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Nachfolge - wie kann's gehen ?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon Paul9876 » Mi Sep 12, 2018 19:29

Hallo Forum,

vielen Dank für die Antworten.
Viele sind ja -zurecht- sehr kritisch.

Als nächste Aktion muss ich mir einen Einblick in die Bücher geben - wenn der LBD im Haus ist, ich denke das ist 1x im Quartal.
Ich denke, dass ich hier von einer realistischen Aussage ausgehen kann, wenn ich die Jungs vom Buchführungsdienst nach deren Meinung frage ?!

Wegen der Rente habe ich nachgeforscht - es ist tatsächlich so dass es bei der Rente ohne Übergabe eine Änderung geben soll - zumindest geht es hier gerade vors OLG...
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon Family Guy » Mi Sep 12, 2018 20:27

Die Bücher solltest du zusammen mit deinem Vater ansehen, zeitnah, da brauchst du den Buchführungsdienst nicht. Wenn er das nicht möchte, weißt du ja Bescheid.
Habt ihr euch überhaupt mal, gleichberechtigt, über die Zukunft des Betriebes unterhalten, oder haben deine Eltern immer nur gesagt, wie es gemacht wird?
Sprecht miteinander, das hat bislang, glaube ich, gefehlt.
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon T5060 » Mi Sep 12, 2018 21:24

Theoretisch ausgedrückt : Substitution auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, in eine Richtung die eigentlich keiner kennt, weil sie keiner kennen kann

Man braucht drei Strategien :

A: Die alte, für die man gelobt wird und mit man das Geld für B ( wer für A noch Geld verdienen muss, sollte über den Ausstieg nachdenken ) verdient
B: Dort wo wir hin müssen und hin wollen
C: und halt wie komme ich als Unternehmer von A nach B
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon 15er » Do Sep 13, 2018 7:11

Estomil hat geschrieben:Nachtrag: der Hof an sich hat kaum einen Wert. Den kann deine Schwester gern haben.
Der eigentliche Wert des betriebes liegt im Grund und Boden. Der hat jetzt einen wert und wird auch noch in hundert Jahren einen wert haben.

Staelle, Maschinenhallen und ein Betriebsleiterhaus haben nur solange einen wert, solange sie gut in Schuss sind und jemand sie wirtschaftlich nutzen kann.
Sprich wenn du 400mastbullen bei dir Einstellen kannst lässt sich die Kiste leicht verkaufen. Wenn nur Platz für 50bullen ist reden wir von einer Investitionsruine.

Für das riesen Wohnhaus, dass sich nur schwer umbauen und vermieten lässt sieht das ähnlich aus.
Mittelfristig wird der Grossteil abgerissen werden müssen.

Wenn dein Vater das alles hätte verhindern wollen hätte er schon vor 20jahren einen Nachfolger aufbauen müssen und massiv investieren müssen. Da reden wir aber von 7stelligen Summen.

Der koenigweg weg lautet also verpachten und zusehen, dass nichts verkauft werden muss.


So ein Schwachsinn, ich hab jetzt keine Ahnung wie das fränkische Maintal so dasteht und die Entwicklung zu erwarten ist.
Aber grundsätzlich ist eine Hofstelle und prviligierte LW allein schon wegen dem Baurecht unbezahlbar. Da wenn man nur kurz an seine Nachfahren denken mag und die Wohnungsnot mit den brutalen Baugrundpreisen manchen Orts heranzieht, kann man diese Behauptung nicht ernst nehmen.

Ansonsten ist glaube ich alles gesagt, ausser das Alter der Kinder wäre evtl noch ein Faktor. Hat deine Schwester Kinder?
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon CarpeDiem » Do Sep 13, 2018 8:05

15er hat geschrieben:Aber grundsätzlich ist eine Hofstelle und prviligierte LW allein schon wegen dem Baurecht unbezahlbar.

