@Oberpfälzer, ganz wichtiger Punkt den du da ansprichst. Diese Überlegungen spielen (leider) bei den meisten investitionswütigen Lw und ihren Beratern überhaupt keine bzw. eine völlig untergeordnete Rolle. Nach meiner Meinung gibt es gegen die Berufsunfähigkeit überhaupt keine (bezahlbare) Möglichkeit der Versicherung um aus solchen Vorhaben ohne Schaden herauszukommen.
So makaber es klingt für den Todesfall ist die Sache einfacher. Hier gäbe es die Möglichkeit eine RisikoLV abzuschliessen. Ist der VN jung und gesund bleiben auch die aufzuwendenden Prämien durchaus im akzeptablen Bereich.
Eine dritte Möglichkeit besteht darin die Teilaussiedlung so zu gestalten, dass sie als eine wirtschaftliche und juristische Einheit im Ganzen verkauft werden kann. Für mich völlig unverständlich, dass die Banken diese Notwendigkeit bei der Kreditvergabe nicht stärker berücksichtigen. Da habe ich manchmal den Verdacht, dass man befürchtet, dass der Kreditnehmer jegliches sonstiges Vermögen aus der Haftung halten könnte. Jedes lw Produktionsgebäude ist per se wertlos, wenn es nicht genutzt wird oder werden kann.
