Die Wortwahl der Zeitung ist gelinde gesagt, eine Frechheit.
Wenn sich die Personen ohne Erlaubnis des Landwirts dort aufhalten so ist das in vielen Fällen Hausfriedensbruch.
Wenn da Zäune gestellt waren gilt ein generelles Betretungsverbot.
Der August gilt in der Landwirtschaft als Nutzungszeit. In diesen Zeiten ist Betreten ebenfalls verboten.
Folglich müßtee gegen diejenigen, die auf der Wiese waren ein Bußgeldverfahren eingeleitet und eine Schadenersatzforderung aufgemacht werden.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet 