Neo-LW hat geschrieben:
Da ist der Wunsch der Vater des Gedanken.
Zwei Beispiele:
A) Jemand hat 3 Millionen Euros auf einem Bankkonto.
B) Jemand besitzt 60 ha Ackerland, den Hektar zu 50'000,- EUR Verkehrswert.
Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit die Ungleichbehandlung bei Vermögensteuer
von Bargeld und Grundeigentum kritisiert.
Deswegen hat die Bundesregierung die Erhebung ausgesetzt.
Wenn jetzt pro Jahr - sagen wir mal - 10 % Vermögensteuer ab 2 Mio. EUR fällig werden,
zahlen A und B im ersten Jahr je 100'000,- EUR.
(2 Mio. sind ja frei.)
Bei A) zieht das Finanzamt über die Bank ein.
Bei B) kommt ein Bescheid mit 4 Wochen Zahlungsfrist.
Wenn B nicht bezahlt, werden z.B. 3 ha zwangsversteigert.
Der Staat nimmt immer 150 %, damit auch alle Kosten gedeckt werden,
und ein Minderwert ggfs. ausgeglichen werden kann.
Schwupps sind 3 ha von 60 ha wech.
Olli
Egal auf welchen Feldern du dich hier auch immer verbal betätigst, du bestätigst immer wieder, dass du keine Ahnung hast. Angenommene Verkehrswerte sind finktive Werte, die nach dem deutschen Steuerrecht nicht besteuert werden können!