Hallo zusammen,
wir haben einen kleinen Hof im Nebenerwerb in NRW.
Bislang haben wir einmal im Jahr, meist im Februar, 1-2 Rinder für den Eigenbedarf geschlachtet.
Mir würde es besser in den gesamten Ablauf passen, wenn die Rinder zukünftig im Oktober geschlachtet werden.
Nun habe ich im Kopf, dass man max. 2 GVE pro Jahr schlachten darf.
Frage:
- Stimmt das mit den 2 GVE in NRW? Wenn ich meinen Rhythmus wechsel, habe ich in dem Übergangsjahr mehr als die 2 GVE
- Falls es nicht stimmt, gibt es eine Grenze wo das Veterinäramt (oder ähnliche Institutionen) neugierig werden und einmal in die Truhe schauen wollen ob das Fleisch wirklich für den Eigenbedarf ist? Ich möchte die Leute einfach nicht bei mir auf dem Hof haben, Betriebsprüfungen u.ä. sind immer lästig. Auswerten könnten Sie es ja über die HIT-Datenbank.
Viele Grüße
