forenkobold hat geschrieben:Und schon wieder schlägt die Peinlichkeit mit aller Gewalt in unserem Forum auf.
Das Kooperationsabkommen wurde vom Bauernverband aufgekündigt.
Und ja.. mir ist bewußtm dass es auch unter BVauernverbandsmitgliedern Schmarotzer gibt.
Mit gutem Gewissen dürftem de keine Sorte anbauen, die jünger als 10 Jahre ist. Bei älteren Sorten befürworte ich auch freien Nachbau.
Hey Kobold, ich habe nie behauptet das ich auch nur annähernd Deine Intelligenz erreiche. Aber die Peinlichkeit ist ganz auf Deiner Seite.Rahmenregelung beim Nachbau läuft aus!
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hat die bestehende
Rahmenregelung zum Nachbau gekündigt. Dementsprechend entfallen ab der
Aussaat zur Ernte 2009 auch die in der Rahmenregelung enthaltenen Rabattregelungen.
Ohne Anschlussvereinbarung greifen die gesetzlichen Regelungen,
wonach verwendetes Nachbausaat- und Pflanzgut bei geschützten Sorten ohne
Ausnahme kostenpflichtig ist. Die Kleinerzeugerregelung gilt allerdings weiter.
Bekanntermaßen unterliegt sämtliches verwendetes Nachbausaat- und Pflanzgut
von geschützten Sorten der Nachbaugebühr, die aufgrund höchstrichterlicher
Rechtsprechung nicht mehr als 50 % der Z-Lizenzgebühr betragen darf.
Hinsichtlich der Auskunftspflichten ist über die höchstrichterliche Rechtsprechung
festgestellt, dass der Sortenschutzinhaber oder die von ihm beauftragte
Organisation Auskunftserteilung über Nachbau verlangen kann, wenn beim
Sortenschutzinhaber oder der von ihm beauftragten Organisation konkrete Anhaltspunkte
für einen Nachbau vorliegen (z. B. Kauf von Z-Saatgut oder die
Aufbereitung von Nachbau). Landwirte können auch individuelle Vereinbarungen
mit Züchtern über die Höhe der Nachbaugebühr treffen
http://www.alf-sw.bayern.de/informator_sept__08.pdf Seite 10
Besser mal Informieren, als andere für bescheuert zu erklären.
Würde mich nur interessieren warum das Kolaborationsabkommen ( sorry, die kleine Verbalhohnung kann ich mir nicht verkneiffen) damals gekündigt wurde. War es weil der BV seine Basis nicht im Griff hatte, oder weil ein Urteil die geforderten 80% Lizensgebühren der gesetzlichen Veranlagung kassiert hatte?
Trotzdem wünsche ich Dir noch schöne Karnevalstage.
Aber trinke besser kein Bier, es könnte ja aus "unverzolltem" Nachbaugetreide hergestellt worden sein, und das willst Du doch nicht unterstützen?
Trinke besser Weinbrand-Cola. Der Zucker im Cola basiert sicher auf einwandfreiem Z-Saatgut.