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Neue DV - sag mal gehts noch ...

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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215 Beiträge • Seite 11 von 15 • 1 ... 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon elchtestversagt » Sa Dez 09, 2017 8:31

Ja.
Das ist in der Tat schwammig geschrieben, ich hab mich ja auch schon gefreut, aber nichts da, ich muss auch,weil:
ich mehr wie 50 GV habe.
Denn anscheinend ist es so, das alles über 50 GV, egal wieviel GV je ha, die Bilanz machen.
Nur wenn man weniger wie 50 GV hat, und weniger wie 2,5 GV/ha, dann erstmal nicht.
Sprich es betrifft Betriebe mit weniger als 20 ha ( 50 GV /2,5GV/ha) und geringen Tierbesatz.

Bei den BGAs ist es wohl so, das die immer eine machen müssen ( zumindest sagen die das hier, sind ja aber immer Gewerbliche Anlagen).

Solange dein Abnehmer allerdings Gülle aufnimmt, ist er fällig, egal wieviel GV oder GV/ha er hat.
elchtestversagt
 
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon julius » Sa Dez 09, 2017 17:59

elchtestversagt hat geschrieben:Solange dein Abnehmer allerdings Gülle aufnimmt, ist er fällig, egal wieviel GV oder GV/ha er hat.


Deshalb wäre es für mich günstiger wenn er sie sowieso machen muss weil dann nimmt er meine Gülle 2018 wieder auf. :wink:


ich muss auch,weil:
ich mehr wie 50 GV habe.
Denn anscheinend ist es so, das alles über 50 GV, egal wieviel GV je ha, die Bilanz machen.
Nur wenn man weniger wie 50 GV hat, und weniger wie 2,5 GV/ha, dann erstmal nicht.


Bist du dir da sicher und hast du da beim Amt nachgefragt ?

Bei uns im Wochenblatt stand ausdrücklich nur wenn man über 50 GV UND gleichzeitig über 2,5 GV / ha hat muss man schon ab 2018 die Stoffstromnilanz machen, bei über 50 GV und unter 2,5 GV / ha erst ab 2023 ?
Oder war das in dem Artikel falsch beschrieben ?
julius
 
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon Mexreloadet » Sa Dez 09, 2017 19:38

Für wen gilt die Stoffstrombilanzverordnung?

Die Verordnung gilt ab 1. Januar 2018 für…
1.Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar,
2.viehhaltende Betriebe, die die in Nummer 1 festgesetzten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird, und
3.Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden Betrieb nach Nummer 1 oder Nummer 2 in einem funktionalen Zusammenhang stehen, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger aus diesem Betrieb oder sonst außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Verordnung auch für…
1.Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb,
2.Betriebe, die die in Nummer 1 genannten Schwellenwerte unterschreiten, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird und
3.Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem Betrieb nach Nummer 1 oder Nummer 2 in funktionalen Zusammenhang stehen, wenn dem Betrieb im jeweiligen Bezugsjahr Wirtschaftsdünger aus diesem Betrieb oder sonst außerhalb des Betriebs anfallender Wirtschaftsdünger zugeführt wird.



Quelle:

https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/P ... ilanz.html

Noch Fragen?
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon julius » Sa Dez 09, 2017 21:58

Dann muss mein Gülleabnehmer der Biogasbetreiber keine Stoffstrombilanz ab 2018 machen egal wieviel Tiere er hält, er muss nur unter 2,5 GV / ha bleiben ?

Dann wird er meine Gülle ab 2018 nicht mehr aufnehmen weil sonst müßte er diese Stoffstrombilanz eben doch machen. :?

Leider wurde die Bagatellgrenze auch gestrichen wie es aussieht. Da war mal vorgesehen das 750 kg Gesamtstickstoff
( ca 200 m³ Gülle ) vom Betrieb aufgenommen werden kann ohne den Zwang der Stoffstrombilanz für den Aufnehmer.
julius
 
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon Limo » Sa Dez 09, 2017 22:09

Maddin55 hat geschrieben:Wenn ich das also richtig verstehe, muss ich als reiner Ackerbaubetrieb, der jedes Jahr etwas Pfedemist aufnimmt, keine Stoffstrombilanz machen muss, da ich kein viehhaltender Betrieb bin ?


