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Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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132 Beiträge • Seite 1 von 9 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 9
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Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Crimson_Sabbath » Do Okt 30, 2025 13:06

Hallo zusammen,

wir haben einen kleinen Hof im Nebenerwerb in NRW.
Bislang haben wir einmal im Jahr, meist im Februar, 1-2 Rinder für den Eigenbedarf geschlachtet.

Mir würde es besser in den gesamten Ablauf passen, wenn die Rinder zukünftig im Oktober geschlachtet werden.

Nun habe ich im Kopf, dass man max. 2 GVE pro Jahr schlachten darf.
Frage:
- Stimmt das mit den 2 GVE in NRW? Wenn ich meinen Rhythmus wechsel, habe ich in dem Übergangsjahr mehr als die 2 GVE
- Falls es nicht stimmt, gibt es eine Grenze wo das Veterinäramt (oder ähnliche Institutionen) neugierig werden und einmal in die Truhe schauen wollen ob das Fleisch wirklich für den Eigenbedarf ist? Ich möchte die Leute einfach nicht bei mir auf dem Hof haben, Betriebsprüfungen u.ä. sind immer lästig. Auswerten könnten Sie es ja über die HIT-Datenbank.

Viele Grüße
Crimson_Sabbath
 
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Do Okt 30, 2025 13:32

Das Stichwort dazu lautet " Plausibilität".
Ob Du im Herbst oder Frühjahr schlachtest ist erstmal egal, weil normalerweise das lw. Abrechnungsjahr vom 1.7. bis 30. 6. läuft.
Du darfst noch jedes Tier "zur Hausschlachtung" an Privatpersonen verkaufen und mit dem Datum der Rechnung im HIT abmelden. :wink:
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Crimson_Sabbath » Do Okt 30, 2025 14:26

Ich meinte damit:
Wenn ich im Februar 2025 2 Tiere geschlachtet habe und nun im November 2, sind das im Kalenderjahr 4 Stk.
Die Plausibilität wäre hier zumindest fragwürdig (sind ja erst mal 4, wenn der Sachbearbeiter nachdenkt, kommt er ggfs. auf den Gedankengang das es sich hier um die jährliche "Winterschlachtung" handelt).

Mit dem Wirtschaftsjahr ist ein guter Punkt. Die Schlachtungen fallen in versch. Wirtschaftsjahre.

Den letzten Punkt verstehe ich ehrlich gesagt nicht, da stehe ich etwas auf dem Schlauch :D.
Crimson_Sabbath
 
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Do Okt 30, 2025 15:04

Da vermischen sich Veterinärrecht und Steuerrecht.

Als Bauer darfst leider lebensmittelrechtlich nichts geschlachtet ohne Zertifikat vom Hof lassen, obwohl uns steuerlich noch das 1/4 Schlachtkörper möglich wäre.
Wenn der "Nachbar oder Kunde "als Privatperson das lebende Tier zur Hausschlachtung am Tag des Todes zu einem angemessenem Preis erworben hat, bist Du sowohl Steuer- , als auch Lebensmittelrechtlich sicher.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon bauer hans » Do Okt 30, 2025 16:47

Hausschlachtungen dürfen nur in einer zugelassenen Schlachtstätte in NRW durchgeführt werden.
Verwursten für den Eigenbedarf ist zulässig.
wir schaffen uns :mrgreen:
bauer hans
 
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon egnaz » Do Okt 30, 2025 18:30

Hier in Nds sind Hausschlachtungen noch erlaubt. Es muss eine Fleischbeschau durchgeführt werden. Die ist bei uns aber so hoch, das eine gewerbliche Schlachtung nicht viel teurer ist. Das Fleisch darf aber nur für den Eigenbedarf bestimmt sein. So ist es wohl auch in Nrw. https://www.bochum.de/Ordnungs--und-Vet ... chlachtung
Bei 2 Rindern pro Jahr für den Eigenbedarf braucht es aber eine große Familie.
Gruß Eckhard
egnaz
 
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Qtreiber » Fr Okt 31, 2025 7:02

bauer hans hat geschrieben:Hausschlachtungen dürfen nur in einer zugelassenen Schlachtstätte in NRW durchgeführt werden.