Da gebe ich dir absolut recht, aber nicht wenn dort ein riesiger Bullen-/Schweinestall vorhanden ist. Dann wäre nämlich die Wohnanlage, die den eigentlichen Wert darstellt, völlig wertlos. Gestank und Emmissionen sind out, völlig out. Das hat unser geschätzter User @Estomil offenbar noch nicht bemerkt, dass Parteien und NGO's sind seltener Einmütigkeit mit Düngeverordnung, Baurecht u.ä. dem Kram ein Ende bereiten.

Deshalb würde ich an der Stelle des Threaderstellers vor allem in den Hof als exquisite Wohnanlage investieren. Hier lassen sich ganz andere Renditen erwirtschaften als in der Lw, diese allenfalls als schmückendes Beiwerk mitlaufen lassen unter Mitnahme aller staatlichen Subventionssegnungen!
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon 15er » Do Sep 13, 2018 8:32

CarpeDiem hat geschrieben:
15er hat geschrieben:Aber grundsätzlich ist eine Hofstelle und prviligierte LW allein schon wegen dem Baurecht unbezahlbar.

Da gebe ich dir absolut recht, aber nicht wenn dort ein riesiger Bullen-/Schweinestall vorhanden ist. Dann wäre nämlich die Wohnanlage, die den eigentlichen Wert darstellt, völlig wertlos. Gestank und Emmissionen sind out, völlig out. Das hat unser geschätzter User @Estomil offenbar noch nicht bemerkt, dass Parteien und NGO's sind seltener Einmütigkeit mit Düngeverordnung, Baurecht u.ä. dem Kram ein Ende bereiten.

Deshalb würde ich an der Stelle des Threaderstellers vor allem in den Hof als exquisite Wohnanlage investieren. Hier lassen sich ganz andere Renditen erwirtschaften als in der Lw, diese allenfalls als schmückendes Beiwerk mitlaufen lassen unter Mitnahme aller staatlichen Subventionssegnungen!



Was heute Out ist und was nicht, ist in meine Augen nicht relevant.

Langfristig gesehen macht man mit Imobilien und natürlich auch Grund und Boden nichts verkehrt und schon garnicht wenn man es "nur" erben muss und Nachkommen da sind.

Was will ich ohne Kinder mit irgendeinem alten Bauernhof mit dem ich nur Arbeit, Ärger und Kosten habe?!?! Nichts, das werden die alten Romantiker und Austragsbauern in Spe zwar nicht so sehen ,aber gut.

Hab ich aber Kinder und will ich für die was schaffen, ist so eine Möglichkeit einmalig, in 20 Jahren juckt es doch keinen mehr ob da mal Sauen, Ochsen oder Hühner gehalten wurden, da kann sich einer ein einmaliges Anwesen mit 25ha schaffen was man vermutlich nicht mal kaufen kann, wenn man es sich auch leisten könnte.

Ich habe das Glück auf einem solchen Hof leben zu dürfen, klar kostet das ne Stange Geld und viel Arbeit die ganzen Nebengebäude usw. Haut man da mal ein paar Jahre drauf hat man eine Immobilie um die die dich viele Beneiden.
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon countryman » Do Sep 13, 2018 8:53

Der Liebhaberwert von Resthofstellen ist ein scheuer Geselle.
Ich hatte mal ein Ärztepaar in der Heukundschaft die sich so einen Traum realisiert haben, Traumlage am Ortsrand, Flussnähe, Pferdeparadies. Dann wurden sie älter und die Sache doch etwas groß. Jahrelang haben sie Käufer gesucht die die repräsentative, gut erhaltene Anlage, Denkmalschutz, Außenbereich, übernehmen wollten.
Gewerbliche Nutzung einschl. Reiterhof war dort nämlich leider nicht genehmigungsfähig, ebenso wie der Ausbau weiterer Wohneinheiten...

Der TE hat erstmal ein mehr oder weniger renovierungs- und umbaubedürftiges Objekt vor der Brust das auf unabsehbare Zeit mit Wohnrechten blockiert ist.
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon Family Guy » Do Sep 13, 2018 9:53

Estomil hat geschrieben:Nachtrag: der Hof an sich hat kaum einen Wert. Den kann deine Schwester gern haben.
Der eigentliche Wert des betriebes liegt im Grund und Boden. Der hat jetzt einen wert und wird auch noch in hundert Jahren einen wert haben.