Jeder Betrieb der in irgendeiner Form Wirtschaftsdünger aufnimmt muss ab dem 1 kg N eine stoffstrombilanz machen. Dazu zählt auch Pferdemist. Egal ob ebene Viehhaltung oder nicht. So lese ich das zumindest. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, zumal ich selbst auch betroffen bin.
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon Harald » So Dez 10, 2017 16:04

Was ihr nur wieder habt...
Die Stoffstrombilanzverordnung bedeutet doch keinen Mehraufwand. Schließlich fallen im Gegenzug die Temperaturanforderungen für die Lagerung und den Transport von Hühnereiern nach dem 18. Tag nach dem Legen weg!

Aus der Kostenrechnung zur Stoffstrombilanzverordnung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812731.pdf
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu erwarten ist ein zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ab dem Jahr 2018
in Höhe von ca. 3,9 Millionen Euro pro Jahr sowie ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe
von ca. 3,5 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2023 wird ein weiterer zusätzlicher laufender
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von ca. 11,8 Millionen Euro pro Jahr sowie ein
einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 12,7 Millionen Euro erwartet. Bei dem
Erfüllungsaufwand handelt es sich um Informationspflichten.
Der erwartete Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird im Sinne der „One in, one out“-Regel
kompensiert durch den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur
Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts, bei der eine Entlastung beim
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in Höhe von rund 42.842.000 € realisiert wurde.


Die angesprochenen 42.842.000 € Einsparung aus der Änderung des Lebensmittelhygienerechts werden hier erklärt:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Der aus der Änderung des sicherheitserheblichen Zeitraums für Masthähnchen resultierende
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beträgt anlassbezogen ca. 320.000 € pro Jahr.
Die Regelung zur möglichen Zulassungspflicht von Großküchen begründet einen
anlassbezogenen Erfüllungsaufwand von rund 3.500 € pro Jahr. Die Anforderung an die
Nachweisführung/Aufbewahrungspflicht der Lebensmittelketteninformation bedingt einen
Aufwand von rd. 1,27 Millionen €.
Dem steht eine Gesamtentlastung der Wirtschaft in Höhe von ca. 44,43 Millionen €
gegenüber. Diese resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall der Temperaturanforderungen
für die Lagerung und Beförderung von Hühnereiern (für rd. 554 Mio. Eier à 0,08 €), aber
auch aus der Aufhebung des Verbotes, in Schlachträumen zu zerlegen oder zu
verarbeiten sowie aus den geänderten Bedingungen für Trichinenuntersuchungen bei
Hausschlachtungen.

Somit wird im Sinne der „One in, one out-Regel“ der entstehende Erfüllungsaufwand für
die Wirtschaft im Vorhaben selbst kompensiert. Die verbleibende Entlastung, die ggf. bei
anderen Vorhaben zur Kompensation herangezogen werden kann, beträgt ca. 42,84
Millionen Euro.


Politik kann sooo einfach sein! :roll:
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon marius » So Dez 10, 2017 17:34

Dann muss mein Gülleabnehmer der Biogasbetreiber keine Stoffstrombilanz ab 2018 machen egal wieviel Tiere er hält, er muss nur unter 2,5 GV / ha bleiben ?

Dann wird er meine Gülle ab 2018 nicht mehr aufnehmen weil sonst müßte er diese Stoffstrombilanz eben doch machen. :?


Ich würde sagen dein Biogaslandwirt mit Tierhaltung muss ab 2018 keine Stoffstrombilanz erstellen aber nur wenn er keine Gülle aufnimmt. Es wäre also blöd wenn er deine Gülle aufnimmt und sich dadurch mehr Bürokratie und dadurch natürlich mehr Kontrollen auf den Hof holt.

