ChrisB hat geschrieben:Diese Beispiele haben mit der Frage des TE, aber gar nichts zu tun![]()
Ob Er 2 Tiere im Jahr, als Hausschlachtung, schlachten kann![]()
Das kann der TE, eines auf seinen Namen, falls es Geschwister, Freunde ,das 2. Tier, auf deren Adresse
Doch hat es auch. Fleisch von einer Hof-Eigen- Hausschlachtung darf den Hof gar nicht verlassen. Falls er Geschwister, Onkel, Tanten , Schwager, Schwippschwager, Großneffen, Kleinneffen oder gute Bekannte hat, die nicht in häuslicher Gemeinschaft zu ihm leben, darf er denen auch nicht ein Gramm Fleisch schenken oder verkaufen. ( Was er macht, steht auf einem anderen Blatt). Wo kein Kläger da kein Richter.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet