Aktuelle Zeit: Mo Dez 01, 2025 4:19
fleischverkäufer hat geschrieben:Kenne die Gesetzeslage aber ganz anders.
egnaz hat geschrieben:fleischverkäufer hat geschrieben:Kenne die Gesetzeslage aber ganz anders.
Dann mal her mit den Gesetzen.
In deinem Beispiel bringst du viele verschiedene mögliche Gesetzesverstöße vor, die aber nicht mit dem eigentlichen Fragestellung zu tun haben. Natürlich darf der Kunde auf dem Hof nicht einfach so schächten. Er könnte aber ein Bolzenschussgerät dabei haben und Sachkundig sein. Wenn dann der Verkäufer auf dem Hof geeignete Räumlichkeiten hat und der Veterinär zur Fleischbeschau kommt, ist doch für die Hausschlachtung alles in Ordnung.
Solche Links sind doch nicht rechtskräftig. Es geht da auch nicht um Hausschlachtung und um Abmeldung..
Kenne mich mit diesem Thema nicht aus und habe mich auch nicht befasst.fleischverkäufer hat geschrieben:Stehen bereits auf Seite 1 in dem Thema. Verlinken und dann lesen, es wimmelt von Gesetzen die das Thema Fleischvermarktung betrifft.
fleischverkäufer hat geschrieben:Interessant, also wenn Alibaba Ötztürk auf deinen Hof kommt, und sagt ich hätte gerne den dritten Bullen in der Bucht. Und du sagst ihm, der kostet 2500 €. Dann sagt der ist ok, und nimmt den dann mit, und dann ist der Fall für dich erledigt? Oder noch besser, er ist ja dann der Eigentümer, und schneidet den sofort auf deinem Hof durch den Hals, dann ist das auch Gesetzlich erlaubt? Wundert mich doch. Kenne die Gesetzeslage aber ganz anders.

Rückverfolgung ist möglich. Man hat ja den Abnehmerfleischverkäufer hat geschrieben:Dann ist das komplette System ein Absurdum, wenn das so ist. Und eine gegebenenfalls notwendige Rückverfolgung unmöglich.
Marian hat geschrieben:Du behauptest ich brauche zur Abmeldung eines Tieres aus meinem Bestand die VVVO des Übernehmers.
Das stimmt nicht.
Punkt

Marian hat geschrieben:. Ich hab Ende der 90er Anfang Zweitausender in der Uckermark auch noch Schweine am FL baumelnd über die Bundesstraße quer rüber zum Hof gefahren... .
fleischverkäufer hat geschrieben:Macht trotzdem überhaupt keinen Sinn. Das Tier vor allem beim Rind, soll und muss von der Geburt bis zu Schlachtung nachvollziehbar sein, das ist das Gesetz. Und das ganze nicht über irgendwelche Namen, sondern über VVO und Tiernummern in der HIT Datenbank. Ist ja dann klar nicht möglich. Wenn ein Rind ohne Ohrmarke bzw. Nachvollziehbare VVO. am Schlachthof ankommt, dann ist eigentlich klar was damit zu passieren hat. Übrigens gab es zu den Haltungsstufen vor kurzem auch noch Probleme bei einem Vermarkter. Sollte dieses Tier jetzt auch noch eine Krankheit oder Seuche haben, dann wird es ja noch mal richtig Lustig für die Veterinäre, mit der Rückverfolgung.
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