Das halte ich für ein Gerücht.
Hier geht aber beim Begriff "Hausschlachtung" anscheinend etwas "drunter und drüber": Bei einer Hausschlachtung laut Gesetz darf KEIN Fleisch den Hof verlassen,, sprich verkauft werden (und auch nicht verschenkt).
Edit.
Zuletzt geändert von Qtreiber am Fr Okt 31, 2025 9:34, insgesamt 1-mal geändert.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
Qtreiber
 
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 8:25

Ja Richtig. War hier auch anscheinend gar nicht das Thema, nur solange bis Langholzbauer wieder mit seinem " fachlichen Nichtswissen" hier seine " Expertise " abgegeben hat. Wer aber als Landwirt selber Fleisch herstellen, also schlachten, verarbeiten und verkaufen will, geht das Natürlich auch, man muss nur diese paar Auflagen erfüllen :

Für die Selbstvermarktung von Fleisch sind strenge Hygienevorschriften, die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten (wie Herkunftsangaben) und die Beachtung von rechtlichen Auflagen (z. B. Zulassungen, Gewerbeanmeldung, Verpackungsgesetz) entscheidend. Es ist unerlässlich, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt, Gesundheitsamt und weiteren Behörden aufzunehmen, um individuelle Anforderungen zu klären.
Hygiene und Betrieb
Einhaltung der Hygienevorschriften: Es gelten strenge Anforderungen an die Betriebs-, Prozess- und Personalhygiene, die dokumentiert werden müssen.
Zulassungen: Alle Schlachtbetriebe, auch kleinere, benötigen eine Zulassung. Hierbei gibt es flexible Regelungen, die sich an der individuellen Situation orientieren.
Räume: Räume für Schlachtung, Zerlegung und Verkauf müssen baulich einwandfrei sein und getrennt von der Tierhaltung liegen.
Personal: Mitarbeiter müssen geschult sein und bestimmte Verhaltensregeln einhalten (z. B. keine Einnahme von Speisen und Getränken im Zerlegeraum). Kranke Mitarbeiter dürfen nicht in Kontakt mit dem Fleisch kommen.
Kühlkette: Nach der Schlachtung muss das Fleisch schnell auf eine Kerntemperatur von maximal +4- + 7 Grad oder weniger abgekühlt oder eingefroren werden.
Kennzeichnung und Dokumentation
Herkunftsangaben: Unverarbeitetes Fleisch muss das Aufzucht- und Schlachtland angeben (z. B. „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“).
Verpackung: Verpackungen müssen gut lesbare und unverwischbare Angaben enthalten.
Rückverfolgbarkeit: Eine lückenlose Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit mittels Bestandsregister und Schlachttagebuch muss gewährleistet sein.
Rechtliche Auflagen und Behörden
Behördenkontakt: Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Veterinäramt, Gesundheitsamt, Ordnungsamt und der Berufsgenossenschaft ist zwingend erforderlich.
Gewerbeanmeldung: Die Verkaufsaktivitäten, insbesondere der Verkauf in einem Hofladen oder die Verarbeitung zu Produkten wie Wurst, erfordern in der Regel eine Gewerbeanmeldung.
Verpackungsgesetz: Wer verpackte Ware in Verkehr bringt, muss sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren lassen.
Eichamt: Eine Verkaufswaage muss beim Eichamt angemeldet werden.
Steuerberater: Die Einnahmen müssen ordnungsgemäß verbucht und dem Finanzamt gemeldet werden.
Weitere Hinweise
Verarbeitung: Die Herstellung und der Verkauf von Fleischerzeugnissen (z. B. Wurst) ist bei der Direktvermarktung nur mit einer EU-weiten Zulassung erlaubt.
Straßenverkauf: Der Verkauf auf der Straße kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen; hierfür kann eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sein.

