Trial_and_Error hat geschrieben:Deine Vermutungen sind einfach nur ekelig. Es gibt so viele Möglichkeiten Waffen legal zu übertragen. Ein einfacher Verwahrvertrag mit einer berechtigten Person auf deren WBK die Waffen dann übertragen werden ist schon ausreichend. Da kann die UJB dann garnichts gegen machen und die Polizei schon garnicht.
Jedenfalls so lange die Person die übernommen hat waffenrechtlich zuverlässig ist.
Na du bist ja ein ganz schlauer. Warum redet denn die Staatsanwaltschaft hier bisher um den heißen Brei , zu dem Thema Waffenherkunft ? Sollten diese Waffen übertragen worden sein, wäre das ein Knopfdruck und dann können die das schon sehen. Und dann war diese " zuverlässige Person " anscheinend doch nicht so zuverlässig gewesen. Aber abwarten, was da noch heraus kommt. Sollte meine Version zutreffen, dann werden die das schön unter den Teppich kehren. Ist meine Meinung, aber noch mal abwarten was da noch kommt.