Staelle, Maschinenhallen und ein Betriebsleiterhaus haben nur solange einen wert, solange sie gut in Schuss sind und jemand sie wirtschaftlich nutzen kann.
........


Ist zwar radikal ausgedrücckt, ich stimme dem aber voll zu. Das Wohnhaus hat den Wert eines "normalen" Wonhauses, alles andere, wenn es keine Nutzung mehr gibt, hat den Wert, nein kostet die Abbruchkosten, es sein man findet eine sinnvolle Folgenutzung, was ganz selten gelingt.

Ist aber in der Indutrie nicht anders, eine Zuckerfabrik z.B. kostet 100 Millionen, wenn sie die Hoftore zuschiebt ist sie noch niccht mal 1,--€ wert, es sei dann man hat eine Folgenutzung als Bauland oder ähnliches. Gilt auch für eine Autofabrik, Stahlwerk usw.

Der Grund und Boden hingegen ist "ewig".
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon 15er » Do Sep 13, 2018 9:59

Wenn ihr meint, es gibt da wohl enorme regionale Unterschiede.

Bei uns werden alte freistehnde Bauernhäuser mit 2 ha Grund ums Haus im sieben stelligen Bereich gehandelt, abbruchreif, vollgemüllt und mit einigen netten "Bodenschätzen".

Und die werden nicht nur so hoch angeboten sondern auch verkauft.
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon CarpeDiem » Do Sep 13, 2018 10:48

15er hat geschrieben:Was heute Out ist und was nicht, ist in meine Augen nicht relevant.

Das sagen dir dann die "besorgten Bürger," wenn du ein solches Bauvorhaben aufsetzen willst....!
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon wastl90 » Do Sep 13, 2018 11:46

Was die Hofstelle wert ist kann man pauschal nicht sagen. Da kommt es darauf an ob der Nachbar noch Tierhaltung hat und wie die Grundstückspreise in der Gegend sind. In Münchner Stadtnähe bekommst für den alten Hof incl. Gebäude wahrscheinlich bis zu 2.000€ und irgendwo in der Pampa in Sachsen oder Meckpom kannst du froh sein wenn dir den jemand für einen symbolischen Betrag abnimmt.
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon Estomil » Do Sep 13, 2018 12:01

Was kann man denn für die alten vorstellen bekommen? Wenn man dafür ne Million ansetzten kann dann wird der acker auch 15€qm Kosten. Also Mal eben das vierfache.

Während man für den acker ewig eine Pacht ansetzten kann muss man für die Hofstelle erstmal Mieter finden die bereit sind was zu bezahlen.
In der Regel gibt man dann erstmal mehrere hundert tausend euro für Renovierungen aus.
Und es ist jetzt auch nicht sooo einfach die Gebäude auf 800qm Mietwohnungen umzubauen. Zumal kein Mensch einem da ne ordentliche Miete zahlt.
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon T5060 » Do Sep 13, 2018 12:23

Zur Erinnerung (gilt nicht für Anerbenrecht und Höfeordnung):

§ 2049 BGB Übernahme eines Landguts
(1) Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen,
so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Landgut zu dem Ertragswert angesetzt werden soll.
(2) Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrag, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann.


Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG § 16
(1) Wird der Betrieb einem Miterben zugewiesen, so steht insoweit den übrigen Miterben an Stelle ihres Erbteils ein Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages zu, der dem Wert ihres Anteils an dem zugewiesenen Betrieb (§ 13 Abs. 1) entspricht.
Der Betrieb ist zum Ertragswert (§ 2049 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) anzusetzen
. Der Anspruch ist bei der Zuweisung durch das Gericht unter Berücksichtigung der folgenden Vorschriften festzusetzen.
(2) Die Nachlaßverbindlichkeiten, die zur Zeit des Erwerbes (§ 13 Abs. 2) noch bestehen, sind aus dem außer dem Betriebe vorhandenen Vermögen zu berichtigen, soweit es ausreicht. Ist eine Nachlaßverbindlichkeit an einem zum Betriebe gehörenden Grundstück dinglich gesichert, so kann das Gericht auf Antrag mit Zustimmung des Gläubigers festsetzen, daß der Erwerber dem Gläubiger für sie allein haftet. Trifft es eine solche Festsetzung, so ist § 2046 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf diese Verbindlichkeit nicht anzuwenden.
(3) Das Gericht kann die Zahlung der den Miterben nach Absatz 1 zustehenden Beträge auf Antrag stunden, soweit der Erwerber bei sofortiger Zahlung den Betrieb nicht ordnungsgemäß bewirtschaften könnte und dem einzelnen Miterben bei gerechter Abwägung der Lage der Beteiligten eine Stundung zugemutet werden kann. Der Erwerber hat die gestundete Forderung zu verzinsen und für sie Sicherheit zu leisten. Über die Höhe der Verzinsung und über Art und Umfang der Sicherheitsleistung entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen. Das Gericht kann die rechtskräftige Entscheidung über die Stundung auf Antrag aufheben oder ändern, wenn sich die Verhältnisse nach der Entscheidung wesentlich geändert haben.
(4) Auf Antrag eines Miterben kann das Gericht bei der Zuweisung festsetzen, daß der Miterbe statt durch Zahlung eines Geldbetrages ganz oder teilweise durch Übereignung eines bei der Zuweisung bestimmten Grundstücks abzufinden ist. Das Grundstück muß zur Deckung eines Landbedarfs des Miterben benötigt werden und von dem Betrieb abgetrennt werden können, ohne daß die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 wegfallen. Die Veräußerung dieses Grundstücks bedarf nicht der Genehmigung nach diesem Gesetz.
(5) Das Gericht kann auf Antrag eines Miterben bei der Zuweisung festsetzen, daß er durch ein beschränktes dingliches Recht an einem zugewiesenen Grundstück abzufinden ist. Die Festsetzung ist unzulässig, wenn der Erwerber dadurch unangemessen beschwert würde.
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon Paul9876 » Do Sep 13, 2018 12:24

Hallo zusammen,

um noch ein wenig Licht ins Dunkel zu bekommen:

Aussiedlerhof ca. 500 m bis zum Dorf mit 350 Einwohnern
Nächste größere Stadt 20 km entfernt
Wohnhaus ist vor 5 Jahren modernisiert worden, Wärmedämmung neue Fenster und Dach.
Außerdem wurde über einer am Haus angedockten hohen Werkstatt zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Dieser befindet sich im Rohbauzustand.

Der Stall ist ein Anbindestall für 60 Kühe, Fresser gegenüber in Buchten mit Betonspalten, Futtertisch Mitte. Angebaut die Scheune.
Dazu Fahrsilos, Maschinenhalle und alle Maschinen, die für Futter - und Ackerbau benötigt werden.

Wie gesagt alles BJ 83-85.

Meine Kinder sind 7 und 13, zwei Mädels - wo ich mir schon Gedanken gemacht habe, ob man für die Kinder etwas "erschaffen" kann, womit sie später mit Herz und Freude eine Tätigkeit ausführen - vielleicht mit Tieren - wer weiß, Hennen, Pferde, Alpaka, was auch immer ...
Weinberg gibt es auch noch dazu, nicht viel, aber auch dies liese sich in das "Gesamtbild" mit einflechten... Hofverkauf von Bio-Eiern, Gemüse, Schnaps aus der Brennerei ... wie auch immer...

Meine Schwester am Hof hat einen Sohn, der auch (noch) am Hof wohnt.. ist 21...wenns den juckt is er morgen fort :-)
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Re: Nachfolge - wie kann's gehen ?

Beitragvon T5060 » Do Sep 13, 2018 12:56

Dann mach mal dein Nebenerwerbslandwirte-Schein damit du die Voraussetzungen des 2049 erfüllst,
pachte den Hof von Opa und lasse ihn um Himmelswillen machen was er will.
Liest sich irgendwie wie Pfalz und dort gelten "eigene Gesetze" => opa vererbt erst, wenn das Pflegeheim zuschlägt oder fällt mit 102 vom Traktor, oder so
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