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Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon T5060 » Fr Okt 31, 2025 10:05

Ganz einfach, beim Veterinäramt anrufen, dann hab ich Rechtssicherheit und was nicht geht, geht eben nicht.
Das Unterlassen der Fleischbeschau ist übrigens keine OWI, sondern eine Straftat, auch bei ausschließlichem Eigenverbrauch.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 11:49

langholzbauer hat geschrieben:Erzähl mal den Gesetzestext!
Mit der Beschau wird jedes privat geschlachtete Tier für den innerfamiliären Verbrauch frei gegeben.

Bist du eigentlich wirklich so blö, oder stellst du dich nur so. Wer hat das denn bestritten ? Theoretisch darf das wahrscheinlich auch seinen Kindern verkaufen, oder vom Taschengeld abziehen,solange die in häuslicher Gemeinschaft leben. Er darf es auch einer externen Privatperson verkaufen, dann muss es nur bei einem zugelassenen Betrieb ( Lohn) geschlachtet und verarbeitet werden. Davon mal abgesehen, ging es dem Themeneröffner darum auch gar nicht.
Zuletzt geändert von fleischverkäufer am Fr Okt 31, 2025 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon frafra » Fr Okt 31, 2025 11:59

etwas mehr nettiquette würde hier durchaus passen !!
es gibt immer was zu tun , jabajaja........
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Manfred » Fr Okt 31, 2025 12:01

Der Lebendverkauf zur Hausschlachtung auf dem Hof wird ja bei den Amis gerne gemacht, um einschlägigen Schlachtstätten-Vorschriften auszuweichen.

Ob es in D dazu schon Urteile gibt?
Mir ist keine Vorschrift bekannt, die besagt, dass der Käufer eines Tieres, der dieses hausschlachten möchte, es zuerst zu sich nach Hause transportieren muss oder allgemeiner, es nur bei sich zuhause schlachten darf.
Entscheidend ist, dass er für den eigenen Haushalt schlachtet und die Produkte nur im eigenen Haushalt verzehrt werden.
Demnach könnte es durchaus legal sein, wenn jemand das Tier lebend kauft und dann gleich auf dem Hof schlachtet (falls sachkundig) oder durch einen sachkundigen Dritten schlachten lässt (natürlich mit der vorgeschriebenen Lebend- und Fleischbeschau), und der Bauer dann direkt die Schlachtung meldet.

Die Schlachtung meldet der letzte Halter, nicht der letzte Eigentümer.
Ein Schlachthof, der eine Schlachtung meldet, ist ja auch in vielen Fällen nur letzter Halter und nicht letzter Eigentümer des Tieres.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 12:39

Eine Privatperson darf ein Tier was in der HIT Datenbank meldepflichtig ist gar nicht kaufen. Somit kann er das auch nicht schlachten, oder halten oder was weiß ich. Das man sowas Überhaupt noch diskussieren muß, ist unglaublich. Man kann genauso gut diskutieren, ob jemand der mit dem LKW über die Autobahn fährt, einen Führerschein haben muss. Wäre das selbe.
https://www.praxis-agrar.de/betrieb/rec ... marktung/3
Tiere schlachten und zerlegen
Das Fleischhygienerecht wurde in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet, die sogenannte Hausschlachtung gehört der Vergangenheit an. Sobald Fleisch an andere abgegeben wird, handelt es sich immer um eine gewerbliche Schlachtung. Möglich sind hier Beschreibungen wie „eigene Herstellung“, „hausgemacht“ oder „aus eigener Schlachtung“.

