elchtestversagt hat geschrieben:Wie geil ist das denn...
Ich muss nur noch ein paar Flächen zwischen den Betrieben umherschieben, dann bin ich bei allen bei unter 2,5 GVE/ha ( 2,48xxx), und brauch damit keine Stoffstrombilanz machen....
Die Gewerbeställe brauchen das ja auch nicht, weil keine Flächen vorhanden.
Nur der aufnehmende Bauer muss die machen, ist ja aber einfach, weil nur "Ackerbau".
Irgendwo hab ich mal gelesen das ALLE Gewerbeställe ohne Fläche ab 2018 diese Stoffstrombilanz machen müssen.
Bei unter 2,5 GV /ha ab 2018:
Bei ab 20 ha oder 50 GV je Betrieb ( egal wieviel GV/ha ) kommt die Stoffstrombilanz halt dann erst ein paar Jahre später. Aber auch da kommt sie.
Und mit den 2,5 GV /ha ist das auch so eine Sache wenn da nur knapp um 0,02 drunter drunter bist. Da musst ständig die Hit Datenbank üerwachen und nachrechnen das man nicht doch über die 2,50 GV/ha am Ende vom Jahr drüber kommt.
Denn die GV insgesamt und GV/ha vom Vorjahr werden im Mehrfachantrag auf der letzten Seite angegeben und somit sieht der Sachbearbearbeiter vom Amt gleich ob man im Vorjahr eine Stoffstrombilanz erstellen musste.
Wobei viele Betriebe mit 2,5 GV /ha ohnehin Probleme haben mit dieser 170 Kg N/ha Grenze und ( zuviel ) Phosphor im Betrieb.
Und das mit der Gülle abgeben wird ab 2018 auch problematischer, weil Gülle aufnehmende Tierhalter ebenfalls zur Stoffstrombilanz verdonnert werden. Da werden viele dankend ablehnen.