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Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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132 Beiträge • Seite 7 von 9 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 02, 2025 9:53

ChrisB hat geschrieben:Diese Beispiele haben mit der Frage des TE, aber gar nichts zu tun :klug:
Ob Er 2 Tiere im Jahr, als Hausschlachtung, schlachten kann :roll:
Das kann der TE, eines auf seinen Namen, falls es Geschwister, Freunde ,das 2. Tier, auf deren Adresse :wink:


Doch hat es auch. Fleisch von einer Hof-Eigen- Hausschlachtung darf den Hof gar nicht verlassen. Falls er Geschwister, Onkel, Tanten , Schwager, Schwippschwager, Großneffen, Kleinneffen oder gute Bekannte hat, die nicht in häuslicher Gemeinschaft zu ihm leben, darf er denen auch nicht ein Gramm Fleisch schenken oder verkaufen. ( Was er macht, steht auf einem anderen Blatt). Wo kein Kläger da kein Richter.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » So Nov 02, 2025 9:55

Einmal noch, dann muss es aber auch gut sein!
Wenn der Landwirt ein Tier an eine Privatperson zur Hausschlachtung abgibt und diese Person das Tier von einer sachkundigen Person tierschutzkonform töten lässt, dann kann der abgebende Betrieb das Tier als letzter Halter mit der Codierung " Hausschlachtung " abmelden. Mit der amtlichen Fleischbeschau sowie fachgerechten Entsorgung der Abfälle endet auch die Kontrolle der Behörden, solange von dem Tier nichts weiterverkauft wird.

Die letzten Beispiele ändern daran auch nichts, weil es da um gewerbliche Tätigkeiten und Tierschutzverstöße geht.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 02, 2025 9:56

fleischverkäufer hat geschrieben:
ChrisB hat geschrieben:Diese Beispiele haben mit der Frage des TE, aber gar nichts zu tun :klug:
Ob Er 2 Tiere im Jahr, als Hausschlachtung, schlachten kann :roll:
Das kann der TE, eines auf seinen Namen, falls es Geschwister, Freunde ,das 2. Tier, auf deren Adresse :wink:


Doch hat es auch. Fleisch von einer Hof-Eigen- Hausschlachtung darf den Hof gar nicht verlassen. Falls er Geschwister, Onkel, Tanten , Schwager, Schwippschwager, Großneffen, Kleinneffen oder gute Bekannte hat, die nicht in häuslicher Gemeinschaft zu ihm leben, darf er denen auch nicht ein Gramm Fleisch schenken oder verkaufen. ( Was er macht, steht auf einem anderen Blatt). Wo kein Kläger da kein Richter.

https://www.bochum.de/Ordnungs--und-Vet ... chlachtung
Bei Hausschlachtungen handelt es sich gemäß § 2 Tierschutzschlachtverordnung um Schlachten außerhalb eines Schlachthofes, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet wird.

Hierbei ist es strikt verboten Fleisch an andere Personen abzugeben. Auch eine Abgabe an Nachbarn oder Verwandte ist strikt untersagt. Sollte Fleisch abgegeben werden, handelt es sich nicht mehr um eine Hausschlachtung.

Eine amtliche Schlachttieruntersuchung ist erforderlich, wenn der Verfügungsberechtigte unmittelbar vor der Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.

Im Anschluss an die Schlachtung ist eine amtliche Fleischuntersuchung durchzuführen. Hierzu sind die Schlachtungen frühzeitig dem Veterinäramt (möglichst drei Werktage) anzuzeigen. Im Rahmen der Fleischuntersuchung werden die erforderlichen weiterführenden Untersuchungen (zum Beispiel Trichinenprobenahme) durchgeführt.


Nur für die , die nicht in der lage sind, einen Link anzuklicken
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Nick » So Nov 02, 2025 10:03

Und wo genau steht da das das Fleisch den Hof nicht verlassen darf? Da steht das es nur vom Besitzer und seiner Familie vertilgt werden darf, aber nicht das es auf dem Grundstück auf dem es geschlachtet wurde verbraucht werden muß.
mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 02, 2025 10:05

Nick hat geschrieben:Und wo genau steht da das das Fleisch den Hof nicht verlassen darf? Da steht das es nur vom Besitzer und seiner Familie vertilgt werden darf, aber nicht das es auf dem Grundstück auf dem es geschlachtet wurde verbraucht werden muß.
mfg

Bei Hausschlachtungen handelt es sich gemäß § 2 Tierschutzschlachtverordnung um Schlachten außerhalb eines Schlachthofes, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet wird.

Hierbei ist es strikt verboten Fleisch an andere Personen abzugeben. Auch eine Abgabe an Nachbarn oder Verwandte ist strikt untersagt. Sollte Fleisch abgegeben werden, handelt es sich nicht mehr um eine Hausschlachtung.

Da steht das
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Nick » So Nov 02, 2025 10:08

eben nicht

Und ja da geht es um Wortklauberei, so wie die in Deutschland das haben wollen.