Schon merkwürdige Gesetze.
Beispiel :
Eine 1000 Kw Biogasanlage mit 1000 Kühen und 1000 Mastbullen ( unter 2,5 Gv je ha ) muss ab 2018 keine Stoffstrombilanz erstellen.
Sollte ein Kleinbetrieb mit 20 ha und 20 Kühen ohne Biogasanlage, ( ebenfalls unter 2,5 Gv je ha ) im Jahr nur 10 m³ Gülle aufnehmen muss er die Stoffstrombilanz erstellen.

Man sieht : Die Gesetze werden von Krawattenträger mit Lackschuhen beschlossen. Wirklich fernab jeglicher Realität. :mrgreen:
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon Mexreloadet » So Dez 10, 2017 18:03

Maddin55 hat geschrieben:Wenn ich das also richtig verstehe, muss ich als reiner Ackerbaubetrieb, der jedes Jahr etwas Pfedemist aufnimmt, keine Stoffstrombilanz machen muss, da ich kein viehhaltender Betrieb bin ?


Ab 2018 gilt:
1;Du hast mehr als 50 Großvieheinheiten? Dann ja!
Oder du hast mehr als 30 Hektar LN bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GV/ha? Dann ja!
Wenn Du 50 GV hast, überschreitest du den Wert von 2,5 GV/ha wenn du unter 20 Hektar LF hast. Dann ja!
Wenn Du 30 ha LN hast überschreitest du die 50 GV Grenze allerdings schon bei einer Tierbesatzdichte von 1,67 GV/ha! Dann ja

2;Du hast einen Betrieb ohne Tierhaltung? Dann Nein!
Oder du unterschreitest zwar die Schwellenwerte von Punkt eins, bist aber Tierhalter und nimmst Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben auf? Dann ja!

3;Du hast eine Biogasanlage und stehst mit einem Tierhalter von Punkt eins oder Punkt zwei in einem funktionalem Zusammenhang (z.B. nimmst du Gülle auf oder gibst Gärrest ab)? Dann ja!
Du nimmst sonst außerhalb deines Betriebs Wirtschaftsdünger auf? Dann ja!

Ab2023 gilt:
1;Jeder Betrieb über 20 Hektar LF oder 50 GV muss eine Stoffstrombilanz machen!
2;Jeder Betrieb der Wirtschaftsdünger aufnimmt muss eine Stoffstrombilanz machen!
3;Jeder Betrieb der mit seiner Biogasanlage Wirtschaftsdünger anderer Betriebe zuführt muss eine Stoffstrombilanz machen!

Somit ist ab 2023 nur noch ein Betrieb bis 20 ha LF, bis 50 GV und ohne Biogasanlage von dieser Pflicht befreit, vorausgesetzt er nimmt keinen Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben auf.
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon Mexreloadet » So Dez 10, 2017 18:12

marius hat geschrieben:
Dann muss mein Gülleabnehmer der Biogasbetreiber keine Stoffstrombilanz ab 2018 machen egal wieviel Tiere er hält, er muss nur unter 2,5 GV / ha bleiben ?

Dann wird er meine Gülle ab 2018 nicht mehr aufnehmen weil sonst müßte er diese Stoffstrombilanz eben doch machen. :?


Ich würde sagen dein Biogaslandwirt mit Tierhaltung muss ab 2018 keine Stoffstrombilanz erstellen aber nur wenn er keine Gülle aufnimmt. Es wäre also blöd wenn er deine Gülle aufnimmt und sich dadurch mehr Bürokratie und dadurch natürlich mehr Kontrollen auf den Hof holt.

Schon merkwürdige Gesetze.
Beispiel :
Eine 1000 Kw Biogasanlage mit 1000 Kühen und 1000 Mastbullen ( unter 2,5 Gv je ha ) muss ab 2018 keine Stoffstrombilanz erstellen.
Sollte ein Kleinbetrieb mit 20 ha und 20 Kühen ohne Biogasanlage, ( ebenfalls unter 2,5 Gv je ha ) im Jahr nur 10 m³ Gülle aufnehmen muss er die Stoffstrombilanz erstellen.

