Neo-LW hat geschrieben:Wehe, wehe, wenn der Dorfpolizist das sieht.
Dann sind gleich Strafzahlungen von mehreren hundet Euro fällig.
Schlecht wäre es nicht.
Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 19:50
Neo-LW hat geschrieben:Wehe, wehe, wenn der Dorfpolizist das sieht.
Dann sind gleich Strafzahlungen von mehreren hundet Euro fällig.
Falke hat geschrieben:Mich hat Corona bisher ca. 2,90 € für ein Zehnerpack von diesen blauen MNS-Masken und 0,59 € für eine Reserve-FFP2 Maske gekostet.
Vom Staat (also von uns Steuerzahlern) gab es ja eine Zehnerpackung FFP2 Masken für Ü65-jährige gratis (wo angeblich der Versand teurer war, als der Warenwert).
Paar FFP2-Staubmasken hatte ich noch aus Vor-Corona-Zeiten ... that's all. (Ach ja, da war noch ein Desinfektions-Gel für 2 oder 3 €)
P.S.: @Isarland
Wo kann man bei der Mikrowelle 80 °C einstellen?![]()
A. aus Ö.
Zement hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:Wehe, wehe, wenn der Dorfpolizist das sieht.
Dann sind gleich Strafzahlungen von mehreren hundet Euro fällig.
Schlecht wäre es nicht.
Zement hat geschrieben:Das Gerichtsurteil von dort ist nur lachhaft und hat auch keine Relevanz für das Tragen der Maske.
Neo-LW hat geschrieben:Nun gibt es dort Schule mit Präsenzunterricht OHNE Masken.
Das Amtsgericht Weimar hat am 8. April 2021 einen Beschluss zu Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen gefasst. Der Beschluss wurde am Abend des 9. April 2021 bekannt.
Das Thüringer Bildungsministerium stellt dazu folgendes fest:
Eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses ist bisher nicht erfolgt. Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor. Bisher kennen wir lediglich eine Mail an die Schulleitungen.
Wie jede gerichtliche Entscheidung kann auch dieser Beschluss rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten entfalten. Vorliegend sind das zwei Schüler. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordneten wurden. Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen.
Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten. Auch können nur konkret benannte natürliche oder juristische Personen Adressat von gerichtlichen Ge- oder Verboten sein; die „Leitungen und Lehrer“ zweier Schulen, an die sich der Beschluss richtet, erfüllen diese Grundvoraussetzung nicht.
Ob die Entscheidung angesichts dieser und weiterer verfahrensrechtlicher Probleme überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet und Bestand haben kann, muss obergerichtlich überprüft werden. Das Bildungsministerium wird daher schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses anstrengen.
Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch. Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter.
https://bildung.thueringen.de/aktuell/b ... thueringen
Neo-LW hat geschrieben:Moin,
ich hatte berichtet, daß die Maskenpflicht in den USA im Bundesstaat Florida aufgehoben worden ist.
Das war nicht ganz richtig.
In den USA ist die Maskenpflicht in rund der Hälfte aller Bundesstaaten aufgehoben worden.
Olli
Oberpfälzer hat geschrieben:Deutschland-Ein Irrenhaus
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Neo-LW hat geschrieben:Moin,
heute ist nun die Verschärfung vom Ermächtigungsgestz vom Kabinett gebilligt worden.
Wenn das so durch den Bundestag geht, entmachtet sich der Bundestag selbst.
Er wird zur Volkskammer a la DDR.
Olli
Großbritanniens erfolgreiches Impfprogramm
Während wir im nächsten Lockdown sitzen, sind die Kneipen in London wieder voll
https://www.focus.de/gesundheit/coronav ... 86879.html
Ab 23. Mai Geimpfte dürfen wieder Urlaub in Israel machen!
n einem ersten Schritt soll ab dem 23. Mai Gruppen erlaubt werden, in den Mittelmeerstaat zu reisen, wie das Gesundheits- und das Tourismusministerium am Dienstag mitteilten.
▶︎ Impfnachweise UND negative Corona-Tests sind demnach Voraussetzung dafür.
Das Land hatte sich nach Beginn der Pandemie praktisch abgeschottet. Ausländern war die Einreise nur in Ausnahmefällen möglich.
https://m.bild.de/politik/ausland/polit ... obile.html
Paule1 hat geschrieben:Bei uns
Todde hat geschrieben:Paule1 hat geschrieben:Bei uns
Soweit ich mitbekommen habe, hat Israel große Teile der Impfstoffe bislang nicht bezahlt.
Ob das mal nicht in Zukunft nach hinten los geht.
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