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon ChrisB » So Nov 02, 2025 10:14

Arbeitskollege, mit kleiner Rinderhaltung, die in der Kreisstadt wohnten!
Sollten schon vor 50 Jahren, im Städtischen Schlachthof schlachten :klug:
Wenn die aber ein Tier im Nachbardorf schlachteten, musste die nicht in den Schlachthof :lol: :P
Der TE, soll sich Bitte bei seinem amtlichen Fleischbeschauer informieren :!:
Ich treffe unseren ehemaligen jede Woche, beim Schafkopf :wink:
Vermutlich gibt es hier auch Regionale Unterschiede, bei der Nähe zum "Clemens T......" :roll:
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 02, 2025 10:17

Nick hat geschrieben:eben nicht

Und ja da geht es um Wortklauberei, so wie die in Deutschland das haben wollen.

mfg


FÜR MICH ist das keine Wortklauberei. Sondern relativ klar. Natürlich wenn der Besitzer nachweisen kann, das er selbst noch weitere Wohnsitze hat, dann wird er das Fleisch eventuell dahin mitnehmen dürfen. Das werde aber wohl die wenigsten sein.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Nick » So Nov 02, 2025 10:18

Redest du vom Besitzer des Tieres oder des Hofes? Vielleicht befragst du mal euren Hausjuristen zu diesem Thema.
mfg
Zuletzt geändert von Nick am So Nov 02, 2025 10:20, insgesamt 1-mal geändert.
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 02, 2025 10:20

Nick hat geschrieben:Redest du vom Besitzer des Tieres oder des Hofes?
mfg

Das ist das selbe. Aber ich bin jetzt wirklich raus, entweder stellst du dich so.., oder du willst mich hier veralbern. So, schönen Sonntag.-
Dem der Hof gehört, ist auch Besitzer der Tiere, er muss nicht der Eigentümer sein, der spielt hier aber keine Rolle-
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon 240236 » So Nov 02, 2025 10:31

fleischverkäufer hat geschrieben:
Nick hat geschrieben:Redest du vom Besitzer des Tieres oder des Hofes?
mfg

Das ist das selbe. Aber ich bin jetzt wirklich raus, entweder stellst du dich so.., oder du willst mich hier veralbern. So, schönen Sonntag.-
Dem der Hof gehört, ist auch Besitzer der Tiere, er muss nicht der Eigentümer sein, der spielt hier aber keine Rolle-
Nein, ist es nicht. Sobald mir der Käufer das Tier auf meinem Hof bezahlt ist er der neue Besitzer.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Höffti » So Nov 02, 2025 11:31

240236 hat geschrieben:
fleischverkäufer hat geschrieben:
Nick hat geschrieben:Redest du vom Besitzer des Tieres oder des Hofes?
mfg

Das ist das selbe. Aber ich bin jetzt wirklich raus, entweder stellst du dich so.., oder du willst mich hier veralbern. So, schönen Sonntag.-
Dem der Hof gehört, ist auch Besitzer der Tiere, er muss nicht der Eigentümer sein, der spielt hier aber keine Rolle-
Nein, ist es nicht. Sobald mir der Käufer das Tier auf meinem Hof bezahlt ist er der neue Besitzer.


Oh je. Wieder einer, der den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nicht kennt.
Kleines Beispiel, damit Du es vielleicht besser verstehtst:

Wenn ich heute nachmittag zu Dir komme und mir einen in Deinem Eigentum befindlichen Schlepper ausleihe und damit losfahre, bin ich solange Besitzer desselbigen, bis ich ihn Dir wieder zurückstelle. Du bleibst natürlich während der Ausleihe weiterhin der Eigentümer.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Nick » So Nov 02, 2025 11:34

Ob das bezahlen als ausreichend für Besitzübergang zu werten ist, ist wieder eine andere Frage.
Mir geht es nur darum daraufhinzuweisen wenn jemand behauptet, das in einem Text etwas zu finden ist, was so nicht drin steht.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon T5060 » So Nov 02, 2025 13:56

gelöscht, stand lange genug hier :-)
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 02, 2025 17:39

Juristisch. Wer der Eigentümer des Tieres ist, ist relativ unerheblich. Er könnte aber letztlich die Entscheidungs Vollmacht haben, ob diese Tier überhaupt geschlachtet werden darf. Wenn er keine zugelassenene VVO Nr hat, kann er auf jeden Fall nicht der Besitzer des Tieres sein, und auch nicht werden, weil es nur auf einer zugelassenen VVO Hofstelle stehen darf. Ich kann auch der Eigentümer von einem LKW sein, solange ich aber keinen zulässigen Führerschein habe, darf ich den LKW nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Zum Thema zurück, Veterinär Rechtlich. derjenige auf dem die VVO Nummer zugelassen Hofstelle steht, hat als einziger das Recht hier eine Hausschlachtung zu beantragen, und dieses Fleisch darf auch nur in seiner Häuslichen Gemeinschaft verwertet werden, und sonst nirgendwo anders. Das Fleisch darf diese definierte Hofstelle nicht verlassen. Der Verkauf dieses Tieres an eine Privatperson, die nicht über eine VVO Nr verfügt, ist Veterinär Rechtlich unmöglich, und dadurch auch unwirksam. Der Käufer kann keinen Besitz, an den Tier erlangen.Das Tier muss auf der gemeldeten VVO. Hofstelle solange verbleiben, und dürfte nur mit einem zugelassenen Fahrzeug zu einer anderen VVO zugelassenen Hofstelle oder Schlachtstätte verbracht werden.
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