schakschirak hat geschrieben:Hab jetzt die Punkte aus diesem TopAgrar Bericht reinkopiert, denn darum gehts ja eigentlich.
Einige Punkte wie "höchstens 8 Stunden Tiertransport" oder "Verbot von Käfighaltung" sowie " Kastration oder andere schwerwiegende Eingriffe nur unter Betäubung" und noch einige andere machen durchaus Sinn. Dachte das wär schon längst ohne die Grünen beschlossen.Geplant sind folgende Änderungen:
Die Nutztierhaltung auf Gitterböden oder Vollspalten sowie die Haltung ohne ausreichendes Licht oder Beschäftigungsmöglichkeiten soll abgeschafft werden.
Die dauerhafte Unterbringung in Käfigen oder anderen Behältnissen soll verboten werden, wenn die Verhaltensbedürfnisse der Tiere dadurch zurückgedrängt werden. Die Kleingruppenhaltung ist für die Grünen Tierquälerei.
Auch die dauerhafte Anbindung sowie „Engaufstallung“ will die Partei verbieten, wobei der Entwurf in diesem Punkt noch keine exakten Platzvorgaben enthält.
Kastration und andere schwerwiegende Eingriffe sollen ausnahmslos nur noch unter Betäubung vorgenommen werden dürfen.
Auf den Schlachthöfen will man Stückprämien und Akkordlöhne auf Arbeitsvorgänge, die der Tötung der Tiere vorangehen, verbieten, um dem Zeitdruck bei der Schlachtung Einhalt zu gebieten.
Eingeführt werden soll ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen zum Halten von Nutztieren.
Im Bereich der Transporte sollen die Bedingungen deutlich verschärft werden. Maximal 6 bis 8 Stunden Transportzeit seien zu tolerieren.
Tierversuche sollen im Grundsatz verboten und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt werden.
Neu zu schaffen ist die Stelle eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz, der Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzt.
Darüber hinaus soll im Gesetz ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen verankert werden.
wieso nur "einige" Punkte...? Was spricht denn bitte für eine Haltung auf Vollspalten /Gitterböden - außer vielleicht die Bequemlichkeit für den Halter???
Und was spricht für dauerhafte Anbindung?
Schlachthöfe....die Zustände sind ja wohl schon längst "überholungsbedürftig"
Tierversuche....wann begreift der Mensch endlich, dass sich Versuchsergebnisse von Tieren nicht auf den Menschen übertragen lassen?
Unser jetziges Tierschutzgesetz ist eher ein "Tiernutzgesetz" und es ist dringend an der Zeit, dass die vielen Ausnahmen (z.B. der "vernünftige Grund") überarbeitet werden. Wir haben seit 2002 das Staatsziel Tierschutz.....zumindestens auf dem Papier.
Ich verstehe nicht, weshalb hier so viele gegen diesen Gesetzes-Entwurf sind - gerade als Landwirt sollte mir doch das Wohl meiner Tiere (mein Kapital !!!!!) wichtig sein, oder?
Die Frage ist nicht 'Können sie denken?' oder 'Können sie reden?', sondern ‚Können sie leiden?' -Jeremy Bentham-