Mexreloadet hat geschrieben:...
Bewertet wird allerdings auch 2018 NUR die Feld-Stall bzw. plausibilisierte Feld-Stall Bilanz. Von daher also erst einmal ruhig bleiben und sich dann in Ruhe Gedanken machen wie das nun auf dem eigenen Betrieb umgesetzt werden kann.
Auch die Aufnahme von Wirtschaftsdünger würde ich auf keinen Fall von der Pflicht zur Stoffstrombilanz-Rechnung abhängig machen. Denn es ist auch weiterhin sinnvoll, anfallenden Wirtschaftsdünger, möglichst gut verteilt auf allen zur Verfügung stehenden Flächen eingesetzt wird. Und solange man es dabei nicht übertreibt, wird es auch zukünftig möglich sein seine Werte in der Bilanz einzuhalten.
Es hilft nun also nicht weiter den Gesetzestext nach möglichen Lücken oder Schlupflöchern und Fehlformulierungen zu durchsuchen. Ich denke das wichtigste ist das uns allen das Ziel dieser Düngeverordnung klar wird: Es müssen Einträge von Nitrat ins Grund- und Oberflächengewässer vermieden werden, die gasförmigen Verluste von Ammoniak müssen gesenkt werden und es muss insgesamt eine umweltverträglichere Landwirtschaft realisiert werden.
Alles völlig richtig, bin auch der Meinung, dass man jetzt keinesfalls in irgendeine Panik verfallen sollte.
Ich wollte eben nur darlegen -und hatte es selbst auch erst beim genauen Durchlesen bemerkt-, dass die leichte
Verwirrung hier aus den unterschiedlichen Abgrenzungen in Düngegesetz und StromstromVO durch das Wort "jeweils"
zustande kam.
wiese.acker hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich mit der derogation auf Grünland aus, da hört man gar nix mehr
Erstmal gibt es keine Derogation. Die Bundesregierung müsste dazu meines Wissens nach einen Antrag bei der EU-Kommision stellen.
Ob sie wiederkommt, wie, wo und wann (ab 2019?), wer soll das denn wissen, wenn schon niemand weiß,
wann der Berliner Flughafen endlich mal eröffnet wird, oder wann wir z.B. eine neue Bundesregierung bekommen ....
julius hat geschrieben:Betrifft dann diese 750 kg N Bagatellgrenze aus Wirtschaftsdünger viehhaltende Betriebe und Biogasanlagen die diese Menge ohne Stoffstrombilanz aufnehmen können ?
Keine Ahnung, wie es in diesem Fall mit Biogasanlagen ausssieht.
Aber ich denke von den BGA's sind eh zum Teil viele "auf Kante genäht" mit den Nährstoffbilanzen,
so dass die es schwierig haben werden "keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Verpflichtungen" zu haben.
Und 750 kg N, was ist das schon für die laufende Menge in einer durchschnittlicchen BGA?
Es wird daher vermutlich nur eine äußerst geringe Anzahl sein, welche dieser Punkt überhaupt betrifft.
Gruß
nr.1