktdaten inkl. Telefon
Welches Tier wird geschlachtet (Tierart, ggf. Ohrmarke)?
Wie viele Tiere werden geschlachtet?
Wer schlachtet die Tiere?
"

PS: passend der Name " Stuhr" 8)

Das ist die Anmeldung zum Beschau bzw. zur Lohnschlachtung und ausdrücklich eine Anmeldung und kein Antrag auf , von "der roten Mafffia " gern gesehene Genehmigung jeder Hausschlachtung.

"Es muss nur dann mit einen zertifierten Transporter zu einem zerifizierten Schlachtbetrieb ( als Werkvertag) verbracht werden, und da kann die Privatperson es dann für seinen Privatverzehr
abholen."
Nein!
Die Sachkunde des Landwirts und seine Transportmittel von Strick des führigen Tieres über Triebwagen oder Viehtransporter/ Pferdehänger ohne Zertifikat reichen völlig aus um seine Tiere einer VVO-konformen oder privaten Schlachtstätte von seinem Betrieb direkt zuzuführen!

Belege bitte das Gegenteil in Gesetzesparagraphen oder gib endlich Ruhe!
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Di Nov 04, 2025 15:49

https://www.landkreis-straubing-bogen.d ... chtung.pdf
https://verwaltungsportal.hessen.de/lei ... 01_8966053
https://www.wochenblatt.com/landwirtsch ... 30856.html
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/fi ... chtung.pdf
Ich könnte jetzt noch 1000 Links dazu einstellen, weil jedes Veterinäeramt das selbe so voröffentlicht. Nein, Langholzbauer da hast du auch Recht, bei einer Hausschlachtung brauche ich keinen zertifizierten Transporter, weil da auch kein Transport ansteht. Weil dann wäre es auch keine Hausschlachtung.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Di Nov 04, 2025 16:02

Und auch alleine von der Logik schon, WENN das nicht so wäre, dann könnte jeder Bauer jeden Tag in Ebay Kleinanzeigen seine " Hausschlachtungen" für jede Privatperson anbieten. Suchen sie sich einen Esel aus, und dann wird der gleich für sie im Schuppen geschlachtet und zerlegt. Jeder Metzger, jeder Direktvermarkter , der diese hoherrenden Hygiene und Gesetzauflagen einhält, wäre dann mit dem Klammerbeutel gepudert, und eine Farce sondergleichen.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Di Nov 04, 2025 16:20

Der 2 Link zerstört schon Deinen Blödsinn!
Als Landwirt , der sein Tier zur Hausschlachtung verkauft, bin ich kein Lebensmittelunternehmer laut dem 3. Link.

Wie vernagelt kann ein Fleischverkäufer eigentlich sein, um zu begreifen dass " Haus"- Schlachtung sich allein auf den Verwendungszweck des gesamten Schlachtkörpers bezieht und nahezu nichts mit dessen Erzeugung und Weg bis dahin zu tun hat, solange dabei keine Tierschutz - und ( Schlacht) Hygiene - Vorschriften verletzt werden?
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Di Nov 04, 2025 16:35

Das ist wirklich unglaublich. Und er verhonepipelt damit auch noch die ganzen kleinen Metzger, Schlachter und vor allem die ganzen Direktvermarkter ( wovon ja auch viele Landwirte sind ) die Fleisch verkaufen. Und die diese ganzen hohen gesetzlichen Auflagen einhalten, und setzt denen mit seinen Beiträgen auch praktisch noch die Pappnase auf.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Qtreiber » Di Nov 04, 2025 16:37

langholzbauer hat geschrieben: solange dabei keine Tierschutz - und ( Schlacht) Hygiene - Vorschriften verletzt werden?
Schlachthygiene-Vorschriften? Bei einer Hausschlachtung? Jetzt wird's aber lustig.
fleischverkäufer hat geschrieben:https://www.stuhr.de/buergerservice/dienstleistungen/hausschlachtung-263-0.html?myMedium=1
Für die Hausschlachtung gelten keine gesetzlichen Hygienebestimmungen. Sie entscheiden selbst über die Sauberkeit Ihrer Arbeit.


Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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