Um eine gewerbliche Schlachtung durchführen zu dürfen, muss der Betrieb in der Regel hierfür zugelassen sein. Das zuständige Veterinäramt ist hier der richtige Ansprechpartner. Gleiches gilt für die Zerlegung von Fleisch, denn auch hier müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, beispielsweise zur Gestaltung der Räume, Oberflächen, Hygienebestimmungen und -konzepte.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 31, 2025 13:01

Sorry für den ganzen Fadenverlauf!
So lange weder Finanz- noch Vetamt hellhörig werden bleibt alles gut.
Finanzamtlich darf der Bauer heute noch 1/4 Schlachttiere unter Einbeziehung aller Schlachtkosten vermarkten.
Im Lebensmittelrecht braucht es die ganzen Anrekenungen etc. damit nur das erste Gramm davon gegen irgendwelche Einküfte den Hof verlässt.
Der Fleischi wird den gesetzlichen Beleg seiner Einstellung zu dem Thema schuldig bleiben.
GsD.darf noch( oder in Ostdeutschland wieder) jeder Privathaushalt hausschlachten.
Das ist ein Recht, welches zwar im Hintergrund besteht, aber unbedingt erhalten bleiben sollte.
@Manfred hat das nochmal gut aufgeschlossen.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 31, 2025 13:08

fleischverkäufer hat geschrieben:Eine Privatperson darf ein Tier was in der HIT Datenbank meldepflichtig ist gar nicht kaufen. Somit kann er das auch nicht schlachten, oder halten oder was weiß ich. Das man sowas Überhaupt noch diskussieren muß, ...

Kannst du dazu auch einen Gesetzestext liefern?
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Manfred » Fr Okt 31, 2025 13:09

Ist zwar alles OT, aber...

@fleischverkäufer:

Dadurch, dass du Unsinn behauptest, wir dieser nicht wahr.

Was in den letzten Jahren geregelt wurde, war der Graubereich der sogenannten Hausmetzger, die gewerblich Hausschlachtungen für andere durchführen.

Hausschlachtungen sind natürlich weiter zulässig.
Und wer nicht gewerblich für andere schlachtet, braucht auch nur Sachkunde, aber keinen amtlichen Sachkundenachweis.
https://www.landkreis-straubing-bogen.d ... chtung.pdf

Und auch die Behauptung
"Eine Privatperson darf ein Tier was in der HIT Datenbank meldepflichtig ist gar nicht kaufen."
wirst du mir nicht belegen können.
Die ist alleine schon durch die ganzen privaten Hobbyhaltungen ohne Erwerbsabsicht hinfällig.

Und eine HIT-Registrierung benötigen nur die Halter, nicht die Eigentümer.
Frag einfach mal bei einem Veterinäramt nach. Nirgends steht, dass Eigentümer und Halter identisch sein müssen.
Eine Privatperson kann so viele Rinder beeigentumen wie sie will, solange diese von den Haltern ordnungsgemäß gehalten und gemeldet werden.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 13:19

langholzbauer hat geschrieben:
fleischverkäufer hat geschrieben:Eine Privatperson darf ein Tier was in der HIT Datenbank meldepflichtig ist gar nicht kaufen. Somit kann er das auch nicht schlachten, oder halten oder was weiß ich. Das man sowas Überhaupt noch diskussieren muß, ...

Kannst du dazu auch einen Gesetzestext liefern?

Ja kann ich, kannst du selber aber auch, das Netz ist voll damit.

https://josera-agri.com/de/ratgeber/sch ... ltung.html
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon langholzbauer » Fr Okt 31, 2025 13:28

Echt jetzt?
Die Seite eines Futterverkäufers?
Mit Schweinen in einem Faden zu Rindern ?
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 13:36

Hausschlachtungen für den eigenen Bedarf sind weiter zulässig, steht auch nicht zur Debatte. Kann man den Esel auch an den Frontlader hängen, wenn den Veterinär das nicht stört bei der Beschau. Solange man kein Fleisch verkaufen will.
Eine Privatperson darf ein Tier was in der HIT Datenbank meldepflichtig ist gar nicht kaufen

