gummiprinz hat geschrieben:Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, weil die Bremsen aufgrund der Überhitzung versagen, ist aufgrund der Vorgeschichte die ganze Geschäftsführung des Herstellers vor dem Richter. Ich glaube, dass ist denen gar nicht bewusst. lg gummiprinz
Das glaube ich nicht!
Jedenfalls in D wird das nicht möglich sein! Hatte mal Probleme mit Audi und deren Bremspedal... Letztendlich kam es nie zu einem Verfahren, weil das deutsche Gesetz nichts hergibt für eine Klage.
Die Automobilbranche ist da gesetzlich Abgesichert, für Schäden ist immer der Eigentümer des Fahrzeugs haftbar, egal was die Dir auf den Hof stellen.