Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 9:31
2250 hat geschrieben:Mir geht auf die Nerven das im Landtreff es zunehmend nur noch um Politik geht.Klar kann und muss man mal drüber diskutieren aber dies Links Rechts Geplänkel geht mir auf'n Sack.
Land- und Forstwirtschaftliche Themen ,deswegen bin ich im Landtreff.
Hessen-Sibirier hat geschrieben:Der Besuch war dann schnell beendet, mit allerlei wüsten Drohungen seinerseits, in der Richtung daß ich hoffentlich eine gute Versicherung
habe. Hab ihn dann, höflich aber bestimmt wie es meine Art ist, darauf hingewiesen, daß er den Stall unaufgefordert und ohne meine Erlaubnis betreten hat,
sogar das deutlich lesbare, diesbezügliche Hinweisschild ignoriert hat. Sein Handeln demgemäß mindestens als grob fahrlässig einzustufen sei
marius hat geschrieben:Hessen-Sibirier hat geschrieben:Der Besuch war dann schnell beendet, mit allerlei wüsten Drohungen seinerseits, in der Richtung daß ich hoffentlich eine gute Versicherung
habe. Hab ihn dann, höflich aber bestimmt wie es meine Art ist, darauf hingewiesen, daß er den Stall unaufgefordert und ohne meine Erlaubnis betreten hat,
sogar das deutlich lesbare, diesbezügliche Hinweisschild ignoriert hat. Sein Handeln demgemäß mindestens als grob fahrlässig einzustufen sei
Da wäre ich mir längst nicht so sicher.
Ich würde sogar das Gegenteil behaupten was die Haftung angeht.
Wenn er klagt musst du für den enstandenen Schaden aufkommen incl dem Arbeitsausfall bei Krankmeldung sollte es sich noch beim Arzt einfinden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung
Diese " Gefährdungshaftung " gibt es auch in anderen Ländern unter anderem Namen, z.b bei den schweizer Nachbarn unter " Kausalhaftung " was dem ein oder anderen ein Begriff sein dürfte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kausalhaftung
Auch da haftet der Tierhalter ohne eigenes Verschulden für den Schaden.
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, damit jemand wegen der Kausalhaftung zur Rechenschaft gezogen werden kann:
ein vorhandener Schaden,
der Schädiger handelte widerrechtlich
Ursache und Wirkung müssen zusammenhängen (Kausalzusammenhang)
Es kann, muss aber kein Verschulden vorhanden sein. Die Kausalhaftung ist vor allem bei der Tierhaftung, Werkeigentümerhaftung, Haftung der Eltern für ihre Kinder, Motorfahrzeughalterhaftung, Produkthaftpflicht bekannt.
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