Ganz einfach, beim Veterinäramt anrufen, dann hab ich Rechtssicherheit und was nicht geht, geht eben nicht.
Das Unterlassen der Fleischbeschau ist übrigens keine OWI, sondern eine Straftat, auch bei ausschließlichem Eigenverbrauch.
Aktuelle Zeit: Mo Dez 01, 2025 4:19
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]langholzbauer hat geschrieben:Erzähl mal den Gesetzestext!
Mit der Beschau wird jedes privat geschlachtete Tier für den innerfamiliären Verbrauch frei gegeben.
Tiere schlachten und zerlegen
Das Fleischhygienerecht wurde in den vergangenen Jahren grundlegend überarbeitet, die sogenannte Hausschlachtung gehört der Vergangenheit an. Sobald Fleisch an andere abgegeben wird, handelt es sich immer um eine gewerbliche Schlachtung. Möglich sind hier Beschreibungen wie „eigene Herstellung“, „hausgemacht“ oder „aus eigener Schlachtung“.
Um eine gewerbliche Schlachtung durchführen zu dürfen, muss der Betrieb in der Regel hierfür zugelassen sein. Das zuständige Veterinäramt ist hier der richtige Ansprechpartner. Gleiches gilt für die Zerlegung von Fleisch, denn auch hier müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, beispielsweise zur Gestaltung der Räume, Oberflächen, Hygienebestimmungen und -konzepte.
fleischverkäufer hat geschrieben:Eine Privatperson darf ein Tier was in der HIT Datenbank meldepflichtig ist gar nicht kaufen. Somit kann er das auch nicht schlachten, oder halten oder was weiß ich. Das man sowas Überhaupt noch diskussieren muß, ...
langholzbauer hat geschrieben:fleischverkäufer hat geschrieben:Eine Privatperson darf ein Tier was in der HIT Datenbank meldepflichtig ist gar nicht kaufen. Somit kann er das auch nicht schlachten, oder halten oder was weiß ich. Das man sowas Überhaupt noch diskussieren muß, ...
Kannst du dazu auch einen Gesetzestext liefern?
Eine Privatperson darf ein Tier was in der HIT Datenbank meldepflichtig ist gar nicht kaufen
Stimmt, tut aber nichts zur Sache. kann auch die Volksbank der Eigentümer sein, spielt aber keine Rolle. Entscheidend ist die VVO Nr. der zugelassenen Hofstelle wo der Esel steht. Und dann die VVO Nr. wo der Esel dann hin geht.Eine Privatperson kann so viele Rinder beeigentumen wie sie will, solange diese von den Haltern ordnungsgemäß gehalten und gemeldet werden.
langholzbauer hat geschrieben:Echt jetzt?
Die Seite eines Futterverkäufers?
Mit Schweinen in einem Faden zu Rindern ?
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