Quelle für die "Auflagen"?
/color]Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
• Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des
Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
• Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
• Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
• Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts;
hier insbesondere die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
• Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)
• Verordnung (EU) NR. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 […]
Zuletzt geändert von fleischverkäufer am Fr Okt 31, 2025 9:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Manfred » Fr Okt 31, 2025 8:47

@Crimson_Sabbath:
Im Zweifel einfach beim Veterinäramt anrufen und nachfragen. Die haben ja eh Zugang zu den Meldedaten für deine Rinder und sehe somit, was du als Hausschlachtung meldest.
Solange die Verbrauchsmenge für den Eigenbedarf halbwegs plausibel ist, sollte es keine Probleme geben.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 31, 2025 9:16

Was hat jetzt der Vortrag vom Fleischi mit Hausschlachtung zu tun?
Es mag der rote Mafia nicht gefallen.
Aber noch gibt es kein Gesetz, welches Privathaushalten die Schlachtung zur Eigenversorgung= Hausschlachtung verbietet.
In dem Moment, wo das Tier durch eine sachkundige Person fachgerecht getötet wird, kann mit einem Verkaufsvertrag die Verantwortung des Landwirtes rechtssicher enden.
Ob und wie weit er danach weiter mitarbeitet ist der eigenen Fantasie überlassen und behördlich kaum nachprüfbar.
Es kann aber nichts schaden, wenigstens die fachgerechte Entsorgung der Schlachtabfälle als Dienstleistung für die Käufer zu übernehmen. :wink:

PS:
Lest bitte zwischen den Zeilen!
Das Thema ist zu brisant, um da öffentlich drauf zu antworten und damit der Fleischindustrie und dem Finanzämtern Futter zu geben.
Zuletzt geändert von langholzbauer am Fr Okt 31, 2025 9:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 9:22

Anscheinend kannst du noch nicht mal lesen. Jeder Bauer darf sich wenn er will, mit seinem eigenen geschlachteten Fleisch die Wände tapezieren. Er darf aber nicht ein Gramm davon verkaufen, noch nicht mal verschenken. DU hast das VERKAUFEN aber hier rein gebaut.
Wenn der "Nachbar oder Kunde "als Privatperson das lebende Tier zur Hausschlachtung am Tag des Todes zu einem angemessenem Preis erworben hat, bist Du sowohl Steuer- , als auch Lebensmittelrechtlich sicher.

Du darfst noch jedes Tier "zur Hausschlachtung" an Privatpersonen verkaufen und mit dem Datum der Rechnung im HIT abmelden.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 31, 2025 9:32

Das mit dem Tapezieren gilt aber auch für jede Privatperson.
Und noch darf der Bauer seine Tiere an jede Privatperson verkaufen.
Damit findet die Hausschlachtung beim Käufer statt und hat nichts mehr mit dem Erzeugerbetrieb zu tun.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon ChrisB » Fr Okt 31, 2025 9:34

Ich habe auch bis zu 6 Stück, komplettes Rind, an je eine größere Familie verkauft :wink:
Hatte damit in Bayern, keine Probleme.
So wie oben geschrieben, mit kompletter Adresse, wurde auch bei der Fleischbeschau so angegeben.
Den jungen Deckbullen, habe ich für mich geschlachtet, wir sind auch eine große Familie.
Die letzten 4-5 Jahre, ist die Nachfrage wieder sehr groß??
So viele Tiere habe ich aber nicht,
in der Direktvermarktung, ist aktuell noch Geld zu verdienen, wo die Einrichtung, Zeit, Helfer usw. passt?
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 9:40

langholzbauer hat geschrieben:Das mit dem Tapezieren gilt aber auch für jede Privatperson.
Und noch darf der Bauer seine Tiere an jede Privatperson verkaufen.
Damit findet die Hausschlachtung beim Käufer statt und hat nichts mehr mit dem Erzeugerbetrieb zu tun.

Nein, darf er nicht. Das geht schon deshalb nicht, weil diese Privatperson wohl kaum eine Registrierte VVO. Nummer hat,( ein zugelassener Nutztierhalter oder Schlachtbetrieb ist) wo jeglicher Tierverkehr An und Abgemeldet werden MUSS. Wenn es sich nicht um Zwergkaninchen oder sonstige nicht registrierungspflichtige Nutztiere handelt. Das ist aber bei Rindern, Schweinen oder Schafen der Fall.- Das wäre sogar sofort mehrere Gesetzesverstöße, für beide Beteiligten. Und der Privatmann würde dann eine Schwarzschlachtung begehen.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 31, 2025 10:01

Erzähl mal den Gesetzestext!
Mit der Beschau wird jedes privat geschlachtete Tier für den innerfamiliären Verbrauch frei gegeben.
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