H.B. hat geschrieben:daß auf der Baustelle niemand was zu suchen hat.
dir ist aber schon bewußt, daß das eine genehmigte Demonstration war und die Polizei eigentlich erst nach dieser mit der Absperrung hätte beginnen sollen....
Aktuelle Zeit: Fr Mai 17, 2024 18:55
H.B. hat geschrieben:daß auf der Baustelle niemand was zu suchen hat.
automatix hat geschrieben:H.B. hat geschrieben:daß auf der Baustelle niemand was zu suchen hat.
dir ist aber schon bewußt, daß das eine genehmigte Demonstration war und die Polizei eigentlich erst nach dieser mit der Absperrung hätte beginnen sollen....
SHierling hat geschrieben:Kobold: irgendwas hast Du an dem Wort "Gewaltmonopol" falsch verstanden. Das hat weder mit Prügelstrafe noch mit blutigen Nasen was zu tun. Eine Körperverletzung bleibt eine Körperverletzung, die ist auch bei Polizisten nicht legal, und erst recht steht da nirgends "Auge um Auge" oder Nase um Nase in der Dienstordnung.
grünzeug hat geschrieben:http://www.mefeedia.com/video/33076784
Der Anfang des Videos.
Ist das durchgreifen gerechtfertigt?
glanzleistungen der polizei bei der schülerdemo gegen s21 am 30.09.2010
Ganz genau. Das ist ihr Job und das sollten sie auch gelernt haben: Auf Autos aufpassen (ggf auch die eigenen), Gewalt verhindern und nicht Gewalt ausüben. Wer sich das persönlich nicht zutraut, wer in solchen Situationen nicht ruhig bleiben kann und sich nicht unter Kontrolle hat, der hat den falschen Job und sollte tatsächlich lieber Akten sortieren. Falls er das überhaupt hinbekommt ohne beim falschen Thema die Sachen zu zerknüllen. SOlche Methoden sind nicht mal bei einem Viehtrieb erlaubt.forenkobold hat geschrieben:Dann müssen sich also Polizisten so angreifen lassen wie bei 0:30 deutlich zu sehen und dürfen sich nicht wehren?
dann müssen Polizisten dulden, dass irgendwelche aufgestachelten Halbstarken das Führerhaus Ihres LKW entern und dürfen die nicht runterzerren, weil die sich ja verletzen können wenn sie sich dagegen wehren?
Dann muß die Polizei nach vergeblichem minutenlangem Auffordern, den Platz zu verlassen, den Schwanz einziehen und zurück aufs Revier zum Aktensortieren?
[bitte keine Realnames] hat geschrieben:Bisher verlief Stuttgart ohne Gewalt der Demonstranten. Es wird sicher nicht mehr lange dauern, dann werden die Politiker der CDU und deren Schlägertruppen ( Polizei ) Aggressoren unter die Demonstranten schleusen, die dann Gewalt gegen die Polizei verüben, damit die Maßnahmen verschärft werden können. Die Gewalt fängt bei den Politikern und der damit verbundenen sogenannten Staatsgewalt an.
Anscheinend haben die Politiker vergessen,das die Macht vom Volke ausgeht.Es wird Zeit für Volksabstimmungen. Die Politiker sind so abgehoben,das sie das Volk nicht mehr ernst nehmen.Nur bei den Wahlen,da ist das Volk gerade noch willkommen.
Die Deutschen müssten alle auf die Strasse gehen,um diese sogenannte repräsentative, jedoch im Grunde diktatorische, Demokratie abzuschaffen.
- Der/Die xxxxxxxxxxxx kann bereits beim Vorliegen tatsächlicher Anhalts-
punkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten (..) mit seiner Beobachtung
einsetzen. Weder ein Tatverdacht noch eine konkrete oder abstrakte Gefahr,
wie das xxxxxxxrecht es verlangt, ist erforderlich.
- Der/Die xxxxxxxxxxxxxx ist nicht an das Legalitätsprinzip gebunden. Dies
erleichtert die Gewinnung und Abschöpfung von menschlichen Quellen, so
genannten V-Leuten. Die Erfahrungen zeigen, dass xxxxxLeute kooperativer sind,
wenn sie erkennen, dass bei der Zusammenarbeit mit dem/der xxxxxxxxxxx
nicht zwingend auch Strafverfolgung droht.
SHierling hat geschrieben:Möchte jemand raten, zu welchem Staat diese Regelungen gehören?- Der/Die xxxxxxxxxxxx kann bereits beim Vorliegen tatsächlicher Anhalts-
punkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten (..) mit seiner Beobachtung
einsetzen. Weder ein Tatverdacht noch eine konkrete oder abstrakte Gefahr,
wie das xxxxxxxrecht es verlangt, ist erforderlich.
- Der/Die xxxxxxxxxxxxxx ist nicht an das Legalitätsprinzip gebunden. Dies
erleichtert die Gewinnung und Abschöpfung von menschlichen Quellen, so
genannten V-Leuten. Die Erfahrungen zeigen, dass xxxxxLeute kooperativer sind,
wenn sie erkennen, dass bei der Zusammenarbeit mit dem/der xxxxxxxxxxx
nicht zwingend auch Strafverfolgung droht.
SHierling hat geschrieben:Möchte jemand raten, zu welchem Staat diese Regelungen gehören?- Der/Die xxxxxxxxxxxx kann bereits beim Vorliegen tatsächlicher Anhalts-
punkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten (..) mit seiner Beobachtung
einsetzen. Weder ein Tatverdacht noch eine konkrete oder abstrakte Gefahr,
wie das xxxxxxxrecht es verlangt, ist erforderlich.
- Der/Die xxxxxxxxxxxxxx ist nicht an das Legalitätsprinzip gebunden. Dies
erleichtert die Gewinnung und Abschöpfung von menschlichen Quellen, so
genannten V-Leuten. Die Erfahrungen zeigen, dass xxxxxLeute kooperativer sind,
wenn sie erkennen, dass bei der Zusammenarbeit mit dem/der xxxxxxxxxxx
nicht zwingend auch Strafverfolgung droht.
forenkobold hat geschrieben:http://www.ustream.tv/recorded/9910545
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