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Vario_TA hat geschrieben:tyr hat geschrieben:Natürlich hat ein eigener Verbrecher Grundrechte, ein Gast hat aber damit das Gastrecht verwirkt.
Asyl ist aber ein Grundrecht und hat mit "Gastrecht" (was juristisch in dem Sinne garnicht existiert) nichts zu tun.
Qtreiber hat geschrieben:Deutschland ist ja nicht nur ein Rechtsstaat, sondern (in meinen Worten) ein "empathischer" Rechtsstaat. Da hat auch ein Verbrecher Grundrechte. Manche mögen das bedauern, ich nicht (obwohl ich schwer straffällige Asylbewerber auch lieber in ihren Herkunftsländern sähe als hierzulande).
tyr hat geschrieben:Vario_TA hat geschrieben:tyr hat geschrieben:Natürlich hat ein eigener Verbrecher Grundrechte, ein Gast hat aber damit das Gastrecht verwirkt.
Asyl ist aber ein Grundrecht und hat mit "Gastrecht" (was juristisch in dem Sinne garnicht existiert) nichts zu tun.
Asyl ist aber eng begrenzt auf politische Verfolgung. Und wir durch das Begehn von Straftaten verwirkt, steht auch so im Asylgesetz.
In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt. Von der Anwendung des Absatzes 1 kann abgesehen werden, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist oder eine Straftat nach § 177 des Strafgesetzbuches ist.
Neo-LW hat geschrieben:dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.
Olli
Barbicane hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.
Olli
In der 30er Zone 51 gefahren oder gar den Ikea Schrank im Auto nicht richtig gesichert?
Ja, so einen Gewaltverbrecher muss man sofort mitsamt seiner Familie in's Kriegsgebiet schicken!
Alles nur Massenmörder die nicht auffallen wollen!
Neo-LW hat geschrieben:Moin,Barbicane hat geschrieben:Wer in Singapur ein Kaugummi auf die Straße spuckt, ist mit 200 EUR Strafe dabei.
Neo-LW hat geschrieben:
Wer in Singapur ein Kaugummi auf die Straße spuckt, ist mit 200 EUR Strafe dabei.
Olli
Neo-LW hat geschrieben:Moin,
dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.
Mir reichts.
Olli
Botaniker hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:Moin,
dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.
Mir reichts.
Olli
Gut das du ne Nullnummer bist, nicht nur im Landtreff.
Vario_TA hat geschrieben:
Allgemein gilt erstmal §60 Aufenthaltsgesetz Absatz 1:In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
Botaniker hat geschrieben:Qtreiber hat geschrieben:Deutschland ist ja nicht nur ein Rechtsstaat, sondern (in meinen Worten) ein "empathischer" Rechtsstaat. Da hat auch ein Verbrecher Grundrechte. Manche mögen das bedauern, ich nicht (obwohl ich schwer straffällige Asylbewerber auch lieber in ihren Herkunftsländern sähe als hierzulande).
Beschämend für den Landtreff, dass so viele hier das anders sehen.
Sie glauben wohl, es sei ein Naturgesetz das sie immer auf der Sonnenseite stehen. Hoffentlich bleiben ihnen die aktuellen Erfahrungen der Afghanen erspart.
Sollte es mal anders kommen, dann wäre es schon fürs Denken hilfreich, sie träfen mal auf ähnlich mitfühlende wie sie es selbst sind.
Neo-LW hat geschrieben:Wer in Singapur ein Kaugummi auf die Straße spuckt, ist mit 200 EUR Strafe dabei.
meyenburg1975 hat geschrieben:…….Das schwer Straffälige ausgewiesen werden können und auch sollten, ist deutsches Gesetz.
Und ich bin der Meinung, dass die Abweichung vom Gesetz im Einzelfall gut begründet sein muss. Wer Angst vor seiner Heimat hat, sollte sich hier an die Regeln halten.
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