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schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon meyenburg1975 » Di Aug 24, 2021 19:20

Sein Grundrecht auf Asyl kann man durch das Begehen schwerer Straftaten verwirken.
Bild
Achtung! Ironie ist in Deutschland nicht kennzeichnungspflichtig.
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Jeder, der die Hamas offen unterstützt, ist ein Terrorist.
Jeder, der die Hamas nicht kritisiert, ist ein disziplinierter Terrorist.
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon tyr » Di Aug 24, 2021 21:35

Vario_TA hat geschrieben:
tyr hat geschrieben:Natürlich hat ein eigener Verbrecher Grundrechte, ein Gast hat aber damit das Gastrecht verwirkt.

Asyl ist aber ein Grundrecht und hat mit "Gastrecht" (was juristisch in dem Sinne garnicht existiert) nichts zu tun.


Asyl ist aber eng begrenzt auf politische Verfolgung. Und wir durch das Begehn von Straftaten verwirkt, steht auch so im Asylgesetz.
Nimm das Recht weg, was ist der Staat noch anderes als eine große Räuberbande. (Augustino von Hippo, 354 bis 430)
Unbedingter Gehorsam setzt bei den Gehorchenden Unkenntnis voraus.
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Botaniker » Di Aug 24, 2021 21:37

Qtreiber hat geschrieben:Deutschland ist ja nicht nur ein Rechtsstaat, sondern (in meinen Worten) ein "empathischer" Rechtsstaat. Da hat auch ein Verbrecher Grundrechte. Manche mögen das bedauern, ich nicht (obwohl ich schwer straffällige Asylbewerber auch lieber in ihren Herkunftsländern sähe als hierzulande).


:!: :!: :!:
Beschämend für den Landtreff, dass so viele hier das anders sehen.
Sie glauben wohl, es sei ein Naturgesetz das sie immer auf der Sonnenseite stehen. Hoffentlich bleiben ihnen die aktuellen Erfahrungen der Afghanen erspart.
Sollte es mal anders kommen, dann wäre es schon fürs Denken hilfreich, sie träfen mal auf ähnlich mitfühlende wie sie es selbst sind. :mrgreen:
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Vario_TA » Di Aug 24, 2021 22:12

tyr hat geschrieben:
Vario_TA hat geschrieben:
tyr hat geschrieben:Natürlich hat ein eigener Verbrecher Grundrechte, ein Gast hat aber damit das Gastrecht verwirkt.

Asyl ist aber ein Grundrecht und hat mit "Gastrecht" (was juristisch in dem Sinne garnicht existiert) nichts zu tun.


Asyl ist aber eng begrenzt auf politische Verfolgung. Und wir durch das Begehn von Straftaten verwirkt, steht auch so im Asylgesetz.

Erstens ist der Begriff der politischen Verfolgung recht weit gefasst und schließt zum Beispiel Verfolgung wegen Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Hautfarbe und vielem mehr ein und zweitens gilt das nur für ganz bestimmte Straftaten.

Allgemein gilt erstmal §60 Aufenthaltsgesetz Absatz 1:
In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.


Die Ausnahmen bezüglich Straffälligkeit sind dann in Absatz 8 geregelt:
Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Ausländer die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes erfüllt. Von der Anwendung des Absatzes 1 kann abgesehen werden, wenn der Ausländer eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist, sofern die Straftat mit Gewalt, unter Anwendung von Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben oder mit List begangen worden ist oder eine Straftat nach § 177 des Strafgesetzbuches ist.

Du kannst also bei weitem nicht jeden Straftäter einfach abschieben.
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Neo-LW » Di Aug 24, 2021 22:28

Moin,

dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.

Mir reichts.


Olli
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Barbicane » Di Aug 24, 2021 22:49

Neo-LW hat geschrieben:dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.

Olli


In der 30er Zone 51 gefahren oder gar den Ikea Schrank im Auto nicht richtig gesichert?
Ja, so einen Gewaltverbrecher muss man sofort mitsamt seiner Familie in's Kriegsgebiet schicken!

Alles nur Massenmörder die nicht auffallen wollen!
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Neo-LW » Di Aug 24, 2021 22:56

Moin,

Barbicane hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.

Olli


In der 30er Zone 51 gefahren oder gar den Ikea Schrank im Auto nicht richtig gesichert?
Ja, so einen Gewaltverbrecher muss man sofort mitsamt seiner Familie in's Kriegsgebiet schicken!

Alles nur Massenmörder die nicht auffallen wollen!


Wer in Singapur ein Kaugummi auf die Straße spuckt, ist mit 200 EUR Strafe dabei.


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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Vario_TA » Di Aug 24, 2021 22:59

Dann bin ich ja sehr froh, dass du, lieber Olli, das nicht zu entscheiden hast.