Das versteht sich von selber, weil die Privatperson das Tier weder als Zu nach als Abgang melden kann. Es wird auch kein Gesetz geben, das man ohne Führerschein nicht besoffen Auto fahren darf, weil das fahren ohne Führeschein das schon automatisch ausschliesst.Es verschärft nur die Strafe nochmal signifikant.
Eine Privatperson kann so viele Rinder beeigentumen wie sie will, solange diese von den Haltern ordnungsgemäß gehalten und gemeldet werden.
Stimmt, tut aber nichts zur Sache. kann auch die Volksbank der Eigentümer sein, spielt aber keine Rolle. Entscheidend ist die VVO Nr. der zugelassenen Hofstelle wo der Esel steht. Und dann die VVO Nr. wo der Esel dann hin geht.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon Fassi » Fr Okt 31, 2025 13:44

Das ist ne Grauzone, die der Chef vom Fleischverkäufer mit seinen Geschäftspartnern vermutlich bald schließen wird, um auch den letzten Konkurrenten aus dem Markt zu drängen und sich das Oligopol zu sichern.

Und ja, jede Privatperson darf Tiere kaufen. Sie hat dann 8 Tage Zeit die nötigen Registrierungen und Anmeldungen zu machen. Hab ich selber damals so gemacht als ich auf Rinder umgestellt habe und auch schon ein zwei Mal beim Lebendverkauf. Dem Käufer steigt das Amt aufs Dach, nicht dem Verkäufer. Und jetzt kommt das Geheimnis, dass der Verkäufer nicht kennt, weil er eben nur Fleisch verkäuft und keine Tiere. Ich verkaufe das Rind und melde es ab. Dafür sind keinerlei HIT- Daten nötig. Der Metzger meldet es als geschlachtet und damit endgültig ab. Und schon sind zumindest die Aufsichtsbehörden seitens des HIT zufrieden. Da fragt kein Schwein weiter nach.

Die (übertriebene) Lebensmittelhygiene ist ne andere Sache.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 13:57

Wichtig ist das du das selber glaubst. Also ich komme jetzt auf deinen Hof, sage den Esel würde ich gerne kaufen. Ob der Typ eine VVO Nr vorlegen kann oder nicht, das ist oder wird nicht dein Problem sein, wenn der den dann in seiner Mietwohnung einstallt, und du den verkauft hast ? Na, da habe aber ich meine Zweifel.
Ob diese ganzen Auflagen Sinn machen, ok, darüber kann man streiten.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon fleischverkäufer » Fr Okt 31, 2025 14:19

langholzbauer hat geschrieben:Echt jetzt?
Die Seite eines Futterverkäufers?
Mit Schweinen in einem Faden zu Rindern ?

Ja echt jetzt. Kannst dir auch gerne eine andere Seite mit Rindern suchen, die gibt es auch. Da muss auch jedes einzelne Tier bei der HIT An und Abgemeldet werden, bei Schweinen nur die einzelne Partie. Übrigens ist das Thema sicherlich nicht zum lachen. Diese MKS Wasseresel in Brandeburg im Januar hatten das Potenzial eine ganze Branche Platt zu machen. Tierseuchenbekämfung sollte bei allen und allen Gattungen sehr Ernst genommen werden.
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Re: Max. mögliche Hausschlachtungen in einem Jahr

Beitragvon T5060 » Fr Okt 31, 2025 14:40

Wer direkt vermarkten will, muss sich halt an die Gepflogenheiten halten bzw. muss sie schaffen.
Warum soll der eine Direktvermarkter mit einer Billigkeitsregelung, den "zertifizierten " Direktvermarktern und ordentlichen Metzgereien
im Geschäft rumsauen und jene schädigen, die ihr Geschäft mit größerem Aufwand betreiben.
Ein ganz klein wenig geht im "Graubereich" und das sollte reichen.

Das Geschäft von Fleischi oder dem großen LEH ist ohnehin davon nicht berührt.

Und wenn was Leckeres zum Privatschlachten da steht, dann fährt man das zu einer EU-zertifizierten Schlachtstätte
und verkauft das dann Privat.

Steuerlich ist das egal, da wir Optierer sind und bei der Gewerbesteuer unter dem Freibetrag bleiben.
Haftpflichtversichert ist das auch. Und so kann mir niemand ans Bein pissen, das ist die Sache nicht wert.
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