Man sieht : Die Gesetze werden von Krawattenträger mit Lackschuhen beschlossen. Wirklich fernab jeglicher Realität. :mrgreen:



Falsch!

Er muss UNTER 50 GV bleiben und zwar flächenunabhängig! Gleichzeitig muss er aber auch unter einer Tierbesatzdichte von 2,5 GV/ha bleiben. Im Umkehrschluss heißt das: Sollte er weniger als 20 Ha LN haben, muss er auch weniger als 50 GV haben, weil er sonst die 2,5 GV/ha Grenze knackt. Ein Betrieb mit 30 ha LN knackt andererseits die 50 GV Grenze bereits mit 1,67 GV/ha!
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon elchtestversagt » So Dez 10, 2017 18:58

Genau so hab ich das auch verstanden.
Deswegen sag ich ja "schwammig" formuliert.
Das ist quasi eine "Kleinstbetriebsregelung", mehr nicht.
Denn ansonsten bräuchte der 1000 ha Betrieb mit 10000 Mastschweinen ja auch keine.
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon marius » So Dez 10, 2017 21:26

Ihr müßt das mal genau durchlesen.

Punkt 1
Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar,


Man beachte die Markierung das ihr das besser und einfacher kapiert :wink: :
bei jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar

Bedeutet : entweder bei mehr als 50 GV und gleichzeitig mehr als 2,5 Gv /ha
oder
bei mehr als 30 ha und gleichzeitig mehr als 2,5 Gv /ha.
Noch Fragen ?
Fazit : Ist man unter 2,5 Gv /ha hat man die Voraussetzung weder bei über 50 Gv noch bei über 30 ha erfüllt.
Wie ich schon geschrieben habe. Selbst bei Biogas + 1000 Milchkühen + 1000 Mastbullen ist man nicht zur Stoffstrombilanz verpflichtet, sofern man natürlich unter 2,5 Gv / ha liegt.

Man muss also bei unter 2,5 Gv / ha ab 2018 keine Stoffstrombilanz erstellen, weder bei mehr als 50 Gv und auch nicht bei mehr als 30 ha.

Anderes Beispiel : Bei 49 Großvieheinheiten + 16 ha Fläche ( unter 30 ha ) bei dann 3 Gv / ha ist man trotz über 2,5 Gv / ha auch nicht verpflichtet.

Das steht doch ganz klar und ausdrücklich so drin in dem Link.
Es sei denn es wurde in dem Artikel falsch formuliert dann könnt ihr richtig liegen.
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon heavyfarmer » So Dez 10, 2017 22:26

@ marius
Soweit richtig aber es gibt noch Punkt 2 und 3....
So wie ich es lese besteht mit Biogas oder Aufnahme von Wirtschaftsdünger Pflicht...
„Die Frage, [ob die Deutschen aussterben], das ist für mich eine, die ich an allerletzter Stelle stelle, weil dieses ist mir, also so wie sie hier gestellt wird, verhältnismäßig wurscht.“Renate Schmidt SPD ehemalige Familienministerin
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Re: Neue DV - sag mal gehts noch ...

Beitragvon marius » So Dez 10, 2017 22:38

Unter Vorbehalt das der Artikel richtig formuliert ist :

Um bei meinem Beispiel zu bleiben
alle über 30 ha
1) Biogas mit 1000 Kühen und 1000 Bullen unter 2,5 Gv /ha - Stoffstrom ab 2018 nein
2) Biogas mit 1000 Kühen und 1000 Bullen über 2,5 Gv / ha - Stoffstrom ab 2018 ja
3) Biogas mit 1000 Kühen und 1000 Bullen unter 2,5 Gv/ha + Gülleaufnahme - Stoffstrom ab 2018 ja


Nun hat Hobbylandwirt marius die " Landwirt Expertenrunde " mal wieder ausführlich aufklären müssen. :prost:
Da hätte ich schon mehr erwartet...
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