Ja, und womit hast Du jetzt ein Problem? Wer eine MAE ablehnt, bekommt keine Leistungen mehr (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html). Übrigens bekommt bereits derjenige keine Leistungen, der es versäumt, "ausreichend Eigenbemühungen nachzuweisen". Nur mal so am Rande.Also, wenn mich mein Wissen nicht ganz verläßt handelt es sich bei Zwangsarbeit um -wie der Name schon sagt- Arbeit, die unter Zwang ausgeübt wird. Das heißt, der Zwangsarbeiter muß die Arbeit erledigen, ansonsten wird er mit psychischer und physischer Gewalt dazu gebracht. Eine Bezahlung findet hierbei in keinem Fall statt.
Eine Bezahlung im Sinne eines Lohns findet nicht statt, der Euro die Stunde (in NRW teilweise nur noch 75 cent) heißt wohlweislich "Aufwandsentschädigung", sonst wäre es tatsächlich verboten. (ein Schelm, wer sich Gedanken darüber macht, wieso ausgerechnet Politiker und Gemeindevertreter auf so einen Begriff kommen können ... ), der Rest hat seine Freigabe zB auch gern mal in der sogenannten "Experimentierklausel"
(http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__6a.html)
Und wenn Du jetzt glaubst, eine solche "Experimentierklausel" dürfe man nicht "Menschenversuche" nennen, dann sind wir halt auch da verschiedener Ansicht.