@yogi
Danke!
Aktuelle Zeit: So Apr 28, 2024 13:23
Tatra813 hat geschrieben:fehlt nur noch
das neben das Nachtzielgerät auch noch
hochwertige Quadrocopter Drohnen mit HD Kamera und live Übertragung
eingesetzt werden
Staffelsteiner hat geschrieben:
Es ist klar, dass die Jäger von ihrer Sichtweise aus auch wirtschaftliche Erfolge sehen wollen...... (wer wollte dies nicht?)
Staffelsteiner hat geschrieben:Die Interessen zwischen Jägern und Grundeigentümer sind einfach gegensätzlich gelagert!
hugo-1952 hat geschrieben:sauigel hat geschrieben:J
Vielleicht darf ich ja mal bei Fassi oder Hugo vor der Büchse rumlaufen ?
Vor der Büchse rumlaufen bitte nicht, das Thema "Sicherheit" geht bei mir soweit
daß ich verboten habe das zeitgleich an zwei Seiten des selben Ackers angesessen wird!
Beim Rapsdreschen oder Maishächseln geh ich gern allein parrallel vor der Maschine,
evtl. mit meinen JJ als 2. Mann,
Maisdrücken und dergl. gibts bei mir nicht.
Rumpsteak hat geschrieben:Staffelsteiner hat geschrieben:
Es ist klar, dass die Jäger von ihrer Sichtweise aus auch wirtschaftliche Erfolge sehen wollen...... (wer wollte dies nicht?)
Bist Du tatsächlich so dumm und begreifst auch nach 100 mal vorrechnen nicht, dass Jäger am jagen nichts verdienen oder ist das reine Provokation ?Staffelsteiner hat geschrieben:Die Interessen zwischen Jägern und Grundeigentümer sind einfach gegensätzlich gelagert!
JuliaMünchen hat geschrieben:Rumpsteak hat geschrieben:Staffelsteiner hat geschrieben:
Es ist klar, dass die Jäger von ihrer Sichtweise aus auch wirtschaftliche Erfolge sehen wollen...... (wer wollte dies nicht?)
Bist Du tatsächlich so dumm und begreifst auch nach 100 mal vorrechnen nicht, dass Jäger am jagen nichts verdienen oder ist das reine Provokation ?Staffelsteiner hat geschrieben:Die Interessen zwischen Jägern und Grundeigentümer sind einfach gegensätzlich gelagert!
Ich glaube dass Staffelsteiner damit sagen möchte, dass die Jäger glauben durch die Pachtzahlung ein Recht auf einen hohen Wildbestand zu haben. Aber das stimmt nicht. Nach §1 Abs. 2 bundesjagdgesetz hat der Wildbestand im Einklang mit der Land- und Forstwirtschaftlichen Nutzung zu stehen. Wildschäden in Feld und Wald sind zu vermeiden.
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