Falschparker in Kriegsgebiete verfrachten? Wow. Ich will garnicht wissen, wie unmenschlich du dich selbst behandeln würdest, wenn du hier Ausländer wärst :|

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

Barbicane hat geschrieben:Wer in Singapur ein Kaugummi auf die Straße spuckt, ist mit 200 EUR Strafe dabei.

Kann man hier auch gerne machen. Für Zigaretten gerne auch das Dreifache.
Was hat das jetzt mit Flüchtlingen und Abschieben zu tun?
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Barbicane » Di Aug 24, 2021 23:04

Neo-LW hat geschrieben:
Wer in Singapur ein Kaugummi auf die Straße spuckt, ist mit 200 EUR Strafe dabei.


Olli


Boa ja, das is total krass!
Da lässt man sich doch echt lieber ausweisen und von nem Taliban den Hals aufschlitzen!
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Botaniker » Di Aug 24, 2021 23:08

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.

Mir reichts.


Olli


Gut das du ne Nullnummer bist, nicht nur im Landtreff.
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon T5060 » Mi Aug 25, 2021 0:21

Botaniker hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:Moin,

dann mus das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden,
daß jede Ordnungswidrigkeit ab 50,- EUR, und und jede Straftat ab 3 Monaten
zur Abschiebung reicht.

Mir reichts.


Olli


Gut das du ne Nullnummer bist, nicht nur im Landtreff.


Ja Botaniker, du machst gerne den Gut - und Tollmenschen und forderst die große Toleranz, aber andere beleidigen, die nicht deiner Meinung sind, das kannste gut und machste auch ganz gerne :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon tyr » Mi Aug 25, 2021 7:55

Vario_TA hat geschrieben:
Allgemein gilt erstmal §60 Aufenthaltsgesetz Absatz 1:
In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.




Deswegen bekommen in der realität unsere Afghanischen Freunde fast nie Asyl. :roll: Ohne Asylabspruch kann man abschieben, wenn man nur will. Übrigens, Gesetze kann man ebenfalls verändern.
Und sie geben es ja auch zu nicht wegen den taliban abghaun zu sein, sondern weil sie ein besseres Leben im vielgepriesenen Westen wollen. Das ist verständlich, aber kein Asylgrund. ----> Telefonat mit Ahmad in Kabul https://reitschuster.de/post/telefonat- ... -in-kabul/

Was auch immer interssant im Orient ist, es sind immer die jungen, gesunden Männer, die sich am meisten bedroht fühlen^^, die, nach Angabe der Feministen, angeblich so betrohten Frauen sehen offensichtlich wenig Grund ins gelobte Deutschland zu fliehen..
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon meyenburg1975 » Mi Aug 25, 2021 8:03

Botaniker hat geschrieben:
Qtreiber hat geschrieben:Deutschland ist ja nicht nur ein Rechtsstaat, sondern (in meinen Worten) ein "empathischer" Rechtsstaat. Da hat auch ein Verbrecher Grundrechte. Manche mögen das bedauern, ich nicht (obwohl ich schwer straffällige Asylbewerber auch lieber in ihren Herkunftsländern sähe als hierzulande).


:!: :!: :!:
Beschämend für den Landtreff, dass so viele hier das anders sehen.
Sie glauben wohl, es sei ein Naturgesetz das sie immer auf der Sonnenseite stehen. Hoffentlich bleiben ihnen die aktuellen Erfahrungen der Afghanen erspart.
Sollte es mal anders kommen, dann wäre es schon fürs Denken hilfreich, sie träfen mal auf ähnlich mitfühlende wie sie es selbst sind. :mrgreen:


Das schwer Straffälige ausgewiesen werden können und auch sollten, ist deutsches Gesetz.
Und ich bin der Meinung, dass die Abweichung vom Gesetz im Einzelfall gut begründet sein muss. Wer Angst vor seiner Heimat hat, sollte sich hier an die Regeln halten.
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Todde » Mi Aug 25, 2021 8:06

Neo-LW hat geschrieben:Wer in Singapur ein Kaugummi auf die Straße spuckt, ist mit 200 EUR Strafe dabei.


Wer in Kabul vergisst sein Kaugummi zu bezahlen, dem werden die Hände abgehackt.
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
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Re: schon wieder getötete Soldaten der Bundeswehr in Afghani

Beitragvon Trecker-fahrer » Mi Aug 25, 2021 8:23

meyenburg1975 hat geschrieben:…….Das schwer Straffälige ausgewiesen werden können und auch sollten, ist deutsches Gesetz.
Und ich bin der Meinung, dass die Abweichung vom Gesetz im Einzelfall gut begründet sein muss. Wer Angst vor seiner Heimat hat, sollte sich hier an die Regeln halten.

:prost:
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