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Wenn du es nicht abmelden kanns, wie machst du das dann? Abmelden muss man es ja, sonst stimmt der Bestand ja nicht.egnaz hat geschrieben:Hier gab es einen Schafhalter mit eigenem Schlachthaus. Der hatte aber keine Lust die EU Zulassung zu beantragen. Er hat dann auf Hausschlachtung umgestellt. Die Tiere wurden dann lebend an die Kunden verkauft. Er hat dann im Lohn die Hausschlachtung für die Kunden auf seinem Betrieb durchgeführt. Natürlich mit Fleischbeschau und Wissen des Vetamts. Am Opferfest sind so hunderte Tiere geschlachtet worden. Eine Person war dann nur mit Abrechnung und ausstellen der Begleitdokumente beschäftigt. Der Amtsveterinär ist an solchen Tagen auch vor Ort gewesen.
Ich verkaufe auch hin und wieder Lämmer lebend an Privatkunden. Denen stelle ich ein Begleitdokument aus.Im Vit abmelden kann ich sie natürlich nicht, da Privatkunden keine Nr. haben. Das ist aber nicht mein Problem.
Ich habe auch noch kein Gesetz gelesen, wonach das verboten ist.
Wer etwas anderes behauptet, muss erst einmal das passende Gesetz zeigen.
Fendt 308 ci hat geschrieben:Wenn das Tier aber lebendig verkauft wird, spielt das keine Rolle! Keine Ahnung, was daran nicht zu verstehen ist.

fleischverkäufer hat geschrieben:Dann solltest du dir einfach mal die Zeit nehmen, und die Gesetze nachlesen. Jeder Fleischverkauf ist automatisch eine gewerbliche Schlachtung.
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