Aktuelle Zeit: Fr Sep 18, 2026 18:59
bauer hans hat geschrieben:Hausschlachtungen dürfen nur in einer zugelassenen Schlachtstätte in NRW durchgeführt werden.
Wenn der "Nachbar oder Kunde "als Privatperson das lebende Tier zur Hausschlachtung am Tag des Todes zu einem angemessenem Preis erworben hat, bist Du sowohl Steuer- , als auch Lebensmittelrechtlich sicher.
Du darfst noch jedes Tier "zur Hausschlachtung" an Privatpersonen verkaufen und mit dem Datum der Rechnung im HIT abmelden.
langholzbauer hat geschrieben:Das mit dem Tapezieren gilt aber auch für jede Privatperson.
Und noch darf der Bauer seine Tiere an jede Privatperson verkaufen.
Damit findet die Hausschlachtung beim Käufer statt und hat nichts mehr mit dem Erzeugerbetrieb zu tun.
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