Aktuelle Zeit: So Mai 19, 2024 0:13
Moderator: Falke
...jedes Mittel ist zur Abwehr eines Angriffes auf Leib und Leben recht
Neidhart hat geschrieben:...jedes Mittel ist zur Abwehr eines Angriffes auf Leib und Leben recht
Nein!!! es unterliegt nach deutschem Recht der "Erforderlichkeit" und wird in Österreich als
"gerechtfertigte Maß der Verteidigung" bezeichnet! d.h. von der Annahme ausgehend "jedes Mittel" sei
gerechtfertigt, bist Du schon im Dschungel der Notwehrüberschreitung gefangen. Gehend bis zum Wegfall
sämtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
mfg
Zu früheren Zeiten hätte es da nen Pfosten in die Speichen des Voderrades gegeben, dann wäre der Bursche gleich mal unfreiwillig über den Lenker abgestiegen
es gibt sehr ländl. gegenden und auch noch Dörfer wo jeder jedem hilft.
Es gibt aber auch Dörfer wo das Vetamt gleich gerufen wird, wenn eine Kuh brünstig ist, die Bauern mit 8 km / h im Slalom mit dem 936 um die Hundedamen fahren dürfen.
Die Exekutive hätt ich dir schon gezeigt.
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