Unter dem Deckmantel der Wettbewerbsfähigkeit ist Drängeln zu einem neuen Volkssport geworden, immer mehr Menschen können/wollen/dürfen keinen Moment mehr warten. Stattdessen hat sich ein regelrechter Dränglerlobbyismus entwickelt wo Drängler meinen, sie hätten Lobby-Veto-Recht die Straßenverkehrsordnung außer Kraft zu setzen und auch die übrigen Straßenverkehrsteilnehmer zu bekehren ebenfalls zu Rasen und zu Drängeln.
Die Hupe wird in ihrer eigentlichen Funktion als Warnsignal gar nicht mehr wahrgenommen, weil sie von der Dränglerlobby dauernd als Sonderrechtsignal mißbraucht wird.
Trotz eingeschalteten Blinker kann man nicht einmal mehr zwecks Abbiegen Bremsen ohnw daß gleich die große Huperei losgeht und wehe man bleibt trotz grüner Ampel stehen weil man sonst die Kreuzung blockieren würde.
Wer sich im Zeitalter des Dränglerlobbyismus an die Straßenverkehrsordnung hält riskiert mindestens eine Anzeige Verkehrsbehinderung, auf Führerscheinentzug verklagt oder im ungünstigsten Fall in Selbstjustiz von der Straße gerammt zu werden.
Wegen der vielen Abbiegeunfälle dürfen LKW innerorts nur noch mit Schritttempo rechts abbiegen. Noch vor Inkrafttreten des Gesetztes kündigte die Dränglerlobby bereits an, jeden sich daran haltenden Fahrer/in wegen Verkehrsbehinderung anzuzeigen.
Als LKW-Fahrer sehe ich solche Anzeigen gelassen, spätestens nach Auswertung des Fahrtenschreibers muß das Strafverfahren eingestellt werden. Im PKW habe ich aber leider keinen Fahrtenschreiber mit dem bewiesen werden kann, das ich mich nur ans vorgeschriebene Tempolimit gehalten habe und nicht verkehrsbehindernd langsam gefahren bin.
Ein absolutes NoGo, Personen die Drängler in ihre Schranken zurückweisen mit Entlassung drohen oder gar erzwingen.
Politessen trauen sich schon gar nicht mehr Paketdiensten einen Strafzettel zu verpassen weil sie sonst mit Unannehmlichkeiten rechnen müssen.
Ich selbst habe mal Ärger mit einem Paketdienst bekommen, weil ich in meiner damaligen Funktion als Pförtner einem Paketdienstfahrer eine Verwarnung aussprach. Die Verwarnung war aber völlig berechtigt, er meinte nämlich sich auf einem Werksgelände zwischen einem Gefahrgut-LKW und einer Rangierlok durchquetschen zu müssen, so daß ich schon den Finger am Alarmknopf von der Werksfeuerwehr hatte.
Anständige Arbeitgeber erteilen Personen die ihrem Personal mit Entlassung drohen, sofortiges Hausverbot. Andere Arbeitgeber riskieren aber lieber eine Kündigungsschutzklage als die Entlassungs-Anweisung eines Lobby-Rechtsverdrehers zu ignorieren. Aber gerade bei auf Anweisung anderer Personen ausgesprochenen Kündigungen, nehmen die Arbeitsgerichte die Arbeitgeber an die ganz Kurze Leine.