Brombeerfoerster hat geschrieben:
Mit ihm habe ich Jahre später zusammen Currywurst gegessen
Ende gut, alles gut!
Aktuelle Zeit: Fr Mai 17, 2024 8:27
Brombeerfoerster hat geschrieben:
Mit ihm habe ich Jahre später zusammen Currywurst gegessen
Beim Menschen wurden - so eine Studie aus den USA - Hirnprobleme beobachtet. Wer gerne Tofu aß, dessen intellektuelle Fähigkeiten litten. Je mehr Sojakäse auf dem Speiseplan stand, desto schlechter die Denkfähigkeiten der Menschen
..... Hirnprobleme beobachtet. Wer gerne Tofu aß, dessen intellektuelle Fähigkeiten litten. Je mehr Sojakäse auf dem Speiseplan stand, desto schlechter die Denkfähigkeiten der Menschen.
Kopfnuss hat geschrieben: Ich mag diese Leute nicht. Und die paar Netten, Vernünftigen und wirklich gut informierten, die es sicherlich gibt, werden von mir auch mit den Bescheuerten in einem Topf geworfen. Ist mir egal! Ich bin intollerant! Und ich stehe dazu.
Brombeerfoerster hat geschrieben:Kopfnuss hat geschrieben: Ich mag diese Leute nicht. Und die paar Netten, Vernünftigen und wirklich gut informierten, die es sicherlich gibt, werden von mir auch mit den Bescheuerten in einem Topf geworfen. Ist mir egal! Ich bin intollerant! Und ich stehe dazu.
Du bist verbittert über den Tod deines Verwandten, kann das sein ?
Ich kenne mehr als ein Dutzend Schulmediziner, die Quacksalber sind aber werfen deshalb trotzdem nicht gleich alle in einen Topf !
Denk mal drüber nach
Es grüßt
Der B'förster
P.S. Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod !
Und da es für den Beruf des Heilpraktikers u.a. keine gesetzlichen Regunglen gibt, darf auch jeder mitmischen..
(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,
a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
c) (weggefallen)
d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,
e) (weggefallen)
f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die ... sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,
g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,
i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt ergibt, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
NACH der Prüfung darf er keinen Schaden anrichten.
Vielleicht guckst Du einfach mal da:
http://www.heilpraktiker-fragen.de/prue ... ramen.html
Kann ja jeder .....
Nicht , daß ich besonders dafür wäre, das so eine Ausbildung nicht als Zusatz bei den Medizinern angeboten wird (was sicher sinnvoll wäre) - aber mich ärgert es maßlos, das Tierheilpraktiker sich genau so nennen dürfen wie "echte" Heilpraktiker, die immerhin was gelernt haben müssen und eine Prüfung gemacht.
Ist also nicht wie beim Bauern, klein Anfangen und dann hochrappeln - entweder, Du hast es 100% drauf, - oder Du machst was anderes.h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,
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