LUV hat geschrieben:Die Umsetzung des WHG beinhaltet in den Ländern unterschiedliche Ausführungen der sog. JGS - Anlagen.....die haben direkten Einfluss auf die Ausführung von Anlagen zum Lagern und Umschlagen von Jauche/Gülle/ Silagesickersäften.....
Da sie aber nicht zu den Wassergefährdenden Stoffen gerechnet werden und dennoch diesen Auflagen unterstehen, bin ich etwas irritiert ob der Benennung der Landwirtschaft als Gewässerverunreiniger und der daraus entstehenden Forderung.
Nach meinem Verständnis wird Gülle... als wassergefährdender Stoff ohne Gefährdungsklasse eingestuft und nach VAwS mit Auflagen versehen:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/ ... focuspoint
Jetzt muss ich meine Enkelkinder hüten. Ich werden Ihnen von meinen Kindheitserlebnissen auf dem Bauernhof meines Großvaters in Kummerfeld/Pinneberg erzählen - da können die stundenlang zuhören. Die heutigen Melkroboter werden ich Ihnen selbstverständlich nicht verschweigen. Besonders mein Enkelsohn fährt darauf ab - er ist Technikfreak - ehrlich.